US-Jugendschutz - Verkaufsverbot verfassungswidrig

Die US-Verfassung scheint sich immer mehr zum Besten Freund der Spielergemeinde in Amerika zu entwickeln. Wie der dortige Branchenverband Entertainment Software Association (ESA) am Montagabend mitteilte, hat nun auch ein Bundes-Bezirksgericht im Staat Michigan ein Gesetz zum Verkaufverbot von bestimmten Computerspielen an Kinder und Jugendliche als verfassungswidrig eingestuft. Dies ist laut der ESA das sechste Gericht in drei Jahren, das ein solches Gesetz wieder einkassiert. Das Gesetz sah vor, den Verkauf von Spielen mit der Einstufung "Mature" und "Adult" an Minderjährige zu verbieten.

Die Begründung des Obersten Richters Caram Steeh ist dabei sehr aufschlussreich. Nach Auffassung des Gerichtes gibt es keinen Beweis einer direkten Verbindung von Gewalt in Videospielen und echter Gewalt, die von Kindern und Jugendlichen ausgeübt wird. Auch die oft von Verbotsbefürwortern vorgebrachten Studien von Dr. Craig Anderson hätten weder einen wirklichen Beweis erbracht, noch würden Sie zeigen, inwieweit sich elektronische Spiele von anderen Medien unterscheiden würden. Nach Ansicht von Richter Steeh ist auch die Annahme des Gesetzgebers falsch gewesen, dass aufgrund der Interaktivität der Spiele, diese nicht zu klassischen Medien gezählt werden dürften und daher auch nicht unter den Ersten Verfassungszusatz (Freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit) der USA fallen würden. Dem Gericht zufolge ist das Gegenteil der Fall: Im Gegensatz zum passiven Zusehen einer TV-Show oder eines Films, würden Spieler viel näher an der Handlung und den Charakteren sein. Es ist daher unmöglich zwischen den funktionalen Aspekten von Spielen und den künstlerischen eine Trennlinie zu ziehen. Daher erklärte das Gericht, das von Michigans Gouverneurin Jennifer Granholm im vergangenen Jahr unterzeichnete Landesgesetz, für verfassungswidrig.

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