So prüft die USK
Zur Bestimmung der Altersfreigabe testet zunächst ein freier USK-Mitarbeiter eine Beta-Version des Spiels, um sie später dem fünfköpfigen Gutachter-Gremium zu präsentieren. Die Prüfer bewerten das Programm nach juristischen (tauchen Hakenkreuze auf?) und 15 allgemeinen Kriterien, wie Atmosphäre oder Visualisierung. »Wir haben allerdings keine Checkliste des Bösen«, sagt USK-Leiter Peter Gerstenberger, »jedes Spiel bekommt eine individuelle Beurteilung.« Die Publisher erhalten das Ergebnis mitsamt einer Begründung und sind nun verpflichtet, ihr Spiel mit dem jeweiligen USK-Sticker zu kennzeichnen.
Deutsche Extrawurst
Jugendschutz ist nicht nur in Deutschland wichtig . Im Frühjahr 2003 trat mit der Pan European Game Information (kurz PEGI) das erste europaweite Alters-Einstufungs-System in Kraft. Alle teilnehmenden Länder übernehmen dabei das Urteil von nur einer Behörde, dem Netherlands Institute for the Classification of Audio-visual Media (NICAM) in Hilversum, Holland. Vorteil des Systems: Die PEGI-Sticker geben nicht nur eine von fünf Altersempfehlungen, sondern informieren den Käufer auch über problematische Spielinhalte wie Gewalt, Kraftausdrücke oder Erotik. Alle größeren europäischen Länder haben das PEGI-System eingeführt - mit Ausnahme von Deutschland. »Der Bundestag hat sich während der Beratungen zum neuen Jugendschutzgesetz nie damit beschäftigt«, sagt Peter Gerstenberger. Und das, obwohl die USK an der Entwicklung von PEGI beteiligt war.
Dr. Jens Uwe Intat, Vice President von Electronic Arts Europa, hat für den deutschen Alleingang kein Verständnis: »Wenn man die Weiterentwicklung in Richtung eines Europas mit gleichen Bedingungen für alle Unternehmen und alle Konsumenten vorantreiben will, muss man das PEGI-Rating auch hier in Deutschland umsetzen!« Hintergrund: Die Publisher sparen viel Geld, wenn sie für ganz Europa nur noch eine mehrsprachige Spiel-Version produzieren müssen. Und GameStar-Leser würden sich freuen, weil sie C&C Generals auch im unzensierten Original spielen könnten.
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