Diablo 3 - PC

Action-Rollenspiel  |  Release: 15. Mai 2012  |   Publisher: Activision Blizzard
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Special: Battle.net: Anmeldung & 2.0-Features

Guide für Spiele-Download

Zur Veröffentlichung von StarCraft 2 will Blizzard dem Battle.net neue Funktionen spendieren. Wir haben uns die Multiplayer-Plattform angeschaut und erklären wie Anmeldung und Spiele-Downloads funktionieren und geben einen Ausblick auf 2.0-Features.

Von Rene Heuser, Michael Obermeier |

Datum: 25.08.2009


Vor 13 Jahren veröffentlichte Blizzard die Mehrspieler-Plattform Battle.net und übernahm damit die Vorreiterrolle im Bereich Online-Spiele. Ob absichtlich oder nicht, im Zuge der Veröffentlichung von World of Warcraft geriet die Weiterentwicklung des Battle.net in den Hintergrund. Bis auf kleinere Änderungen änderte sich seit 2003 kaum noch etwas am Battle.net - erst in diesem Jahr überarbeitete Blizzard die Battle.net-Seite grundlegend. Andere Anbieter wie Microsoft (Top: Xbox Live, Flop: Games for Windows LIVE) oder Valve (Steam) nutzten diese Schwäche aus und bauten erfolgreiche Online-Netzwerke auf.

Wie die Anmeldung zum Battle.net funktioniert, welche Funktionen die Plattform momentan bietet und was Sie bei den Nutzungsbedingungen beachten müssen, erklärt Ihnen Michael Obermeier im ersten Teil des Artikels. Was Blizzard für den Start von StarCraft 2 mit dem Battle.net plant, lesen Sie auf Seite 2, wo Ihnen René Heuser die auf der Blizzcon gezeigten Funktionen vorstellt.

Anmeldung & Funktionen

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1. Auf der Website www.battle.net klicken Sie zunächst auf die gelbe Schaltfläche mit der Aufschrift »Erstellen oder oder Verwalten eines Battle.net-Accounts.

Nutzungsbedigungen kompakt

Battle.net: Anmeldung & 2.0-Features : Die Nutzungsbedigungen sind recht umfangreich. Zudem kommen pro Spiel zusätzliche EULAs dazu. Die Nutzungsbedigungen sind recht umfangreich. Zudem kommen pro Spiel zusätzliche EULAs dazu. Im folgenden haben wir uns durch die mehrere Seiten umfassenden Nutzungsbedigungen gewühlt und die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Wer sich nämlich nicht an Blizzards Spielregeln hält, fliegt postwendend raus aus dem Battle.net.

Blizzard untersagt die Nutzung des Battle.nets mit modifizierten Clients. Damit möchte der Entwickler unfaire Cheat- Software vom Spielbetrieb ausschließen. Pikant: selbst von Fans erstellte Patches um etwa die Bildschirmauflösung des acht Jahre alten Diablo 2 für moderne Monitore zu erhöhen, gilt als Eingriff in den Spielclient und kann mit der Sperrung des Spielerkontos geahndet werden.

Nur privat im Battle.net. Die gewerbliche Nutzung eines Battle.net-Kontos, etwa für Internet Cafés muss schriftlich bei Blizzard angefragt werden, der Handel von Spielinhalten (Gegenstände oder Charaktere) für echtes Geld ist grundsätzlich verboten. Blizzard behält sich außerdem vor, jedwede Nutzerinhalte (Mitteilungen, Bilder, Geräusche und sogar Chatnachrichten) in allen nur erdenklichen Formen weiterverarbeiten zu dürfen.

Account-Handel und Mehrfachnutzung ist verboten. Das Teilen eines Accounts (ausgenommen davon sind Eltern die Konten für ihre Kinder anlegen) führt durch die Gefahr des kostenpflichtigen Powerlevelings ebenfalls zum Battle.net-Ausschluss. Die Weitergabe, vor allem aber der Verkauf ist nicht Möglich. » Accountübertragungen werden von Blizzard nicht anerkannt. Sie sind nicht berechtigt, einen Account zu kaufen, zu verkaufen, zu verschenken oder damit zu handeln oder es zum Kauf, Verkauf, als Geschenk oder zum Handel anzubieten; alle derartigen Versuche gelten als nichtig.«

Daten-Sammler werden gesperrt. Interessant: Blizzard gestattet einige sogenannte Data-Mining-Programme, also Software die für Datenbanken wie Speedydragon.de Informationen sammelt. Trotzdem behält sich der Entwickler vor zu aggressive Datensammler zu sperren.

