Steam - Bezahlte Nutzer-Reviews müssen als solche deklariert werden

Valve geht rigoros gegen bezahlte Nutzer-Reviews auf Steam vor, die nicht als solche deklariert wurden. Einem Indie-Spiel wurden gleich sämtliche Bewertungen gelöscht.

Valve hat sämtliche Nutzer-Reviews eines Spiels auf Steam gelöscht, da sich die normalen nicht von den »bezahlten« Berichten unterscheiden ließen. Valve hat sämtliche Nutzer-Reviews eines Spiels auf Steam gelöscht, da sich die normalen nicht von den »bezahlten« Berichten unterscheiden ließen.

Valve durch eine recht rigorose Aktion noch einmal klargestellt, dass Nutzer ihre durch Spielentwickler und Publisher in Auftrag gegebenen oder bezahlten Spiele-Reviews auf Steam offen kommunizieren und als solche deklarieren müssen.

Auslöser des Ganzen ist der Indie-Entwickler RosePortal Games. Der hatte Verfassern positiver Nutzer-Wertungen für sein Rollenspiel Epic Quest of the 4 Crystals auf Steam nämlich kostenlose Steam-Keys als Belohnungen versprochen.

Der Plattform-Betreiber war von dieser Aktion nicht sonderlich begeistert und ermahnte das Entwicklerstudio im Steam-Forum zu Quest of the 4 Crystals. Man erlaube derartige Manipulationsversuche nicht, heißt es dort. Allerdings hatte Valve spätestens damit ein weiteres Problem: Wie sollte mit den zahlreichen Nutzer-Reviews zum fraglichen Spiel verfahren werden? Schließlich ließen sich die ehrlichen Berichte kaum von den bezahlten unterscheiden.

Am Ende entschloss man sich dann zu einer recht drastischen Lösung und löschte gleich sämtliche Nutzer-Reviews für Epic Quest of the 4 Crystals von Steam. Die betroffenen Nutzer wurden aufgefordert, ihre Berichte einfach erneut und mit dem entsprechenden Hinweis auf eine mögliche Bezahlung zu veröffentlichen.

Die entsprechende Grundlage für die Lösch-Aktion hat Valve übrigens bereits im März 2015 gelegt. Damals ergänzte das Unternehmen den Steam-Nutzungsvertrag durch folgende Passage:

"Wenn Sie Steam-Leistungen (z.B. die Steam-Kuratoren-Listen oder die Steam-Rundfunkleistungen) zur Bewerbung von Produkten, Leistungen oder Veranstaltungen im Austausch für eine beliebige Form von Gegenleistung eines Dritten (einschließlich nichtmonetärer Belohnungen wie etwa Freispiele) nutzen, müssen Sie Ihren Adressaten die Herkunft der betreffenden Gegenleistung klar und deutlich mitteilen."

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