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| Sonntag, 21.03.2010 Specials - Spiele-Specials Indizierungs-Verwirrung![]() »Tatsächlich sind die Kriterien, nach denen die freiwillige Selbstkontrolle für Unterhaltungssoftware auf die Indizierung blutrünstiger Spiele verzichtet, nicht nachvollziehbar.« GameStar sagt: Die freiwillige Selbstkontrolle für Unterhaltungssoftware (USK) hat gar nicht die Möglichkeit zur Indizierung. Diese Entscheidung liegt einzig bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM). Bei der BPJM handelt sich um eine Behörde, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Google-Anzeigen Promotion
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