Ubisoft vs. Electronic Arts - Streit um Markenrechtsantrag für »Ghost«

Ubisoft hat erfolgreich gegen einen Markenschutzantrag für den Begriff »Ghost« durch Electronic Arts protestiert.

Electronic Arts hat seinen Markenrechtsantrag für den Begriff Ghost auf Drängen von Ubisoft zurückgezogen. Electronic Arts hat seinen Markenrechtsantrag für den Begriff Ghost auf Drängen von Ubisoft zurückgezogen.

Ärger um einen Markenrechtsantrag für den Begriff »Ghost« durch den Entwickler und Publisher Electronic Arts: Der Versuch, das Studio Ghost Games markenrechtlich abzusichern, hat den Konkurrenten Ubisoft auf den Plan gerufen. Das französische Spieleunternehmen sah durch den Antrag seine eigene Marke Ghost Recon gefährdet und legte Einspruch ein.

Als Grund führt Ubisoft eine potenzielle Verwechslungsgefahr an, da beide Marken im Zusammenhang mit Videospielen stehen würden.

Bei Electronic Arts zeigte man sich daraufhin einsichtig: Der Markenrechtsantrag wurde zwischenzeitlich wieder zurückgezogen. Welche Auswirkungen das nun auf Ghost Games hat, bleibt abzuwarten. Möglicherweise muss das aktuell für die Rennspielreihe Need for Speed verantwortliche Studio aus Schweden umbenannt werden.

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