Beschissene Arbeitsangebote, Bewerbungsgespräche und dergleichen II

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Tom Sawyer, 11. November 2016.

  1. kpuhkr

    kpuhkr
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    Oder es ist ganz kompliziert. Bei einer Bewerbung auf feste Lehrerstellen in NRW muss man sich erstmal beim Land registrieren, dort seine Daten angeben, dann hat man einen Nutzeraccount (https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote) und kann sich dort Schulen rauspicken und auf Stellen bewerben. Das geht alles digital. Und dann MUSS man eine Papierbewerbung an die jeweilige Schule senden. Macht man eins von beiden nicht => Ist man raus.

    Bei Vertretungsstellen (https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/online) ist es egal, da kann man auch Mailbewerbungen an die Schulen schicken, je nachdem wie der Schulleiter drauf ist :ugly:
     
  2. Das ist doch deine Möglichkeit, zu glänzen. Schlag der Geschäftsführung vor, das Projekt Digitalisierung anzupacken. :ugly:
     
  3. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    seinem Leben genervt
    Jop, das sind in der Regel dann (kleinere) Kommunen oder einzelne Landratsämter. Wobei es durchaus auch Kommunen und Landkreise gibt, die bereits (etwas) moderner sind. Das ist sehr vom Einzelfall abhängig.

    Diese Bewerberportale sind mir auch schon untergekommen. Schlimm wird es, wenn man da dann zig verschiedene Portale hat, weil jeder größere Arbeitgeber (und auch vereinzelte Kommunen) ein jeweils eigenes Portal betreiben. :uff: :ugly:
     
  4. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    boah geh bloß weg mit dem Trigger :no:

    Unser größter Kunde kam damit jetzt auch um die Ecke. Das Problem an der Geschichte: derjenige, der das jetzt bei uns wohl verantworten wird, ist ein Pfosten, der gerade so seinen Rechner einschalten kann und unser Kerngeschäft gerade so versteht. Und unser Kunde möchte mit der Digitalisierung Geschäftsbereiche stemmen, die per Gesetz nicht digital zu stemmen sind.

    Der Bereich ist ja eigentlich spannend, aber gleich 2 Seiten erklären zu müssen, was sie an ihrer Arbeit nicht verstehen, ist mir einfach zu müßig :ugly:
     
  5. StahlViktor gesperrter Benutzer

    StahlViktor
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    Wieso, am besten noch Industrie 4.0 und Cloud erwähnen und du wirst gleich zum Chief Strategy Advisor befördert.
     
  6. rollendetonne gesperrter Benutzer

    rollendetonne
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    Seid ihr wahnsinnig? Unsere Behörden kommunizieren weiterhin bevorzugt mit Rauchzeichen, Morsecode und Brieftauben weil eine effiziente Digitalisierung die Hälfte von denen überflüssig und direkt in die Arbeitslosigkeit befördern würde :ugly:
     
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  7. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    Mit entsprechendem Zugriff auf das Thema würde ich es wohl machen.

    Als Co eines Pfoschten? Never :no:
     
  8. Tom Sawyer Suchender

    Tom Sawyer
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    Im September darf ich wieder zur Agentur. Hab schon jetzt keine Lust darauf.


    http://www.tagesspiegel.de/wirtscha...sbedingungen-in-jobcentern-sind/19737004.html

     
  9. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p


    läuft :runter::ugly::hoch:
     
  10. Lurtz lost

    Lurtz
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    Schöne Arbeitslosigkeitsindustrie haben wir da geschaffen :hoch:
     
  11. Ich bin demnächst auf ner Jobmesse, bei der auch die Agentur vertreten sein wird. Da weiss ich jetzt schon, um welchen Stand ich einen groooooßen Bogen machen werde. :ugly:
     
  12. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Dass die Arbeitsagenturen selbst bevorzugt auf befristete Arbeitsverhältnisse setzen, ist nun wirklich nichts neues. Die entsprechenden Mitarbeiter kann man nach Ablauf der Befristung dann einfach (wieder) in die Arbeitslosigkeit schicken und (je nach Bedarf) wieder neue Leute befristet einstellen. :nixblick:

    Das perfide daran ist folgendes: Man ist arbeitslos und kriegt dann eine Stelle bei der Arbeitsagentur selbst angeboten. Wenn man diese ablehnt, drohen Sanktionen. Also bewirbt man sich gezwungenermaßen und wenn man Pech hat, hat man den Job dann an der Backe. :teach: :ugly:

