G20 - alle drei Halbzeiten

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von legal, 4. Juli 2017.

  1. blurps

    blurps
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    Gab es nicht genau solche Versuche vor einiger Zeit in Sachsen ? Habe das aber nicht weiter verfolgt.

    So ein Vorgehen steigert natürlich gleich das Vertrauen in den verantwortungsbewussten Umgang der Behörden mit Systemen zur Gesichtserkennung :banana:

    Bist du auf dem Weg zur Arbeit in der Nähe einer Demo/eines Anschlags/eines Verbrechens durchs Bild gelaufen, hast du halt Pech gehabt. Was läufst du Depp auch da lang ?

    Und gelöscht werden einmal erfasste Daten selbstverständlich nicht, siehe:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...chtserkennung-bald-vor-gericht-a-1249103.html
     
  2. Joskam gesperrter Benutzer

    Joskam
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    Das ist Blödsinn, und das weist du.

    Ist halt wie mit der Demo in Chemnitz. Was laufen die Leute halt mit Nazis Seite an Seite. Der eine wird sozial geächtet, weil er mit Nazis mit demonstrierte, der andere wird halt gerichtlich verurteilt, weil er mit Linken umherzog.
     
  3. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Äpfel und Birnen. Ich bin kein Richter. Mir reichen Vermutungen. Die reichen aber in einem Rechtsstaat nicht für eine Verurteilung. Versuch das mal bei wirklich Kriminellen, das zerpflückt dir jeder Anwalt. Bzw wurde schon von Anwälten zerpflückt, weil man halt Keinem eine direkte Straftat nachweisen konnte.
     
  4. Der Richter braucht nicht immer brauchbare Beweise, um jemanden zu verurteilen. Er muss auch nicht erst dich nach deiner Definition des Rechtsstaates fragen :ugly:

    Was, wenn der einzige Beweis eine Zeugenaussage ist? Das reicht dem Richter unter Umständen. Ob sich der Zeuge irrt, oder er ihn einfach anlügt weil er dich Scheiße findet, steht auf einem völlig anderen Blatt. Und so schnell kannst du ein Urteil haben, ohne einem einzigen brauchbaren Beweis.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Januar 2019
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  5. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Das ist ja wohl ein gewaltiger Unterschied.
     
  6. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Also wenn in deinem Haus ein Mörder wohnt verurteilen wir dich einfach mit.
     
  7. acer palmatum

    acer palmatum
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    Zufällig im selben Haus wie ein Straftäter wohnen ist also das selbe wie freiwillig bei einer Demo mitzulaufen bei der man erfahrungsgemäß vorher weiß das es zu Straftaten kommt? Ich denke nicht. :ugly:
     
  8. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Du weißt ja, dass er dort wohnt, bist also mitschuldig.
     
  9. acer palmatum

    acer palmatum
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    Woher soll ich das wissen? Wenn es ein bekannter Mörder ist, sitzt er wohl eher im Gefängnis als in der Nachbarwohnung und wenn er seine Haftstrafe abgesessen hat gibt es keine bestrafbare Straftat mehr. :ugly:

    In meiner Nachbarwohnung ist ein Anwalt eingezogen - das finde ich moralisch durchaus fragwürdig. :teach::ugly:
     
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  10. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Soll man also das Demonstrieren sein lassen, nur weil da auch eine Anzahl Idioten teilnimmt?
     
  11. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Nur weil man einfach mal "vor Ort" war hat man noch lange keine Straftat begangen. Ein Handy Orten ist ja nicht mal ein indiz.

    Bei mir im Haus wohnte tatsächlich ein Drogendealer, mir hat der nie was angeboten, nur gefragt ob ich nen Samstag auf den Hund aufpassen könnte, dass hat der aber gut bezahlt. War wohl ein rentables Geschäft. :ugly:

    Zum Glück war der Hund nicht da als die Bullen die Wohnung gestürmt haben, den hätten die sicher gleich aus Prinzip erschossen
     
  12. Makney

    Makney
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    Got dann bin ich ja ein Grünen Wahl Liebhaber Aktivist weil ich mal durch so eine Demo durch laufen musste um an mein Zielort zu kommen.
     
  13. acer palmatum

    acer palmatum
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    Bei sowas wie "Welcome to hell" würde ich tatsächlich aus Prinzip nicht mitlaufen. Aber das kann jeder halten wie er will, wenn er mit den Konsequenzen leben kann - und die könnten weitaus schlimmer sein als nur einer Straftat angeklagt zu werden, schlimme Verletzungen z.B.
     
  14. acer palmatum

    acer palmatum
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    Du hast dich also mit Drogengeldern für Hundesitting bezahlen lassen? Du widerst mich an. :ugly:
     
  15. acer palmatum

    acer palmatum
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    Ich wage zu bezweifeln dass das der einzige Weg war. Und mir wäre meine körperliche Unversehrtheit durchaus einen Umweg wert.
     
  16. Makney

    Makney
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    Wie wurde bei dem eigentlich festgestellt das er da war? Wen es über die Funkzellen Abfrage war prost Mahlzeit weil dann kannst auch in einer Parallel Straße gelaufen sein und nichts mit den zu tun haben.

