BGH-Urteil: Eigentümer muss für Schäden auch bei Nachbar haften

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von MuSu, 9. Februar 2018.

  1. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...er-schaden-bei-nachbarn-haften-a-1192636.html

    Ich blick da ehrlich gesagt als Laie nicht mehr durch.
    1) Hausbesitzer beauftragt Handwerker für Dacharbeiten.
    2) Handwerker verursacht Feuer im Dach.
    3) Haus, sowie Nachbarhaus brennt ab.

    Inwiefern ist der Hausbesitzer nun haftbar zu machen? Ich verstehe den Gedanken, dass das Feuer von eigenen Haus auf das Nachbarhaus übergesprungen ist und dementsprechend die Schuld beim ursprünglichen Brandort zu suchen ist. Aber es ist ja nu keine Fahrlässigkeit vom Hausbesitzer gewesen, der konnte den Brand doch nicht verhindern :hmm:
    Oder geht es nun nur darum welche Versicherung zahlt?
    Was mich auch stutzig macht: Nur weil der Handwerker insolvent ist, wird der Schaden auf die Erben weitergeleitet?
     
  2. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Das ist ein komplexer, juristischer Sonderfall, der für den juristischen Laien sicherlich nur schwer zu verstehen ist. Für ausführliche Erklärungen siehe z.B. hier: https://www.juracademy.de/sachenrecht1/nachbarrechtliche-ausgleichsanspruch.html

    Vereinfacht dargestellt: Hier kommt § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog zur Anwendung, wonach ein Grundstückseigentümer von einem Nachbarn einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen kann, wenn vom Nachbargrundstück eine Beeinträchtigung ausgeht, die nicht verhindert werden kann, das zumutbare Maß aber überschreitet.

    Diese Vorschrift ist eigentlich eher für Dinge wie z.B. Rauch, Lärm oder Geruchsbelästigung geschaffen worden. Die Rechtsprechung wendet diese Vorschrift aber schon seit Jahren analog auf Fälle an, in denen "ungeplante" Emissionen wie z.B. Feuer oder Wasserschäden auf angrenzende Grundstücke oder Wohnungen übertreten.

    Auf die Frage, ob der Nachbar diese Einwirkung zu verschulden hat oder nicht, kommt es hierbei (wie im konkreten Artikel erwähnt) grundsätzlich nicht an. Entscheidend ist nur, ob die ungeplante Einwirkung zumindest mittelbar auf den Willen des Nachbarn zurückgeht. Dies ist hier der Fall, da der Nachbar den Handwerker beauftragt hat, welcher den Brand verursacht hat.

    Das ist für Juristen jetzt nicht unbedingt etwas neues, da es die entsprechende Rechtsprechung schon seit Jahren gibt. :nixblick:
     
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  3. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Bauherrenhaftpflicht? :wahn:
     
  4. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Vielleicht hatte der Handwerker keine Versicherung (oder diese mag nicht zahlen) und die Versicherung des Brennhaus-Eigentümers deckt keine Schäden an fremdem Eigentum ab. :nixblick:
    Nur ne Vermutung, weiß nicht ob das so hinkommt.
     
  5. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Der Handwerker selbst ist insolvent und hat offensichtlich wohl auch keine Versicherung gehabt (sonst würden die gesamten Kosten nicht dem Bauherrn bzw. dessen Erben auferlegt werden). Ist ja für Handwerker nicht zwingend und gerade kleinere Betriebe bzw. Solo-Selbstständige werden darauf tendenziell wohl eher verzichten.

    Ob der "Brennhaus-Eigentümer" überhaupt eine Versicherung gehabt hat, ist ebenfalls fraglich. Denn eine Gebäudeversicherung ist ja keine Pflicht (mehr) und es gibt viele Menschen die (aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen) darauf verzichten bzw. nur einen teilweisen Versicherungsschutz haben. Ich weiß außerdem nicht, ob Gebäudeversicherungen überhaupt auch für Schäden an fremdem Eigentum aufkommen. :hmm:
     
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  6. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    Hätte der Bauherr überprüfen müssen/können/sollen ob der Handwerker eine entsprechende Versicherung hat? Ist das gang und gäbe?

