Im Rechtsstreit zwischen Interplay und Bethesda rund um das Onlinespiel Fallout Online findet jetzt ein weiteres Kapitel sein Ende. Vor kurzem wollte Bethesda eine einstweilige Verfügung erwirken, allerdings wurde der entsprechende Antrag abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wurde umgehend Einspruch eingelegt.
Wie das Magazin Joystiq berichtet, wurde dieser Einspruch´jetzt jedoch von einem Gericht in den USA abgelehnt. Somit darf Interplay die Arbeiten an Fallout Online fortsetzen. Allerdings dürfte das letzte Wort in diesem Rechtsstreit noch nicht gesprochen sein. Der Grund: Ohne eine ausdrückliche Erlaubnis von Bethesda darf das Onlinespiel nicht veröffentlicht werden. Im ungünstigsten Fall kann es demnach passieren, dass Interplay irgendwann ein feritges Spiel vorliegen hat und dieses nicht auf den Markt bringen darf.
Der Publisher Interplay Entertainment brachte 1997 Falloutund im Folgejahr Fallout 2auf den Markt und verkaufte die Markenrechte danach an Bethesda Softworks. Interplay begann daraufhin die Arbeiten an einem Fallout-MMO mit dem Projektnamen »Project V13«, welches später als Fallout Online bezeichnet wurde. Bethesda klagte mehrfach gegen Interplay mit der Begründung, dass die Rechte an der Fallout-Marke nun Bethesda gehören. Interplay gab jedoch an, lediglich die Rechte für Einzelspieler-Titel im Fallout-Universum abgetreten zu haben und die Entwicklung an einem Fallout-MMO absolut legitim sei. Bethesdas Niederlage vor Gericht ist nun der erste Lichtblick für das angeschlagene Unternehmen Interplay.
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