Second Life - Onlinespiele sind kein rechtsfreier Raum

Kaum ein anderes Online-Rollenspiel kann mit bizarreren Newsmeldungen aufwarten als Second Life. Kein Wunder, tummeln sich dort doch mittlerweile mehr als vier Millionen Spieler, die nichts anderes zu tun haben, als ihr "zweites Leben" so richtig auszukosten. Vom Immobilienmakler bis zum Rockstar oder Modedesigner ist so ziemlich jede Laufbahn möglich - mit der Möglichkeit auch echtes Geld zu verdienen.

Jetzt ist aber auch eine andere "Industrie" auf diesen Zug aufgesprungen, in der Hoffnung, den gültigen Gesetzen aus dem Weg zu gehen. Laut einem Bericht des Fernsehmagazins Netwerk wurde bereits mehreren Spielern "Sex mit virtuellen Kindern" angeboten. Die niederländische Staatsanwaltschaft will jetzt einen Musterprozess führen, in dem festgestellt werden soll, ob die Justiz auch virtuelle Straftaten verfolgen und ahnden kann.

Ein Mitarbeiter der BPjM, der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Mathé, sieht in dem Angebot einen klaren Straftatbestand. "Die Darstellung sexueller Betätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornografie im Sinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch" lautet seine Einschätzung. Der virtuelle Sex mit Avataren in Kindergestalt kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden. Selbst dann, wenn die Kinder-Avatare von Erwachsenen gesteuert werden.

Quellen:
t-online
netzeitung

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