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| Freitag, 12.03.2010 News - Vermischtes Verbot von »Killerspielen« - Beckstein legt Gesetzesplan vor Wie der Spiegel in seiner Onlineausgabe Beckstein will nun offenbar diesen richterlichen Spielraum deutlich einschränken. Deshalb heißt es im Entwurf des Bayern: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." Der Schwerpunkt liege bei dieser Formulierung auf dem "aktiven Handeln des Spielers", schreibt Spiegel Online. In der bisherigen Fassung stellt Paragraph 131 StGB unter anderem jene Person unter Strafe, die Gewaltverherrlichendes oder -verharmlosendes "öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht". Diese Passage ist nur schwer anzuwenden auf Computerspiele, bei Beckstein entfällt sie. In letzter Konsequenz können, wenn dieser Entwurf Gesetzesnorm würde, nahezu alle Computerspiele die kriegerische Handlungen oder vom Spieler initiierte, virtuelle Tötungsdarstellungen enthalten, unter Strafe gestellt werden. Denn letztlich sind auch Orks und Elben menschenähnlich, Szenen in Strategiespielen bei denen Bodentruppen von Kavallerie niedergetrampelt werden, könnten leicht als grausam tituliert werden und selbst das Spucken auf einen am Boden liegenden Gegner in einem Online-Rollenspiel dürfte als die Menschwürde verletzend eingestuft werden. Zudem müssten die Hersteller jegliche Veränderbarkeit ihrer Software verhindern, da sie befürchten könnten, dass das Töten von virtuellen Spielfiguren durch Modifikationen doch möglich wäre. Damit hätte Beckstein dann sein Ziel erreicht, dass prakitsch alles verboten wäre, was nicht ausdrücklich durch den Staat erlaubt würde. » Sagen Sie Ihre Meinung! [0] Anzeigen Promotion
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