Making Games News-Flash - USK und FSK jetzt auch für Einstufung von Online-Angeboten zuständig

Für Online-Anbieter ist ein weiterer Schritt in Richtung Rechtssicherheit getan. USK und FSK sind nun auch für die Einstufung zum Beispiel von Browsergames zuständig. Die Industrie begrüßt die klareren Verhältnisse.

Die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind ab sofort auch für Online-Angebote zuständig. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat beide Institutionen als zuständige Einrichtungen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt.

Damit haben Online-Anbieter nun die Möglichkeit, einzelne Inhalte sowie komplette Websites selbst in die verschiedenen Freigaben wie »ab 16« oder »ab 18« einzustufen. Im Falle einer fehlerhaften Bewertung und Veröffentlichung kann die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Alternativ ist es auch möglich, die Bewertung von einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle z. B. von FSK.online vornehmen zu lassen. Dies bietet mehr Rechtssicherheit, ist allerdings mit einer Gebühr verbunden.

Um die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem JMStV zu erfüllen, müssen Websites bzw. die eingestuften Inhalte durch ein anerkanntes Jugendschutzprogramm wie beispielsweise dem Label-Generator der FSK freigeschaltet, über den Einsatz von Zeitschaltungen gesteuert oder durch ein zugelassenes Altersverifikationssystems geschützt werden.

Von den deutschen Branchenverbänden BIU und G.A.M.E. wurde die neue Regelung positiv bewertet. »Wir begrüßen die Anerkennung der USK ausdrücklich. Endlich hat die Branche einen One-Stop-Shop für den Jugendschutz. Jetzt werben wir dafür, dass sich möglichst viele Unternehmen der USK anschließen, damit ein gutes Schutznivea uim Internet erreicht wird«, so BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters.

Thomas Friedmann, Vorstandsvorsitzender des G.A.M.E, ergänzt: »Wir freuen uns sehr, dass die USK in Fragen des Jugendschutzes nun endlich Ansprechpartner für die gesamte Computerspielbranche sein kann. Nachdem sie schon seit vielen Jahren bei Retail-Spielen eine exzellente Jugendschutz-Arbeit geleistet hat, können nun endlich auch alle Online-Anbieter auf die anerkannte Kompetenz der USK zugreifen und damit den Jugendschutz auch bei Online-Angeboten sicher stellen.«




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