Pokémon Go - 15 Verstöße: Verbraucherzentrale mahnt ab

An ganzen 15 unterschiedlichen Klauseln stört sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei Pokémon Go. Grund genug den Entwickler Niantic deswegen abzumahnen.

Der vzbv mahnt Niantic jetzt ab. Bis zum 9. August soll der Pokémon-Go-Entwickler die Eula ändern. Andernfalls könnte es zur Klage kommen. Der vzbv mahnt Niantic jetzt ab. Bis zum 9. August soll der Pokémon-Go-Entwickler die Eula ändern. Andernfalls könnte es zur Klage kommen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stört sich an 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Pokémon Go. Deshalb mahnt er den Entwickler Niantic jetzt ab.

Laut dem vzbz verstoßen die personenbezogenen Daten, die die Spieler von Pokémon Go zum Spielen preisgeben müssen, gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards.

Der Bundesverband kritisiert vor allem, dass es praktisch unmöglich ist Pokémon Go anonym zu spielen. Nicht nur benötigt man ein Konto bei Google oder dem Pokémon Trainer Club, um sich überhaupt einloggen zu können, auch die Standortdaten ruft Pokémon Go ab.

Ultimatum für Niantic

Weitere Kritikpunkte sind, dass Niantic den bereits abgeschlossenen Vertrag jederzeit ändern kann, oder auch Dienste komplett ohne Rückerstattung entfernen kann. Ebenso sieht der Bundesverband ein Problem darin, dass der Pokémon-Go-Entwickler personenbezogene Daten an private Dritte weitergeben kann.

Bis zum 9. August 2016 muss Niantic jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben. Tun sie das nicht, wird der vzbv versuchen den Entwickler zu verklagen.

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