Freitag, 12.03.2010
News - Vermischtes

Verbot von »Killerspielen« - Beckstein legt Gesetzesplan vor

Verbot von »Killerspielen« Verbot von »Killerspielen« Um offenbar im Kompetenzstreit mit dem eigentlich für Jugendmedienschutz zuständigen  Bundesfamilienministerium die Deutungshoheit zu erlangen, hat Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) einen drastischen Gesetzesvorschlag für das Verbot von so genannten »Killerspielen« gemacht. Auch wenn die Aussichten auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung dieser Pläne eher unwahrscheinlich sind, gehen sie weit über das bisher von ihm und anderen deutschen Innenministern geforderte Verbot von Ego-Shootern und gewalthaltigen Actionspielen wie Counterstrike und Grand Theft Auto hinaus.
Wie der Spiegel in seiner Onlineausgabe  berichtet, will Beckstein laut seiner »Arbeitshypothesen«, mit denen er in weitere Gespräche gehen will, den Gewaltdarstellungs-Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs (StGB) verschärfen. Dieser Paragraph  verbietet die Verbreitung und Erwerb von Gewaltverherrlichenden und -verharmlosenden Medien. Bisher mussten Staatsanwälte und Richter im Einzelfall prüfen, welche Inhalte tatsächlich Gewaltverherrlichend sind, bevor ein Verbot ausgesprochen wurde.
Beckstein will nun offenbar diesen richterlichen Spielraum deutlich einschränken. Deshalb heißt es im Entwurf des Bayern: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." Der Schwerpunkt liege bei dieser Formulierung auf dem "aktiven Handeln des Spielers", schreibt Spiegel Online. In der bisherigen Fassung stellt Paragraph 131 StGB unter anderem jene Person unter Strafe, die Gewaltverherrlichendes oder -verharmlosendes "öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht". Diese Passage ist nur schwer anzuwenden auf Computerspiele, bei Beckstein entfällt sie.
In letzter Konsequenz können, wenn dieser Entwurf Gesetzesnorm würde, nahezu alle Computerspiele die kriegerische Handlungen oder vom Spieler initiierte, virtuelle Tötungsdarstellungen enthalten, unter Strafe gestellt werden. Denn letztlich sind auch Orks und Elben menschenähnlich, Szenen in Strategiespielen bei denen Bodentruppen von Kavallerie niedergetrampelt werden, könnten leicht als grausam tituliert werden und selbst das Spucken auf einen am Boden liegenden Gegner in einem Online-Rollenspiel dürfte als die Menschwürde verletzend eingestuft werden. Zudem müssten die Hersteller jegliche Veränderbarkeit ihrer Software verhindern, da sie befürchten könnten, dass das Töten von virtuellen Spielfiguren durch Modifikationen doch möglich wäre. Damit hätte Beckstein dann sein Ziel erreicht, dass prakitsch alles verboten wäre, was nicht ausdrücklich durch den Staat erlaubt würde.

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