    Ich frag mich ja auch ob die Erben das Erbe überhaupt angetreten hätten wenn die gewusst hätten, dass sie nun dafür aufkommen müssen (unter der Annahme dass sie es nicht wussten) und ob das relevant ist :hmm:

    Gut aber das ist jetzt Spekulation
     
  7. Mr Wh!te Russian

    Mr Wh!te
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    Fragen, die auch Rainer. W beschäftigen. Deshalb erst mal kein Handwerker bestellt für Scheune und Haus. Er sitzt die Verfahren aus, bis da mal Klarheit herrscht.

    Wusste wieder keiner.
     
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  8. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    So fühlt es sich also an wenn Threads gehijacked werden :runter: :ugly: :hoch:
     
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  9. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Sag ich ja :D

    Aber dH man sollte sich vom Handwerker eigentlich bestätigen lassen, dass er versichert ist. Oder prüfen ob die eigene Versicherung alles abdeckt was er verpfuschen kann - auch Fremdschäden.
     
  10. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    ist zumindest bei uns im professionellen Bereich üblich.. ob das dann aber auch bis nach unten zum kleinsten Handwerker (Sub) weitergegeben wird ka.. wir beauftragen die ja auch seltenst selbst.
     
  11. Mr Wh!te Russian

    Mr Wh!te
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    Ich find das Urteil "doof", aber so ist es halt mal. Kann man nichts machen.

    Oh wait.

    Immer 'ne Versicherung haben - oder prüfen, ob mein Dienstleister eine hat. :ugly:

    Sind ja genau immer solche Fälle, bei denen irgendwas wegen enormen Summen vor Gericht landet und dann für den Laien (mich eingeschlossen) komische Urteile gesprochen werden. Nur weil keine Versicherung da war oder die Versicherung nicht bereit war zu zahlen, weil die Versicherungsbedingungen nicht gelesen wurden.

    Aber zurück zum Thema:

    Wie weit ist Rainers Scheune vom nächsten Grundstück entfernt und was wird passieren?
     
  12. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Wichtiger Satz ist: "Auf ein Verschulden komme es dabei nicht an"

    Die Haftbarkeit ergibt sich rein aus dem Gesetz.

    Das ist ähnlich wie bei der Gefährdungshaftung bei Kfz.
     
  13. Spawn Total Overdose

    Spawn
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    Finde ich "ungerecht".
    Die Person kann nichts dafür, wird aber bestraft.
     
  14. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Naja, der Nachbar dessen Haus angesengt wurde, kann auch nichts dafür.
    Der Habdwerker der was dafür kann, hat nichts.

    Die Frage ist also: Wer soll dann zahlen? Entweder bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen, oder derjenige der den Handwerker beauftragt hat, zahlt es.
    In dieser Abwägung dann doch eher der Beauftrager und nicht der Nachbar.

    PS: Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte das abdecken. Muss mal schauen ob ich sowas habe :ugly:
    Von meinem Haus geht aber ein geringes Risiko aus. Abstand dazwischen und keine hohen Bäume etc.

    Edit: Habe mal bei meiner Versicherung, der DEVK, nachgesehen. Da steht

    https://www.devk.de/produkte/haftpf...itzer&ef_id=Wn3emgAABX97lU1y:20180209174706:s

    Ich brauche also keine :jump:

    Also entweder hat er keine Haftpflicht, oder eine die dieses Risiko nicht abdeckt, oder der Arinel ist unpräzise.

    Jetzt erinnere ich mich auch wieder: Ich hätte damals wegen der Streu- und Räumpflicht gefragt und da hieß es auch schon, dass die Haftpflicht reicht wenn ich selbst im Eigentum wohne.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2018
  15. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Sie wird nicht bestraft, sondern muss den Schaden des Nachbar bezahlen. Und der kann noch weniger dafür.
     
  16. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Wie ich ja geschrieben habe: Man kann das Risiko versichern. Wie hier schon erwähnt wurde, verzichten viele Eigentümer leider darauf und das hat dann halt Folgen.
     
  17. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    Wie ich das verstanden habe hat aber der Besitzer vom Nachbarhaus eine Versicherung. Dementsprechend müsste der eh nichts selber zahlen. Im Endeffekt will halt nur die Versicherung vom anderen Besitzer ihr Geld zurück, was ich so nicht nachvollziehen kann da nur der Handwerker etwas falsches getan hat. Der Besitzer vom brandhaus ist durch die fehlende Versicherung doch eh schon gearscht
     
  18. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Die muss zwar bezahlen, hat aber ihrerseits auch das Recht, Ansprüche an eine andere haftbare Partei zu stellen.

