Urteil im Fall Megaupload - Kim Dotcom droht Auslieferung in die USA

Dem Gründer des abgeschalteten Filesharing-Diensts Megaupload droht die Auslieferung in die USA. Das oberste Gericht in Neuseeland hat dies nach einer Berufung bestätigt. Dotcom drohen in den USA bis zu 20 Jahren Haft.

Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das hat ein Gericht in Neuseeland beschlossen. Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das hat ein Gericht in Neuseeland beschlossen.

Kim Dotcom (bürgerlich: Kim Schmitz), der deutsche Gründer der umstrittenen Filesharing Plattform Megaupload, darf offiziell in die USA ausgeliefert werden. Das bestätigte das oberste Gericht Neuseelands. Eine untere Instanz des Gerichts hatten einer Auslieferung von Dotcom und drei Mitangeklagten bereits im Dezember 2015 zugestimmt. Dotcom und seine Anwälte hatten dagegen Berufung eingelegt.

Die Tauschplattform Megaupload soll laut US-Anklage mit illegal kopierten Filmen und Dateien Inhabern der Originallizenzen einen Schaden von »mindestens 500 Millionen Dollar« verursacht haben. Nach neuseeländischem Recht kann Dotcom, so der Richter, zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden, wohl aber wegen Betrug und Geldwäsche.

Würde der 43-Jährige in die USA ausgeliefert werden, droht ihm dort eine Strafe von bis zu 20 Jahren Haft. Das FBI stuft den Fall der 2012 bereits geschlossenen Plattform Megaupload als einen der schwersten Verstöße gegen das Urheberrecht ein.

Auf Twitter äußert sich der Unternehmer mit den Worten:

"Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil."

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Seine Anwälte wollen auch diesmal in Berufung gehen und werfen der US-Justiz einen »Rachefeldzug« im Namen der Filmindustrie gegen ihren Mandanten vor. Dotcom ist sich weiterhin siegessicher und beharrt darauf, dass er als Anbieter nicht für die Handlungen der User verantwortlich gemacht werden kann:

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Mehr zum Hintergrund:Kim Dotcom im Jahr 2013: »Ich werde nie in einem US-Gefängnis sein«

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