Online-Rollenspiele - MMOs durch Patentklage bedroht

Wie die Szene-Webseite Virtual Worlds News berichtet, hat die Firma Worlds.com eine Klage gegen den Publisher NCsoft eingereicht. Beanstandet werden angebliche Patent-Verletzungen durch zahlreiche MMOs, darunter Spiele wie City of Heroes, Guild Wars, Lineage oder Tabula Rasa. Bei Worlds.com handelt es sich um einen frühen Entwickler von virtuellen Welten, der vor allem in den 90er Jahren aktiv war. Im Jahre 2000 reichten die Programmierer ein Patent »System und Methoden für die Interaktion von Benutzern im virtuellen Raum« (System and method for enabling users to interact in a virtual space) ein, das 2007 bestätigt wurde.

Wie die Szene-Webseite Virtual Worlds News berichtet, hat die Firma Worlds.com eine Klage gegen den Publisher NCsoft eingereicht. Beanstandet werden angebliche Patent-Verletzungen durch zahlreiche MMOs, darunter Spiele wie City of Heroes, Guild Wars, Lineage 2 oder Tabula Rasa. Bei Worlds.com handelt es sich um einen frühen Entwickler von virtuellen Welten, der vor allem in den 90er Jahren aktiv war. Im Jahre 2000 reichten die Programmierer ein Patent »System und Methoden für die Interaktion von Benutzern im virtuellen Raum« (System and method for enabling users to interact in a virtual space) ein, das 2007 bestätigt wurde.

Das Schriftstück (Patent 7,181,690) beschreibt ein »dreidimensionales, grafisches, interaktives, virtuelles Mehrbenutzer-System« in der »Benutzer einen Client-Prozess ausführen um die Welt rund um den Teilnehmer darzustellen. Die virtuelle Welt zeigt Avatare die andere Benutzer darstellen. [...] Um die Darstellung zu aktualisieren und die Bewegungen der Benutzer-Avatare wiederzugeben, werden Informationen zu einem zentralen Server übermittelt der daraufhin Position-Updates für die Clients zur Verfügung stellt [...] Der Client benutzt eine Umgebungs-Datenbank um zu entscheiden welche Hintergrund-Objekte darzustellen sind und die Bewegungen des Nutzer-Avatars einzuschränken.«

Vertreten wird Worlds.com von der auf solche Fälle spezialisierten Anwaltskanzlei Lerner David Littenberg Krumholz & Mentlik LLP. Die Klageschrift fordert neben Schadenersatz zudem eine Erklärung von NCsoft, dass in Zukunft von einer unautorisierten Nutzung der Rechte abgesehen wird.

Unabhängige Beobachter glauben, dass NCsoft nur der Anfang ist. Im Prinzip betrifft das Patent fast alle auf den Markt befindlichen grafischen MMOs. »Wahrscheinlich werden auch andere Firmen sich mit dem Fall beschäftigen. Es haben sich schon einige Leute darüber erkundigt,« so James Gatto, Anwalt der ebenfalls auf Patentrecht spezialisierten Kanzlei Pillsbury Winthrop Shaw Pittman LLP. Dass die Klage in Texas eingereicht wurde, könnte laut Gatto NCsoft zusätzlich Sorgen bereiten: »Es ist nicht angenehm in Texas als ausländischer Angeklagter aufzutreten. Viele würden sagen, dass die Jurys dort amerikanischen Klägern gegenüber befangen sind und einen Neigung zu hohen Schadensersatzforderung haben.«

Alexander Poltorak, Chef der Worlds.com Partner-Firma General Patent Corporation, hatte in einem früheren Gespräch bereits die Produkte Second Life und World of Warcraft als mögliche Ziele der Kampagne ausgemacht. Der führende Anwalt der Kläger, Stephen F. Roth von Lerner David Littenberg Krumholz & Mentlik LLP, wollte sich zu weiteren Schritten zu diesem Zeitpunkt noch nicht äußern: »Ich kann ihnen nicht offen legen, welche Firmem meiner Meinung nach von Forderungen betroffen sein werden.« Generell zeigte sich Roth aber zuversichtlich: »Ich denke, dass es sich um ein umfassendes und robustes Patent handelt, in der sowohl die Übertragung als auch die Darstellung und Interaktion von Avataren in virtuellen Welten und Massively-Multiplayer-Spielen abgedeckt ist.«

Ein Hoffnungsschimmer für NCsoft und andere Spieleentwickler ist sowohl die Einreichung des Patents aus dem Jahre 2000 als auch die Annahme 2007. Zu beiden Zeitpunkten waren schon zahlreiche Programme mit den beschriebenen Technologien im Umlauf.

zu den Kommentaren (63)

Kommentare(63)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.