    Da wurde dummerweise an der falsche Ecke gespart, und das rächt sich.

    Haftpflichtversicherungen sind insbesondere dann, wenn nach oben offene Forderungen möglich sind, eigentlich unumgänglich. Man spart einen kleinen Betrag und riskiert den Existenzverlust.
     
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  19. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    Keine Frage, prinzipiell stimme ich dir vollkommen zu. Gleichzeitig bin ich aber auch der (vielleicht dummen) Meinung, dass Versicherungen genau für solche Fälle da sind:
    Schuldiger kann nicht zahlen, Opfer hat Versicherung -> Versicherung muss zahlen. Warum die Versicherung dann eine Forderung an ein anderes "Opfer" stellt, das dann somit doppelt zahlen muss find ich kacke :ugly:

    Aber jo, ein Grund mehr warum eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist. Nicht nur um sich vor eigenem Verlust zu schützen.
     
  20. poff Master Des Humors

    poff
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    /poffModusAus

    Wie greift dieser Paragraph bei böswilligem Verhalten? Wenn ich beispielsweise jemanden zu mir einlade und der schmeisst von meinem Grundstück einen Brandsatz in Nachbars Garten, kann ich dann auch herangezogen werden?
     
  21. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    „Eigentum verpflichtet“ könnte man sagen. Wenn ein Baum in meinem Garten durch einen Sturm aufs Nachbarhaus stürzt, ist das halt erst mal mein Pech.

    Ich kann nachvollziehen, dass das unfair erscheint, aber irgendjemand zahlt am Ende. Idealerweise halt eine Versicherung.
     
  22. Captain Tightpants "Gefällt mir"-Bot

    Captain Tightpants
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    Du kannst, meiner Meinung nach, nur herangezogen werden, wenn du aktiv irgendetwas getan hast um diesen Brand herbeizuführen. Also wenn du dem Typen bei der Einladung gesagt hättest er möge doch bitteschön ein paar Brandsätze mitbringen.
     
  23. poff Master Des Humors

    poff
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    Das Problem an einer Verantwortung die allein durch Eigentum entsteht ist dass der Nachbar diese im Prinzip auch hat. Schließlich konnte der Baum nur deshalb auf sein Grundstück fallen, weil er es eben genau neben deinem stehen hat. Wenn du dem Besitzer des Baum Grundstücks die alleinige Verantwortung zuschieben willst dann muss dieses aufgrund eines Merkmals sein, was diesem allein zuzuweisen ist, also beispielsweise dass er den Baum nicht ordentlich gesichert hat. Ansonsten läuft es wirklich darauf hinaus Eiertritte per Münzwurf zu verteilen.
     
  24. poff Master Des Humors

    poff
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    Darum hat der Hausbesitzer den Handwerker vermutlich auch nicht gebeten.
     
  25. Captain Tightpants "Gefällt mir"-Bot

    Captain Tightpants
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    Aber er hat ihm eine Aufgabe gegeben die feuergefährlich war.
     
  26. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Naja, auf ein Verschulden kommt es halt nicht an. Ansonsten hätten wir halt ne Haftungslücke zu Lasten der anderen Partei: Des Nachbarn. Gesetzt, dass der Baum völlig ok war aber der Sturm halt heftig: Der Nachnar kann noch weniger was dafür, als der Baumeigentümer. Er sollte erst recht nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.
    Der, der den Baum auf seinem Grundstück wollte, muss eben auch Risiken daraus tragen.

    Risiken die Handwerksarbeiten am Dach darstellen, sind zuerst vom Handwerker zu tragen, wenn dieser das nicht kann, eben vom Eigentümer des Daches.

    Ist sicher am Ende unglücklich, aber nochmal: Warum soll der Nachbar den Schaden haben? Er hat buchstäblich nichts getan. Keinen Baum gepflanzt und keinen Handwerker beauftragt.
     
  27. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Also bitte, das ist total gerecht. Fragt mal VW, die müssen ja auch haften.
     
