BIU, USK und DKHW fordert Jugendschutz-Reform - »Weit von der Realität entfernt«

Der Branchenverband BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware), die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und das DKHW (Deutsche Kinderhilfswerk) fordern eine Reform des Jugendmedienschutzes. Die derzeitigen Gesetze müssen geändert werden, Zusätze würden nicht mehr ausreichen.

Die USK ist ein funktionierendes Jugenschutzsystem laut dem Bündnis aus USK, BIU und DKHW. Das Problem sind aber die aktuellen Gesetze, die unnötig kompliziert sind, Kompetenzen auf Bund und Länder aufteilen und schlicht nicht mehr der Zeit entsprechen. Die USK ist ein funktionierendes Jugenschutzsystem laut dem Bündnis aus USK, BIU und DKHW. Das Problem sind aber die aktuellen Gesetze, die unnötig kompliziert sind, Kompetenzen auf Bund und Länder aufteilen und schlicht nicht mehr der Zeit entsprechen.

Der Branchenverband BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware), die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und das DKHW (Deutsche Kinderhilfswerk) fordern eine Reform des Jugendmedienschutzes. Das teilt das Bündnis per Pressemeldung und auf einer extra eingerichteten Seite mit.

In der Meldung heißt es:

"Das aktuelle deutsche Jugendschutzsystem gewährleistet ein hohes Schutzniveau - angesichts der zunehmenden Verschmelzung verschiedener Medienformate, der grenzüberschreitenden Verbreitung digitaler Medien und der hohen Dynamik der Medienmärkte aber zunehmend nur noch in der Theorie. Wesentlicher Kritikpunkt des Bündnisses ist die zersplitterte Gesetzgebungskompetenz, die sich am Verbreitungsweg der Inhalte orientiert. So sind für Online-Medien und den Rundfunk die Bundesländer zuständig, bei allen Offline-Verbreitungswegen der Bund. Auch bei der Anwendung und Überwachung der verschiedenen Gesetze sind die Zuständigkeiten unnötig kompliziert aufgeteilt."

Neue Gesetze sollen den Schutz vereinheitlichen und verständlicher machen, und zwar für Eltern wie Kinder. Laut BIU-Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk greife die Reform des Online-Jugendschutzes der Bundesländer »deutlich zu kurz«, auch wenn es bei den Änderungen wenigstens um wichtige Details ging.

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, konstatiert hingegen:

"Die derzeitige Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern ist dagegen unnötig komplex und weit von der Realität entfernt wie heutzutage Kinder und Jugendliche Medien konsumieren."

Für das Bündnis müssten sich neue Gesetze an Inhalte orientieren, nicht an den Verbreitungswegen. Dass für den gleichen Inhalt andere Jugendschutzgesetze gelten, wenn er im Einzelhandel auf DVD verkauft und nicht über das Internet verbreitet wird, dürfe so nicht sein. Für Fernsehinhalte gelten wiederum andere Gesetze. Laut dem Bündnis würde eine solche Reform ein neues Jugendschutzgesetz benötigen, einfache Zusätze zum Staatsvertrag würden nicht reichen. Dennoch, so die Forderung, sollen Bund und Länder noch in dieser Legislaturperiode eine umfassende Reform anstoßen.

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