Pixelverbrechen und das Gesetz
Durch die Anerkennung des Handels mit virtuellen Gütern hat SOE jedoch auch juristische Problemfelder eröffnet. Wenn SOE als erster der etablierten Hersteller offiziell einräumt, dass virtueller Besitz realen Wert hat, wer haftet dann, wenn beispielsweise einer der Server abstürzt und so eventuell Pixelware im Gegenwert von Millionen Dollar schrottet? Oder wenn ein Hersteller ein Spiel aus wirtschaftlichen Gründen einstellt? Was passiert, wenn ein Mitspieler einen wertvollen Gegenstand stiehlt und per Online-Auktionshaus verhökert? Ein spektakulärer Fall dieser Art erschütterte unlängst die Justiz in Shanghai und erreichte auch die deutsche Presse. Ende März schwatzte ein Mann im Online-Rollenspiel Legend of Mir 3 seinem Freund einen Drachensäbel ab und verkaufte diesen für 7.200 Yuan, umgerechnet 675 Euro. Als der Betrogene den Langfinger bei der Polizei anzeigen wollte, fragte diese nach einem Beweis für die Existenz dieser Waffe - und lachten das Opfer aus, denn für virtuelle Verbrechen sei die Polizei nun mal nicht zuständig. Daraufhin griff der Mann zum realen Dolch und tötete den Dieb.
In Südkorea gibt es inzwischen eine Spezialeinheit zur Aufklärung von solchen Straftaten. Schon zu Beginn des Jahres 2003 gingen dort mehr als 20.000 Anzeigen ein. Kein Wunder in einem Land, in dem Multiplayer-Spiele eine Bedeutung haben, die sich hierzulande nur mit Profifußball vergleichen lässt. Ein anderer Fall, der Schlagzeilen machte, war ein Online-»Bankraub«, bei dem geschickte Cracker ein Internet-Casino um eine halbe Million US-Dollar schröpften. Die Rechtslage in Deutschland erklärt Ihnen das Interview mit dem auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt Stephan Mathé (siehe Kasten auf Seite 181). (MT)
Den kompletten Report lesen Sie in GameStar-Ausgabe 10/2005.
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