  28. poff Master Des Humors

    poff
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    Du hast in deinem Beispiel eine Argumentation gebracht die allein auf Eigentümerschaft des Hauses basierte. Ich habe ein Gegenargument geliefert das ebenfalls allein auf Eigentümerschaft des Hauses basierte. Wenn du nun als Begründung die minimale Mehrschuld des Baumgrundstückeigentümers heranziehst ist das ein neues Argument.
     
  29. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Naja, die minimale Mehrschuld ergibt sich ja aus der Eigentümerschaft. Ob der eigene Baum zum Nachbar fällt oder der des Nachbarn auf meins, kann am Ende Pech sein.
    Von einem leeren Grundstück geht halt weniger Gefahr aus :D
     
  30. poff Master Des Humors

    poff
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    Eine minimale Mehrschuld äußert sich für gewöhnlich aber in einer minimalen Mehrhaftung. Wenn zwei Leute einen Autounfall haben und einer der beiden hat sich ein wenig fahrlässiger verhalten dann zahlt er eben 60% und der andere 40%. Hier hingegen bedeutet minimale Mehrschuld eine Totalverantwortung des einen Beteiligten und bedient sich dafür eines Umwegs über die Eigentümerschaft die im Falle des einen Eigentümers allerdings ignoriert wird.
     
  31. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Du möchtest also quasi sagen: Wenn der Nachbar gar kein Haus gehabt hätte, wärs auch nicht angezündet worden.
    Stimmt. Aber die Gefahr ging hier eben eindeutig vom einen Haus aus, nicht von dem des Nachbarn. Die Gefahr entstand durch die Handwerksarbeiten, also durch die (in Auftrag gegebene) Aktivität des Eigentümers, (im Fall des Baumes durchs Unterlassen ihn ab zu sägen, wobei da die Frage wäre, ob ein Unterlassen hier als „Wille“ iSd BGH gilt, ich denke schon).

    Analog: Wenn ein Auto geparkt wäre und eines fuhr, wäre die Haftung bei dem gewesen der gefahren ist.
    Dein Beispiel geht von beidseitiger Aktivität aus und trifft als Vergleich daher nicht ganz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2018
  32. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Wenn du "minimale Mehrschuld" benutzt, deutet das ja an, dass der Nachbar schon eine gewisse grundsätzliche Schuld hat und der Besitzer des abgebrannten Hauses nur prozentual etwas mehr Schuld hat.
    Der Nachbar hat aber nun mal überhaupt keine Schuld an der Sache (zumindest soweit die Situation bekannt ist) - es ist also egal, wie viel Schuld man dem Besitzer des abgebrannten Hauses zugesteht, es ist prozentual immer eine Verteilung von 100% zu 0%.

    Das Kernproblem ist hier einfach, dass der Handwerker pleite ist und auch keine Versicherung hatte - da kann der Besitzer des abgebrannten Hauses nichts für. Da er aber den Handwerker beauftragt hat, ist er der nächste in der Schlange, und so ärgerlich das ist und so ungerecht das wirkt: damit ist er derjenige, der haften muss.
    Blöd ist hier auch, dass das Haus inzwischen vererbt wurde. Ich habe schon vor einiger Zeit mal einen Bericht zu diesem Fall gelesen (zumindest meine ich mich daran zu erinnern, dass das zu diesem Fall gehört), nach dem auch die Haftpflichtversicherungen des Besitzers und seiner Erben versuchen, nicht zu zahlen. Die Versicherung der Erben sagt, dass das ganze passiert ist, bevor die Erben geerbt haben und sie daher nicht zahlungspflichtig sind. Die Versicherung des Besitzers verweist darauf, dass der Besitzer bereits tot war, als der Anspruch gestellt wurde, und sein Versicherungsanspruch somit erloschen ist.
     
  33. poff Master Des Humors

    poff
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    Der §906 BGB weist nunmal explizit Verantwortung allein basierend auf der Eigentümerschaft bei Grundstücken zu. Ich weiß nicht, warum der Gesetzgeber der Meinung war, dass das "Verursacherprinzip" (auf das du hier vermutlich hinauswillst) für solche Fälle nicht ausreicht. Die Argumentation des BGH stützt sich nunmal primär darauf und wird eben dafür kritisiert. Das Problem liegt eben darin dass die Eigentümerschaft eben nur bei dem einen Eigentümer ins Gewicht fällt und nicht bei dem anderen.

