Im Sommer 2014 zerrte die australische Verbraucherzentrale Valve vor Gericht. In einer umfangreichen Klageschrift warf man dem Steam-Betreiber damals vor, durch die Verweigerung eines Umtauschrechts auf digital erworbene und dann heruntergeladene Spiele gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Fast zwei Jahre später hat das australische Bundesgericht nun eine Entscheidung gefällt - und zwar zu Ungunsten von Valve. Auch wenn das Unternehmen in den USA ansässig sei und gar keine physischen Produkte verkaufe, unterliege es dem australischen Gesetz. Und darin sei nun einmal ausdrücklich geregelt, dass Verkäufer ihren Kunden ein generelles Umtauschrecht gewähren müssten, heißt es in der Urteilsbegründung.
Für Valve hat das Urteil allerdings zunächst einmal keine direkten Konsequenzen: Der Steam-Betreiber hatte seine Richtlinien bereits 2015 weltweit dahingehend geändert, ein generelles Umtauschrecht auf Download-Spiele aus seinem Portfolio zu gewähren - mit ein paar Einschränkungen. In der weiteren Verhandlung könnte dem Unternehmen aber eine empfindliche Strafe in Höhe von knapp 700.000 Euro pro Verstoß blühen.
Direkte Auswirkungen hat die ganze Geschichte aber auf die australische Wirtschaft: Zum ersten Mal überhaupt hat ein australisches Gericht virtuelle Produkte als »Güter« bezeichnet - und sie damit ihren physischen Pendants gleichgestellt. Das könnte gravierende Folgen für alle Unternehmen haben, die auf dem Digitalmarkt in Australien agieren.
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