Making Games News-Flash - Die amerikanische Spieleindustrie vor dem Supreme Court

Vor dem »Supreme Court of the United States«, dem höchsten Gericht der USA, findet heute eine Anhörung zum Thema Gewalt in Videospielen statt. Dabei stehen die Branchenverbände »Entertainment Software Association« und »Entertainment Merchants Association« Vertretern des Staates Kalifornien gegenüber.

Streitpunkt der beiden Parteien ist ein 2005 erlassenen Gesetz, demzufolge Spiele mit hohem Gewaltanteil nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen. Von niedrigeren Instanzen wurde das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft und ist daher noch nicht in Kraft getreten.

In den »Oral Arguments« haben nun beide Seiten die Möglichkeit, ihre Sichtweise vor dem Supreme Court darzulegen. Die Anwälte der Industrie benennen dabei unter anderem drei zentrale Punkte in ihrer Argumentation:




1.) Videospiele sollen als Kunst anerkannt werden, wie etwa Bücher, Filme oder Musik. Damit wären sie ebenfalls durch die Verfassung geschützt, die freie Meinungsfreiheit garantiert. Zwar verbietet das kalifornische Gesetz die Spiele nicht, allerdings würden einzelne Titel auf Grund ihres Inhalts ausgegrenzt werden, was einer Zensur gleich käme.
2.) Gewalthaltige Spiele sind nicht zwangsläufig schädlich. Nach Ansicht der Anwälte konnte der Staat bisher nicht beweisen, dass Spiele mit hohem Gewaltanteil schädlich für Kinder sind. Weiterhin sei Gewalt in allen Medien zu finden, von den Märchen der Gebrüder Grimm bis hin zu Harry-Potter-Filmen.
3.) Das Gesetz ist zu vage formuliert. Der Gesetzestext definiert Gewalt als »Töten, Verstümmeln, Zerstückeln oder sexuellen Angriff eines menschlichen Abbilds«. Dies sei bei einem »phantasievollen Medium« nicht genau genug: »Spiele enthalten oft Zombies, Aliens, Halbgötter oder comichafte Charaktere wie Super Mario, die alle menschenähnlich erscheinen, aber an sich andere Wesen darstellen.«

Kalifornien dagegen sieht moderne Gewaltspiele als »Mord-Simulatoren« an und möchte eine ähnliche Ausnahmeregelung erreichen, wie es sie beispielsweise für Pornografie gibt.




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