Doom - Update: Ab 16 Jahren freigegeben

Update: Doom wurde nach über 17 Jahren von der Liste der jugendgefährdenden Medien entfernt und wurde von der USK mit einer »ab 16« Kennzeichnung versehen.

Doom und sein Nachfolger Doom 2 wurden vom Index gestrichen. Doom und sein Nachfolger Doom 2 wurden vom Index gestrichen.

Update (01.09.2011): In einer offiziellen Pressemitteilung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurde die Listenstreichung des Shooters nochmals bestätigt. Doom wurde nach einer erneuten Überprüfung ab 16 Jahren freigegeben und darf ab sofort im Handel angeboten werden. Felix Falk, Geschäftsführer der USK äußerte sich zudem zu der Tragweite der Listenstreichung.

»Die Entscheidung zu Doom macht deutlich, wie sehr sich die gesellschaftliche Akzeptanz und das öffentliche Verständnis von Computerspielen seit der Veröffentlichung von Doom 1993 gewandelt hat. Solche Entwicklungen werden im Jugendschutz und in der Spruchpraxis von Institutionen wie der BPjM und der USK berücksichtigt. Entscheidungen wie diese sind wichtig, denn sie zeigen, dass der Jugendschutz zeitgemäß ist und dadurch glaubwürdig bleibt.«

Update (31.08.2011): Die Website Eurogamer.net meldet, dass id-Softwares Shooter Doom und sein Nachfolger Doom 2 offiziell von der Liste der jugendgefährdenden Medien entfernt wurde. Beide Spiele sind ab sofort nicht mehr indiziert. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erkennt Doom und seinen Nachfolger demnach als wegweisende Genrevertreter an und äußerte sich in einer Stellungnahme detailliert zu den Hintergründen der Entscheidung.

»Der Antragstellerin ist zuzugeben, dass die seit 1994 erfolgte technische Entwicklung im Bereich der Computerspiele dazu geführt hat, dass fotorealistische Darstellungen den zeitgemäßen Standard markieren und dementsprechend der Maßstab, welche Abbildungen oder Schilderungen als realistisch/realitätsnah und detailliert gelten können, einem starken Wandel unterzogen wurde«.

»Ohne Frage ist der Umstand, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der Gegner aus (mutierten) Menschen besteht und der Spieler diese zu töten hat, auch aus jetziger Sicht weiterhin als bedenklich anzusehen. Jedoch sind die in Doom präsentierten Gewaltszenen nach heutigen Maßstäben weder als detailliert noch als realistisch/realitätsnah einzustufen«.

Ursprüngliche Meldung: Wie die deutsche Website mediabiz.de berichtet, wurden die beiden in Deutschland indizierten Spiele Doom und Doom 2 vom Index gestrichen. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) habe beide Shooter auf Bestreben von ZeniMax Media, dem jetzigen Inhaber des Entwicklers id-Software von der Liste entfernt.

Ein Streichungsantrag kann frühestens zehn Jahre nach der Indizierung vom Rechtinhaber gestellt werden. Doom und sein Nachfolger wurden 1994 aufgrund der Gewaltdarstellung auf den Index gesetzt. Warum ZeniMax 17 Jahre später eine Streichung beantragt ist nicht klar. Aus heutiger Sicht kann die Technik des damals wegweisenden Shooters allenfalls als comichaft bezeichnet werden. Möglich wäre eine Umsetzung der Marke für Smartphones oder andere Handheld-Geräte. Weder die BPjM noch Zenimax Media haben sich bisher zu den Gerüchten geäußert. Morgen, am 31. August soll die BPjM offiziell über künftige Indizierungen und Listenstreichungen informieren.

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