Civilization 4: Warlords im Test | Seite 2
Civilization 4-Addon mit Kriegsschwerpunkt
Diener für den Krieg
Stellen Sie sich vor, es ist Krieg, und Sie gehen alleine hin. Öde? Klar!
Ebenfalls ein Szenario: Mit den Wikingern überfallen Sie Britannien.
Also schaffen Sie sich in Civilization 4:
Warlords willige Verbündete: Unterlegenen Nationen dürfen Sie via Diplomatiemenü die Kapitulation anbieten, woraufhin der Gegner zum Vasallen wird. Dieser Marionettestaat muss Sie im Krieg unterstützen. Zudem bekommen Sie all seine Rohstoffe und dürfen ungestraft Tribute fordern. Jede Stadt des Vasallen kostet Sie allerdings Unterhalt; wer zu viele Nationen unterjocht, leert schnell seine Staatskassen. Falls das Marionettenland zu mächtig wird, kann es sich zudem von Ihnen lossagen. Es lohnt sich daher selten, die Feinde zu versklaven. Militärisch starke Staatenlenker sollten die Reiche lieber erobern - auch ein Grund, in den Krieg zu ziehen.
Neues Staatenfutter
Weil auch in Kriegszeiten die Abwechslung nicht zu kurz kommen soll, fügt Warlords dem originalen Civilization 4 drei Weltwunder sowie frische Völker hinzu.
Große Generäle (oben links) stärken Ihr Heer, indem sie sich einer Kampfeinheit anschließen.
Die Wunder dienen nun auch religiösen Zwecken: Das Spiralminarett etwa sorgt dafür, dass Städte mit der Staatsreligion mehr Gold abwerfen. Unter den neuen Parteien finden sich unter anderem Karthager und Koreaner. Einige der altbewährten Civilization 4-Nationen profitieren von frischen Anführern. Die Russen etwa bieten Stalin auf, die Briten Churchill. Letzterer verfügt über die neue Charaktereigenschaft »schützend«, die Fernkämpfer stärkt und somit Verteidigungskriege erleichtert. Ebenfalls neu: Neben einer Spezialeinheit stellt jedes Volk nun auch ein individuelles Gebäude auf, die Deutschen etwa eine produktivere Fabrik-Variante. Diese Neuerungen peppen die Partien auf, es lohnt sich, Civilization 4 erneut zu spielen - ein weiterer Grund, in den Krieg zu ziehen.
Den kompletten Test zu Warlords lesen Sie in GameStar-Ausgabe 09/2006 oder online als pdf.