Rechtliche Konsequenzen für Hacker. VPN-Software wie Hamachi (dadurch können Multiplayer-Spiele ohne Battle.net aufgesetzt werden) darf ebenfalls nicht verwendet werden. Das mutwillige Manipulieren oder »Stören« des Spielablaufs ahndet Blizzard nicht nur mit einem Battle.net-Rauswurf sondern auch mit Straf- bzw. Zivilrechtlichen Klagen. Für kleinere Vergehen mahnt Blizzard den Spieler noch ab, bei schwerwiegenden Verstößen wird der Battle.net-Account fristlos gekündigt. Im Zweifel verliert der Spieler dadurch auch alle im Konto registrierten Spiele.

Ein Account pro Person. Schade für minderjährige Roboter: Zum Anlegen eines Battle.net-Kontos müssen Sie »eine natürliche Person und in Ihrem Wohnsitzland volljährig sein.« Firmen dürfen also keine Dummy-Konten anlegen, jeder Account wird einem Spieler zugeordnet.

INHALTSVERZEICHNIS

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Avatar BigBamDaddy
BigBamDaddy
#1 | 25. Aug 2009, 16:38
Gute Zusammenfassung. Mir gefallen die Features jedenfalls die das neue Battle.net bieten wird. Insbesondere die Spielübergreifende und vereinfachte Kommunikation zwischen Spielern ist super. Auch der Marktplatz ist eine tolle Idee. Hier kann man übersichtlich und unkompliziert Maps und Mods runterladen und muss sich nicht durch irgendwelche Fansites wühlen.

Bezahlcontent halte ich übrigends auch für eine gute Idee, denn die Modszene hat immer Probleme richtig große Projekte umzusetzen. Viele Mods werden angegangen, groß angekündigt, erscheinen aber nie, ein finanzieller Anreiz kann hier Wunder wirken. Für richtig guten Content zahlt man auch gerne, da wird dann das Käuferverhalten über das Angebot entscheiden.

Ich denke das Battle.net wird quasi das neue Xbox Live Pendant für den PC, auch wenn sich das ganze auf Blizzardspiele beschränkt. Steam in allen ehren, aber der Communitysupport ist dort nicht allzu ausgeprägt und viele Features wirken aufgesetzt. Blizzard entwickelt das ganze von Grund auf neu und übernimmt nunmal die Stärken von Xbox Live, Twitter, Facebook usw. ohne Altlasten mit sich rumzutragen.
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Avatar BoINgsi
BoINgsi
#2 | 25. Aug 2009, 16:46
Wenn sie dann auch noch spiele über B.net verkaufen wirds traurig für Valve und Co. aussehen, immerhin kann blizzard sich auf angemeldeten Usern berufen was sicherlich 20 Millionen User werden.

Bei nem Publisher anklopfen und sagen: "hey bei uns anbieten! bei uns schauen täglich mindestens 12 Millionen Spieler rein."
Das bringts sicher. Blizzard wird wiedermal wo die Oberhand haben.

Bin kein Freund von steam oder ähnlichen Sachen aber das klingt alles vernünftig und übernimmt alle guten Sachen aus anderen Plattformen, zb. Matchmaking, Belohnungen ,download content usw. usw.

Aber das sie Daten Sammeln stößt mir in der Heutigen Zeit sauer auf, der Handel mit solchen Informationen Boomt zur Zeit des Internets.
Und gerade bei WoW als ich mich dort registriert hatte genau ab dem Zeitpunkt bekam ich Werbe mails von gold Verkäufern... schon komisch oder?
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Avatar Michael Obermeier
Michael Obermeier
#3 | 25. Aug 2009, 16:49
Zitat von BoINgsi:
Wenn sie dann auch noch spiele über B.net verkaufen wirds traurig für Valve und Co. aussehen, immerhin kann blizzard sich auf angemeldeten Usern berufen was sicherlich 20 Millionen User werden.


