Doktorarbeit: Der Jugendmedienschutz bei Gewalt darstellenden Computerspielen

Dieses Thema im Forum "Spieleforum" wurde erstellt von Vicarocha, 12. März 2014.

  1. Vicarocha gesperrter Benutzer

    Vicarocha
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    Beiträge:
    204
    Hallo Leute,

    ich wollte an dieser Stelle nur auf meine am 17.12.2013 veröffentlichte Dissertation mit dem Titel "Der Jugendmedienschutz bei Gewalt darstellenden Computerspielen - Mediengewaltwirkungsforschung, Jugendschutzgesetz, Gewaltdarstellungsverbot & Moralpanik" hinweisen, damit sie auch ausserhalb eines Fachpublikums wahrgenommen werden kann. Ich hatte die Redaktion zwar auch angeschrieben und auf eine kl. Erwähnung in den News gehofft, erhielt aber leider keine Reaktion. :-(

    Die Arbeit ist kostenlos und ohne jede Anmeldung o.ä. auf den Seiten der Hochschulbibliothek der RWTH Aachen einsehbar: http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus/volltexte/2013/4847/

    Hier das Abstract:

    "Die vorliegende Studie widmet sich einerseits der Frage nach der Rechts- und Verfassungsmäßigkeit der Beschränkungen von Gewalt darstellenden Computerspielen im Rahmen des ordnungsrechtlichen Jugendmedienschutzsystems, wie auch des strafrechtlichen Gewaltdarstellungsverbotes in Deutschland. Andererseits interessieren sie auch die aktuelleren rechtspolitischen Versuche solche Spiele weiter zu beschränken. Insofern solche Beschränkungen generell mit der Behauptung legitimiert werden, dass Gewalt darstellende Computerspiele im negativsten Sinne direkt, wie indirekt aggressionsfördernde Wirkungen zeitigen könnten, wird im ersten Teil der Arbeit der aktuelle Stand der Computerspielgewaltwirkungsforschung kritisch analysiert: Es wird zunächst argumentiert, dass die Disziplin als Ganzes im Lichte relativ unelaborierter, unplausibler Mediengewaltwirkungsmodelle, eines so inkohärenten, wie äquivoken Forschungsstandes und gravierendster (endemischer) Probleme (z.B. bei der Messung der Mediengewaltexposition oder der Operationalisierung aggressiven Verhaltens, physischer Erregung, aggressiver Kognitionen, Emotionen und einer Desensibilisierung ggü. realer Gewalt) die Wirkungen Gewalt darstellender Computerspiele auf die Spieler noch gar nicht (adäquat) untersucht hat. Auch theoretisch und praktisch spricht nichts für (praktisch relevante) schädliche Wirkungen von solchen Spielen, so dass prohibitive Maßnahmen gegen dieselben auch nicht mit solchen Wirkungen legitimiert werden können. Vor diesem Hintergrund behandelt der zweite Teil der Arbeit die konkreten Maßnahmen zum Schutze der Jugend und der Allgemeinheit vor Gewalt darstellenden Spielen hinsichtlich ihrer Rechts- und Verfassungsmäßigkeit, d.h. das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), das Altersfreigabeverfahren der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) und das strafrechtliche Gewaltdarstellungsverbot nach § 131 StGB: Nicht nur wird die Rechtmäßigkeit der einzelnen Indizierungsentscheide und Beschlagnahmebeschlüsse, sondern wird auch die Verfassungsmäßigkeit der Indizierungsmaßnahme und des § 131 StGB insg. in Frage gestellt. Auch wird demonstriert, dass selbst das formaljuristisch freiwillige Altersfreigabeverfahren für Gewalt darstellende Computerspiele, die nur für erwachsene Spieler veröffentlicht werden sollen, Merkmale einer verfassungsrechtlich verbotenen Zensur aufweist; das Pan European Game Information (PEGI)-System wird als Alternative diskutiert. Der dritte und letzte Teil der Studie thematisiert die Entwicklung der politischen Debatten über Gewalt darstellende Spiele in Deutschland insb. innerhalb der Dekade nach dem sog. Amoklauf von Erfurt (26. April 2002). Das Hauptaugenmerk liegt auf einer Diskussion von drei Problemen: (1) Dem nach dem sog. Amoklauf von Emsdetten (20. November 2006) von der bayerischen Staatsregierung im Februar 2007 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes (JuSchVerbG), der der einzige konkrete Entwurf für weitere Verschärfungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und ein neues Gewaltdarstellungsverbot speziell für Computerspiele (§ 131a StGB) geblieben ist. (2) Dem Forschungsbericht Nr. 101 des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsens (KFN), einem Spiritus Rector des bayerischen Entwurfes und auch der Debatte insg., der die Angemessenheit der Alterseinstufungen von Gewalt darstellenden Computerspielen durch die deutsche Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) analysieren wollte. (3) Dem 1. Jugendschutzgesetzänderungsgesetz (1. JuSchGÄndG), d.h. der tatsächlichen Reform des JuSchG. Infolge der diskutierten Probleme des deutschen Jugendmedienschutz bei Gewalt darstellenden Computerspielen wird abschließend eine Liberalisierung desselben zur Disposition gestellt."

    Viel Spaß beim Lesen! :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2014
  2. Hmm, ich werde mir das mal bei Gelegenheit durchlesen. 314 Seiten sind ja auch kein Pappenstiehl. Eventuell hast du deswegen noch keine Antwort bekommen. Außerdem müsste die Redaktion das ganze auch nochmal zusammenfassen und auf Bild-Niveau runterbügeln, damit es auch ein Nichtjurist bzw. Nichtkriminologe versteht. Wenn man bei jedem dritten Wort nachgoogeln muss was es bedeutet, um den Gesamtkontext zu verstehen, ist es nicht so einfach. ;)

    Für mich als Jurist, mit dem Schwerpunktbereich Rechtspflege in Strafsachen, ist es aber durchaus interessant.
     
  3. Stargazer oft auch Passenger82

    Stargazer
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    12. September 2003
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    15.652
    Habs mir mal gezogen, mal schauen ob ich dem Vokabular folgen kann.... so als Naturwissenschaftler ;).

    Schonmal danke im Voraus :)
     
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