Seite 4: Starcraft 2: Wings of Liberty - Alle Infos zum neuen Battlenet

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Weiterverkauf verboten

Auchwenn Sie für Starcraft 2 bezahlt haben, gehört es noch lange nicht Ihnen: Seine Seriennummer wird beim Registrieren unwiderruflich mit Ihrem Battlenet-Account verknüpft, Sie können das Spiel also nicht separatweiterverkaufen. Den Account selbst dürfen Sie aber auch nichtweitergeben, nicht einmal verschenken. Denn in den Nutzungsbedingungen weist Blizzard in Großbuchstaben darauf hin, dass

SIE KEINERLEI EIGENTUMSRECHT ODER SONSTIGE EIGENTÜMERRECHTLICHE INTERESSEN AN DEM ACCOUNT HABEN

ALLE RECHTE AN DEM ACCOUNT JETZT UND JEDERZEIT BEI BLIZZARD LIEGEN UND BLIZZARD ZUGUTE KOMMEN

Accountübertragungen werden von Blizzard nicht anerkannt. Sie sind nicht berechtigt, einen Account zu kaufen, zu verkaufen, zu verschenken oder damit zu handeln oder einen Account zum Kauf, Verkauf, als Geschenk oder zum Handel anzubieten, und alle derartigen Versuche gelten als null und nichtig

Auch solche Klauseln finden sich in den Nutzungsbedingungen vieler Online-Dienste, etwa bei Valves Verkaufsplattform Steam. Wir haben den Rechtsanwalt Stephan Mathé zu dieser Praxis befragt:

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist diese Klausel wohl rechtmäßig. Sie verstößt zwar Erschöpfungsgrundsatz, gelangte Werkstücke Software) meines Erachtens gegen den Erschöpfungs-Grundsatz, der es erlaubt, einmal in den EU-Markt gelangte Werkstücke (also auch Software) frei weiterzuverkaufen. Doch der BGH sieht das für reine Onlinespiele offenkundig anders.

Bleibt es kostenfrei?

Das Battlenet ist seit 13 Jahren kostenlos, allerdings gibt es seit 2009 immer wieder Berichte, dass Blizzard künftig eine Gebühr verlange. Blizzard dementierte diese Gerüchte. Dazu beigetragen hat unter anderem der Umstand, dass Starcraft 2 in Russland umgerechnet nur 25 Euro kostet, aber für den Online-Modus zusätzlich Monatsgebühren verlangt.

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