Das klappt sogar jetzt schon mit Blizzard-Titeln. Drittanbieter sind noch nicht mit dabei, dafür gibt es aber momentan auch noch keine Anzeichen.
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Avatar Clawhammer
Clawhammer
#4 | 25. Aug 2009, 16:55
Weis nit mir gefallen diese Onlineplatformen nicht, mann muss ständig mit dem internet verbunden sein, jetzt für jeden unsinn. Ich bin froh wenn ich meinen Stecker ziehen kann und mal nicht mit den ganzen kranken leuten da draußen verbunden bin ^^ Des Weiteren finde ich diese ganzen beschränkungen Keine Mods, Nur 1 ACC Pro Person, Kein weiterverkauf, Privates Battlenet Kundenverachten hoch 10!
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Avatar Maniac007
Maniac007
#5 | 25. Aug 2009, 16:59
Nur mal zur Klarstellung: Der Ausdruck "natürliche Person" ist keine Sprachentgleisung, sondern ein gebräuchlicher Begriff, um Menschen von Firmen und anderen Organisationen abzugrenzen (und nicht von Robotern). Der Inhaber eine battle.net Accounts darf also nicht z.B. die IDG Entertainment Media GmbH sein.
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Avatar GothofCookie
GothofCookie
#6 | 25. Aug 2009, 17:42
Dieser Kommentar wurde ausgeblendet, da er nicht den Kommentar-Richtlinien entspricht.
Avatar Brahlam
Brahlam
#7 | 25. Aug 2009, 17:46
Finde die Änderungen absolute Spitze und bin jetzt schon mehr als heiß darauf! Vorallem wenn dann die erten Custom Maps für SC2 rauskommen wird es lustig! TDs inc! ^^ Auch wenn mir das Setting von Warcraft mehr zusagt und es eine gewisse Umstellung erfordern wird... :/

2 Punkte kratzen mich nur noch:

Hamachi - Droht ein Bann nur wenn man dieses Installiert hat oder nebenher ausführt, oder nur wenn man es in direktem Zusammenhang mit einem Blizzard Spiel einsetzt? Zocke darüber AoE2 (und andere ältere Games bei dennen kein Onlineportal mehr besteht).

Premium Maps - Hier interessieren mich 2 Fakten die leider nicht näher in Rob Pardos Päsentation erläutert wurden:

Schutz for Fakes = Premium Map ziehen und umbennnen und wieder online stellen = nicht mehr Premium? Bzw. eben das stehlen selbstkreeirter Inhalte. Dazu gehört eben auch das dreiste Kopieren von Maps die man dann nur marginal umbaut... da dann Geld dahintersteckt würden mich interessieren wie die so etwas vermeiden bzw. unter Kontrolle halten wolllen.

Kosten? = Ab wann kann und darf eine Map als Premium angeboten werden und wie definiert sich der Preis bzw. wie sieht das Bezahlmodel aus?

btw. <3 Custom Maps! ^^
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Avatar HoschY
HoschY
#8 | 25. Aug 2009, 18:01
Zitat von Artikel:
"Im Zweifel verliert der Spieler dadurch auch alle im Konto registrierten Spiele."


bitte was?!?! is sowas überhaupt legal?
ich kauf ein spiel und kann es dann plötzlich überhaupt nichtmehr spielen?
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Avatar Rene Heuser
Rene Heuser
#9 | 25. Aug 2009, 18:03
Zitat von Maniac007:
Nur mal zur Klarstellung: Der Ausdruck "natürliche Person" ist keine Sprachentgleisung, sondern ein gebräuchlicher Begriff, um Menschen von Firmen und anderen Organisationen abzugrenzen (und nicht von Robotern). Der Inhaber eine battle.net Accounts darf also nicht z.B. die IDG Entertainment Media GmbH sein.


Das wußte Michael auch. Das war nur ein Scherz von ihm.
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Avatar pmmääs
pmmääs
#10 | 25. Aug 2009, 18:06
Sie sind nicht berechtigt, einen Account zu kaufen, zu verkaufen, zu verschenken oder damit zu handeln oder es zum Kauf, Verkauf, als Geschenk oder zum Handel anzubieten; alle derartigen Versuche gelten als nichtig.«


verstößt das nicht gegen das deutsche Gesetz, bzw. allgemeines EU Recht das ich Dinge weiterverkaufen darf?
Blizz darf mir doch nicht sagen ob ich Dinge weiterverkaufen darf oder nicht.
wenn ich eines Tages meine angemeldeten Spiele nicht mehr spielen möchte und sie verkaufen möchte, so müsste ich ja auch den Account weitergeben, denn ohne Account kein Spiel.

in meinen Augen verstößt blizzard mit diesen Nutzungbestimmungen gegen geltendes EU-Recht.
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Details zu Diablo 3

Plattform: PC (PS3, Xbox 360)
Genre Rollenspiel
Untergenre: Action-Rollenspiel
Release D: 15. Mai 2012
Publisher: Activision Blizzard
Entwickler: Blizzard Entertainment
Webseite: http://eu.blizzard.com/diablo3/
USK: Freigegeben ab 16 Jahren
Spiele-Logo: Download
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