Seite 9: Chat: "Welche Rolle spielt die Wirtschaft?"

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Definition Killerspiel

Moderator: Eine passende Frage stellvertretend für viele weitere: Es besteht wohl noch Definitionsberdaf bei den Usern:

Sukram71: Was verstehen Sie unter „Killerspiel“? Sind das für Sie auch bedeutende Titel wie „Bioshock“, „Enemy Territory: Quake Wars“ oder „Half Life 2“ bei denen Ballerei in eine spannende Handlung eingebunden ist? Oder nur ganz super-extreme „Machwerke“?

Jörg Tauss: Nicht nur bei den Usern. Die Innenminister sind uns jede Antwort auf diese Frage schuldig geblieben. Herr Beckstein hat sie mir gegenüber auch nur allenfalls emotional, aber nicht verwendbar beantwortet. Also wenn überhaupt kann es sich meines Erachtens nur um die superextremen Beispiele handeln, die allerdings bereits unter das Verbot des§131 StGB fallen. Danach sind in Deutschland zur Zeit lediglich zwei Spiele verboten. Deren Name fällt mir im Moment auch nicht ein.

Moderator: Herr Lorber, was wäre für Sie ein „Killerspiel“?

Martin Lorber: Wir verwenden diesen Begriff nicht. Verboten gehört unserer Ansicht nach das, was unter den§ 131 StGB fällt.

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