Seite 10: Phänomen Raubkopie

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Drohungen und Klagen

Neben der Zusammenarbeit mit der GVU handeln einige Hersteller auch auf eigene Faust. Der Publisher Zuxxez etwa beauftragte Mitte 2005 die Schweizer Firma Logistep und die Anwaltskanzlei Schutt & Waetke, Kopierer zu finden und zu verfolgen. Denn das Zuxxez-Strategiespiel Earth 2160 wurde nach Angaben des Publishers zwar rund 100.000 Mal verkauft, aber über 600.000 Mal illegal heruntergeladen.

Bei dieser Aktion ging auch Tobias ins Netz. Der Physiotherapeut zog sich eine Kopie von Earth 2160 aus dem Internet, um das Spiel anzutesten. Weil ihm Earth 2160 gefiel, lud er einen Crack herunter, der den Kopierschutz umgeht - und kaufte acht Tage später die Originalversion von Earth 2160. Ein halbes Jahr später bekam Tobias Post: Die Zuxxez-Anwälte erklärten, er habe den Crack über eine Tauschbörse heruntergeladen und somit gleichzeitig angeboten. Weil das strafbar sei, solle er 200 Euro Gebühr zahlen. Tobias war entsetzt: »Ich hatte Earth 2160 gekauft, trotzdem verklagen die mich!« Also schickte er den Anwälten seinen Kaufbeleg. Doch die drohten mit einer Klage.

Weil die Karlsruher Juristen den Crack offenbar als Köder ins Internet gestellt hatten, riet Tobias' Anwalt dazu, die Strafe nicht zu zahlen, da das Ködern von Kopierern eine Straftat darstellen könnte. Allerdings hätte sich Tobias dann auf einen langwierigen, teuren Prozess einstellen müssen. Deshalb schickte er Zuxxez lieber die 200 Euro Mahngebühr. Hinzu kamen 150 Euro Honorar für seinen Anwalt, insgesamt verlor Tobias also 350 Euro, obwohl er das Spiel legal im Laden gekauft hatte.

Die GVU äußert Bedenken über das Vorgehen der Anwälte und würde Ködermethoden nicht einsetzen. »Die GVU hat nie Software in Tauschbörsen gestellt oder stellen lassen«, versichert der Geschäftsführer Ronald Schäfer. »Das würde unsere Arbeit aus rechtlichen Gründen gefährden.« Auch Anwalt Mathé hält die Methoden für zweifelhaft.
(gr)

Den kompletten Report lesen Sie in GameStar-Ausgabe 07/2006.

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