Making Games News-Flash - Regierung unterstützt Jugendschutzfilter für Onlineinhalte

Mit einem neuen Tool können Anbieter ihre Online-Inhalte mit einer Kennzeichnung versehen und nur für bestimmte Altersgruppen zugänglich machen. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben des verantwortlichen Vereins.

JusProg e.V. entwickelt einen Jugendschutzfilter für Online-Inhalte. JusProg e.V. entwickelt einen Jugendschutzfilter für Online-Inhalte.

Der Verein JusProg e.V. hat einen Jugendschutzfilter für Onlineinhalte entwickelt, der auch von staatlicher Seite unterstützt wird. Mit dem Programm können Anbieter ihre Inhalte für die Altersstufen 6, 12, 16 und 18 freigeben; ein Client auf dem Ziel-Rechner stellt dann nur die erlaubten Daten dar und blockiert ungeeignetes Material.

Hinter JusProg e.V. stehen Unternehmen wie Electronic Arts, DT-Control, Bild.de oder Beate Uhse. Und auch von der staatlichen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird der Filter positiv gesehen. »Die KJM wird das Jusprog-Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn das Konzept in den nächsten sechs Monaten auch faktisch umgesetzt wird« so der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring.

Mit dem Jugendschutzprogramm, das derzeit als kostenlose Betaversion erhältlich ist, können Eltern den Online-Zugang für ihre Kinder regulieren. Webseitenbetreiber und andere Online-Anbieter erhoffen sich durch eine staatliche Anerkennung Rechtsicherheit für ihre Inhalte, die dem§ 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) unterliegen.

»Das Jugendschutzprogramm ist eine gute Unterstützung für Eltern, ihre Kinder vor problematischen Online-Inhalten zu schützen«, begrüßt der Geschäftsführer der USK, Felix Falk, den Vorstoß. Und auch Heiko Hubertz, CEO von Bigpoint und Stellvertretender Vorsitzender des G.A.M.E.-Bundesverbandes lobt JusProg: » Die Anerkennung gleicht für uns erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern aus. Hier wurde ein mutiger Schritt von der Politik vollzogen.«





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