    Obwohl das wird ja mit 5G auch anders da die so kurze strecken nur abdecken wird eine noch genauere Ortung möglich.
     
  17. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Ist die Teilnahme an einer Demonstration eine Straftat?
     
  18. acer palmatum

    acer palmatum
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    Nein, natürlich nicht und ich dachte bisher auch das pure daneben stehen bei Straftaten während einer Demo ist auch keine Straftat.
    Aber anscheinend gibt es ja "psychische Beihilfe" (laut dem anfangs verlinkten Artikel beruft sich die Staatsanwaltschaft ja darauf) und dann wäre es wohl eine. :nixblick:

    Wie gesagt ich bin kein Rechts-Experte und ich schaffe es seit 4,5 Jahrzehnten Ärger aus dem Weg zu gehen. Wenn andere anders handeln, ist das deren Ding. Ich urteile hier nicht. :D
     
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  19. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Psychische Beihilfe wäre für mich sowas wie die brandsatzwerfenden Deppen anzufeuern.
    Wenn ich aber z.B. als gemäßige Demoteilnehmerin die Leute auffordere, den Scheiß gefälligst sein zu lassen, und anschließend evtl. der Beihilfe genau jener Straftat angeklagt werde, die ich versuchte zu unterbinden, läuft was falsch. Die bloße Anwesenheit sagt absolut nichts über eine Beteiligung aus. Für mich klingt diese Herangehensweise sehr gefährlich.
     
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  20. acer palmatum

    acer palmatum
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    Wie gesagt - ich urteile nicht. Das müssen die Gerichte tun. Man wird sehen was dabei rauskommt. :nixblick:
     
  21. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Aber auch so müsste doch mehr als Beweis vorhanden sein als "war auch da".
     
  22. acer palmatum

    acer palmatum
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    Ich verweise auf meine Antwort von vor 5 Min. an Fiesfee.
    Und ich habe alles gesagt, was ich zu diesem Thema zu sagen habe, sonst würde ich mich nur mehr oder weniger wiederholen. :yes:
     
  23. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Ich hätte deutlicher machen können, dass sich meine Kritik im Wesentlichen auf das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bezog.
    Wobei ich deinen Gedankengang im Bezug auf (fremde) Straftaten bei Demonstrationen unter dem Gesichtspunkt "Hätte man sich denken können" nicht teile. Die Folge wäre nämlich, dass die Idioten des schwarzen Blocks jegliche friedliche Demoteilnehmer zu Straftätern machten. Man dürfte quasi für nix mehr demonstrieren, was ansatzweise in die linke Richtung geht, da es erfahrungsgemäß allzu oft Deppenbeteiligung gibt.
    Das ist genau das, was die Staatsanwaltschaft versucht.
     
  24. Makney

    Makney
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    Danach wäre ja eigentlich jedes Fußball Spiel für Fans tabu weil oh bin da gewesen und dann auch noch Fan des Gleichen Vereines von Huligangs.
     
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  25. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Joa, aber offenbar hat man damit keine Probleme.
     
  26. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Nunja .... Nicht ohne Grund steht in den neuen Polizeigesetzen die Möglichkeit drin, Unschuldige monatelang in U-Haft sitzen zu lassen.
     
  27. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Aber doch nicht Fußballfans. Nur für "Chaoten"
     
  28. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

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    Gibt's da einen Unterschied?

    *Duck und weg
     
  29. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Für die Medien und die Politik schon.

    Oder wo ist das rauschen im Blätterwald wenn mal wieder Hools durch die Stadt marodieren?
     
  30. Was steht denn da genau?

    Witzige Formulierung übrigens, da U-Haft per Definition vor dem Prozess stattfindet und dort erst entschieden wird, ob jemand schuldig ist oder nicht. U-Haft betrifft also zwangsweise immer Verdächtige anstatt Verurteilter und damit auch potentiell Leute, die vom Richter dann freigesprochen werden.

    Entweder ich versteh hier irgendwas miss, oder du drückst dich bescheiden aus. Oder du weißt nicht, was U-Haft ist :ugly:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Januar 2019
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  31. "Die Polizei kann einen Gewahrsam nur bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen anordnen. Sie hat Tatsachen für eine konkrete Gefahr nachzuweisen und den Betroffenen unverzüglich dem Richter vorzuführen. Über eine Fortdauer des Gewahrsams entscheidet allein ein unabhängiges Gericht, nicht die Polizei. In dem Antrag zur richterlichen Entscheidung muss der Grund für die Notwendigkeit des Gewahrsams seitens der Polizei zwingend dargelegt werden und vom Richter unabhängig und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geprüft werden. Spätestens alle drei Monate muss das Gericht prüfen, ob vom Betroffenen weiter Gefahr ausgeht.