    Außerdem ist es allgemein bekannt, dass die Arbeitsagenturen keine Hilfe dabei bieten, einen Job zu finden. Die sind lediglich zur Verwaltung der Arbeitslosen dar, zur Auszahlung von Arbeitslosengeld und sonstigen Leistungen sowie zum (vom Volk geforderten) Quälen von "faulen Arbeitslosen". :yes: :ugly:
     
  13. Den Sachverhalt selbst find ich eigentlich nicht pauschal schlecht. Mal ehrlich, so ziemlich jeder Angestellte beschwert sich darüber, was für horrende Kosten die Beamten verursachen. Gerade so eine Behörde, deren Auslastung umgekehrt proportional zur Konjunktur verläuft und somit stark schwankt, hat doch ein absolut sachlich gerechtfertigtes Interesse daran, sich bei Bedarf von nicht benötigten Mitarbeitern trennen zu können. Den Aufschrei würd ich ja gern erleben, wenn die Arbeitslosenzahlen im Keller sind und die Agentur sich dafür rechtfertigen muss, dass sie 600 Festangestellte oder Beamte beschäftigt, ohne sie tatsächlich beschäftigen zu können.
     
  14. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Wie hoch ist nochmal die Quote der Befristungen? :ugly:

    Es ist ne sinple Methode Geld zu sparen. Wer befristet ist verhandelt nicht.
     
  15. Nichts anderes hab ich doch behauptet. :nixblick:

    Man kann sich natürlich darüber streiten, ob diese Form der Arbeit koscher ist. Hab selber im Familienkreis davon Betroffene. Aber eines ist klar: Wenn man dazu übergeht, die Leute unbefristet einzustellen oder gar zu verbeamten, dann darf sich danach niemand beschweren, wenn die allesamt bei Hochkonjunktur nur Däumchen drehen und Kicker spielen.
     
  16. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Um es mal klarzustellen: Unbefristet heißt nicht lebenslänglich. Es heißt nur, dass es 3 Monate Kündigungsfrist gibt, die dann langsam ansteigt.

    Bei aller Liebe, die Konjunktur dreht sich nicht in 3 Monaten.

    Eine unbegründete Befristung dient nur dem Zweck Druck aufzubauen.
     
  17. Achso. Ich kenn mich mit den Feinheiten von Arbeitsverträgen noch nicht so aus. :ugly: Dachte, dass man bei Festangestellten für ne Kündigung nen guten Grund braucht.
     
  18. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Keine Arbeit ist ein guter Grund.

    Aber nein, du kannst jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen.

    Manche Tarifverträge enthalten allerdings Klauseln dazu.
     
  19. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    So einfach ist das beileibe (gerade bei größeren Betrieben oder Behörden) nicht. :ugly:
     
  20. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Erleuchte mich. :KO:
     
  21. Garm

    Garm
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  22. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    Das ist nicht perfide, das ist dämlich. Die höchsten Personalkosten bzw. die geringste Produktivität hast du während der Einarbeitung. Danach steigt in jedem Job der Trainingseffekt und die effektive Produktivität steigt... bis zu einem gewissen Grad jedenfalls :ugly:
     
  23. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Kommt auf den Job an.

    Bei Jobs in denen Erfahrung nötig ist, stimmt das auf jeden Fall.

    Bei anderen Jobs ist die Einarbeitung 2-3 Tage.
     
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  24. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Naja, eine wirksame, betriebsbedingte Kündigung (die einzige Möglichkeit bei "zu wenig Arbeit") setzt u.a. voraus, dass der Arbeitgeber (im Fall eines Gerichtsverfahrens) nachweist, dass tatsächlich zu wenig Arbeit vorhanden ist und außerdem sicher belegen kann, warum gerade dieser Arbeitsplatz (und nicht ein anderer) wegfällt.
    Außerdem muss der Arbeitgeber unter allen Mitarbeitern mit gleicher/vergleichbarer Tätigkeit eine rechtswirksame Sozialauswahl getroffen haben. Er muss also unter allen entsprechenden Mitarbeitern diejenigen ausgewählt haben, die unter Berücksichtigung und Abwägung aller relevanten Kriterien am wenigsten schützenswert sind.
    Außerdem muss zuvor der Betriebsrat wirksam angehört worden sein (falls ein solcher existiert). Bei einer größeren Anzahl von Kündigungen (sogenannten "Massenentlassungen") gelten außerdem nochmal verschärfte Kriterien.