    Bei den Autos gehe ich selbstverständlich davon aus dass beide fahren, der eine eben nur minimal schlechter.
     
  34. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Dann besteht ja noch die Hoffnung, dass eine Versicherung erfolgreich auf Zahlung verklagt werden kann.

    Ansonsten: Genau. Die Reihenfolge ist: Handwerker, Eigentümer und wenn der auch pleite wäre, muss der Nachbar halt seinen Schaden selbst tragen.
     
  35. Spawn Total Overdose

    Spawn
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    Wenn ich auf einem Grundstück einen Baum fälle, der ein Gebäude des Nachbargrundstücks zerstört und ich pleite bin, muss der Grundstückseigentümer (wo der Baum stand) bezahlen?

    Ich finde es eine Schweinerei, wenn Handwerker ohne Versicherung arbeiten und die Schuld hinterher der Auftraggeber bekommt und er so womöglich in den Ruin getrieben wird.
    Wie geht so was überhaupt?
    Ist es nicht gesetzlich geregelt?

    Und nein, die Person des zerstörten Gebäudes soll natürlich auch nicht zahlen.
    Aber deren Versicherung und wenn keiner eine hat, muss ich mich fragen warum ein Handwerker ohne arbeiten kann.
    Nun ist das Kind eh im Brunnen, aber mMn dürften Handwerker nur mit arbeiten und müssten für den Schaden aufkommen.
    Der wird ja nicht ewig pleite sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2018
  36. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Seine Lösung klappt nicht: Der Handwerker ist in Insolvenz, wird also seine Schulden loswerden.
    Ohne Haftung des Grundstückseigentümers würde der Geschädigte eben auf seinem Schaden sitzen bleiben. Finde ich einen Tick unfairer als die Lösung, die sie der BGH nun bestätigt hat.

    Im vorliegenden Fall ist das letzte Wort ja dann noch nicht gesprochen. Eventuell muss doch eine der Versicherungen zahlen.
     
  37. Spawn Total Overdose

    Spawn
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    Dafür sind die ja da, versuchen aber alles mögliche, um dem zu entgehen.
    Und dann liest man von teuren Firmenwagen, Bonuszahlungen und Feiern mit Prostituierten.

    Ein Wunder, dass Gott noch nicht auf "Reset" gedrückt hat.
     
  38. poff Master Des Humors

    poff
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    Nur für den Fall, dass immer noch Missverständnisse vorliegen, nochmal zur Klarifizierung:

    Mein Problem liegt in den extrem geringen Ansprüchen die der §906 BGB stellt um den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Gefahr ausgeht, allein haftbar zu machen. Nehmen wir beispielsweise an, du hast zwei exakt gleiche Häuser, die auf zwei benachbarten Grundstücken nebeneinander stehen. In eines der beiden Häuser schlägt ein Blitz ein und es brennt ab, die Flammen greifen auf das andere Haus über. Ein Richter könnte den §906 BGB dazu verwenden den Besitzer des Blitz-Hauses alleine haftbar zu machen obwohl sein Verhalten mit dem des anderen Hausbesitzers identisch ist. Theoretisch könnte er sogar Sachen wie "höhere Gewalt" oder "vollständige Fremdeinwirkung" aushebeln.
     
  39. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ist doch ok so. Also für mich. Die Einwirkung auf das Nachnarhaus ging halt vom Eigentum des Blitzhausbesitzers aus.
    Man kann es natürlich auch so lösen, dass jeder den Schaden am eigenen Eigentum trägt, aber das würde bei realen Fällen wohl für eher mehr Ungerechtigkeit sorgen als jetzt.
     
  40. poff Master Des Humors

    poff
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    Noch ei n Beispiel:

    Ein Haus voller Eigentumswohnungen. Ein Verrückter wirft einen Brandsatz durch ein Fenster. Das Feuer greift auf die anderen Wohnungen über. Der Verrückte ist pleite und nicht haftbar zu machen. Der Besitzer der Eigentumswohnung in der der Brandsatz gelandet ist soll nun die Schäden am ganzen Haus alleine bezahlen obwohl der Verrückte streng genommen das Haus als Gesamtes angegriffen hat.

    Immer noch ok?
     
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