    Die Bestimmungen zum Gewahrsam wurden bereits im letzten Jahr geändert. Die Grundvoraussetzungen blieben jedoch unverändert. Auch weiterhin muss eine konkrete Gefahr vorliegen. Entgegen der vielfachen Behauptung reicht eine drohende Gefahr nicht aus. Auch ist eine Gewahrsamnahme nur erlaubt, wenn andere Maßnahmen bereits erfolglos waren oder absehbar keinen Erfolg versprechen. Mit der elektronischen Fußfessel wurde sogar eine Möglichkeit geschaffen, um eine Freiheitseinziehung im Einzelfall entbehrlich zu machen.

    In allen Fällen muss, wie auch in der Vergangenheit, unverzüglich ein Richter über die Freiheitsentziehung entscheiden. Ist der Grund der Freiheitsentziehung entfallen, wird der Betroffene sofort entlassen.

    Neu ist die Festlegung einer maximalen Gewahrsamsdauer auf drei Monate. Spätestens nach drei Monaten muss immer erneut ein Richter über die Fortdauer der Freiheitsentziehung entscheiden. Dazu muss die Polizei auch zwingende Gründe für die Erforderlichkeit der weiteren Gewahrsamnahme vorlegen, ansonsten ist der Betroffene unverzüglich freizulassen.

    Übrigens gab es seit dieser Gesetzesänderung im Jahr 2017 12 Fälle, bei denen der Gewahrsam tatsächlich länger als 14 Tage angedauert hat. Der längste Gewahrsam betrug dabei 62 Tage (Stand 31. Oktober 2018).

    Beispiel: Es liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass eine Person Anschläge auf eine Public Viewing Veranstaltung während der Fußball-Weltmeisterschaft plant. Diese Person könnte während der Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft in Gewahrsam genommen werden. Dies wäre spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen vom Richter zu bestätigen und über die Fortdauer zu entscheiden, beispielsweise für die Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft. Nach Beendigung der Fußball-Weltmeisterschaft wäre die Gefahr beendet und die Person würde aus dem Gewahrsam entlassen.

    Sollte von der Person weiterhin eine konkrete Gefahr für bedeutende Rechtsgüter ausgehen, kann der Gewahrsam vom Richter für bis zu drei Monate weiter verlängert werden. Der Richter ist jedoch an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden."

    Quelle
     
  32. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Witzigerweise geht es (bspw. in Bayern) aber um den Verdacht, dass eine Straftat verübt werden könnte und nicht der Verdacht, ob eine begangen wurde.
     
    Captain Tightpants gefällt das.
  33. IANAL, aber es würde mich doch sehr wundern, wenn geplante Straftaten bisher bundesweit zu keinen Ermittlungen inkl. U-Haft oder sonstwas geführt hätten. In Bayern wurden halt jetzt die Modalitäten hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung stark ausgeweitet.
     
  34. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Und da muss man nur auf Lawblog gucken um zu sehen, wieso das Ganze eine super Idee ist.

    Und ja, der Herr ist Strafverteidiger. Ändert aber nichts daran, wie lasch manchmal der Richtervorbehalt ist.
     
  35. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Problematisch ist dabei allerdings die maximal schwammige "Definition" des Begriffs der drohenden Gefahr.
     
  36. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Der Begriff der "drohenden Gefahr" ist tatsächlich viel zu unbestimmt. Besser ist es, wie zB NRW, einen abschließenden Katalog an zu legen mit dem eine konkrete(!) Gefahr festgestellt werden kann.
     
  37. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Ist eine konkrete Gefahr nicht eigentlich ein konkreter Verdacht, der auf Beweisen beruht?
     
  38. Klar ist das problematisch. Es ist halt der Versuch eines Spagats zwischen bürgerlichen Freiheitsrechten und der Gefahrenabwehr, um einer real existierenden Bedrohung Herr zu werden. Bietet es Missbrauchspotenzial? Ja. Könnten dadurch in Zukunft schwere Straftaten verhindert werden? Ja. Was es am Ende wird, hängt von der Qualität unserer Juristen ab.

    Mhhh, damit hätte ich auch so meine Bauchschmerzen. Solche Kataloge haben etwas vom Common Law, wo jeder denkbare Einzelfall kodifiziert sein muss und man anhand von Präzedenzfällen urteilt. Und wenn sich die bösen Jungs ne neue Masche einfallen lassen, mit der sie Unheil stiften können, ist der Justiz bis zur nächsten oder überüberübernächsten Gesetzesänderung die Hände gebunden, weil es steht ja nicht im Katalog.
    Es ist grundsätzlich schon gut, dass hierzulande das Civil Law praktiziert wird. Dementsprechend fände ich jetzt auch einen Katalog nicht unbedingt zielführend. Da sollte es lieber andere Sicherungsmechanismen geben, wie z.B. die Entscheidung mehrere Richter von unterschiedlichen Gerichten, um eine Verlängerung der Haft über 30 Tage hinaus zu bestätigen.
     
    legal gefällt das.
  39. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ein Richter schaut ja so oder so drüber.
     
  40. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Die eh viel zu wenig Zeit haben. Und müssten Richter für ihre Unterschrift haften, es würde weitaus weniger U-Haften oder Hausdurchsuchungen geben.

    Wäre eigentlich mal eine Idee.
     
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