    Es ist also wie gesagt nicht ganz so einfach. :ugly:
     
  25. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Aber er kann immernoch innerhalb der Kündigungsfrist kündigen, oder?
     
  26. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Er kann schon, aber wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht alle vorliegen, wird der Arbeitgeber einen eventuellen Kündigungsschutzprozess tendenziell verlieren. Das setzt natürlich voraus, dass der Arbeitnehmer auch klagt, was aber doch relativ häufig passiert.
     
  27. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Ok, nochmal von vorne: Selbst wenn ich ordentlich gekündigt werde, kann ich evtl. nicht gekündigt werden?
     
  28. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Eine "ordentliche Kündigung" setzt (neben der Einhaltung der Kündigungsfrist) idR (von gewissen Ausnahmen mal abgesehen) voraus, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat. Welche Gründe es hierbei gibt, ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz sowie der umfassenden Rechtsprechung hierzu.

    Sorry, aber dass es in Deutschland einen gesetzlichen Kündigungsschutz gibt, ist doch eigentlich allgemein bekannt. :nixblick: :ugly:
     
  29. Captain Tightpants "Gefällt mir"-Bot

    Captain Tightpants
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    Es sind nicht drei Monate Kündigungsfrist, sondern nur vier Wochen. Es sei denn du arbeitest schon acht Jahre dort.
     
  30. Kugelfisch

    Kugelfisch
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    Kündigungsschutzgesetz sagt dir nichts?
     
  31. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Wie sehen diese Gründe aus? :hmm:
     
  32. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Ernsthaft? :ugly:

    Gibt grundsätzlich drei Arten von Kündigungsgründen. Die Einzelheiten kannst du den nachfolgenden Links entnehmen, da das wie gesagt komplex ist und ich keine Lust habe, das alles selber darzulegen. :ugly:

    https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Verhaltensbedingt.html

    https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Personenbedingt.html

    https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Betriebsbedingt.html
     
  33. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Ich würde gerne, aber es geht nicht :(
     
  34. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Siehe Edit. :fs: :wahn:
     
  35. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Betriebsbedingt (zB Abteilung wird zu gemacht)
    Personenbesingt (LKW-Fahrer verliert seine Fahrerlaubnis)
    Verhaltensbesingt (Chef eine rein hauen)
     
  36. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Ok, Kerl wird Oktober 2014 angestellt und Juli 2015 mit 3 Monaten Frist gekündigt. Ohne Grund.
    Wäre das rechtens? :hmm:

    Also rein theoretisch :ugly:
     
  37. Das klingt ja durchaus nach ner Vielzahl an recht hohen Hürden, die der Arbeitgeber da nehmen müsste...

    ... aber gerade im Falle der Arbeitsagenturen ließe sich das alles doch relativ einfach in die Tat umsetzen. Das geht schon los beim Nachweis, dass tatsächlich zu wenig Arbeit vorhanden ist. Das lässt sich doch nirgendwo besser quantifizieren, als in diesem Umfeld, wo Arbeit = Zahl der "Kunden" gilt.

    Bei allen anderen Punkten (Sozialauswahl, Betriebsrat) müssen die entsprechenden Stellen einfach nur ihre Arbeit gründlich erledigen, dann sollte das doch eigentlich kein unüberwindbares Hindernis sein.
     
  38. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Wenn man jemand los werden will, gibt es Mittel und Wege... die Frage ist immer, mit welchem Aufwand.
     
  39. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Also das Kündigungsschutzgesetz sollte in diesem Fall (sofern keine besondere Ausnahme greift, z.B. Kleinbetrieb) Anwendung finden, da das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Ob Kündigungsgründe vorgelegen haben, kann ich ohne genaue Kenntnis des Falls nichts sagen.

    De facto ist das aber auch egal, da man nach der Kündigung nur 3 Wochen Zeit hat, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Macht man das nicht, kann man gegen die Kündigung nicht mehr vorgehen, selbst wenn sie rechtswidrig gewesen sein sollte.

    Das ist klar, das haben wir hier ja schon mehrfach ausführlich dargelegt.
     
  40. Shintaro - Modliebling Liebt einen Baum

    Shintaro - Modliebling
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    Danke. :)
     
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