Gefährliche Grenzen der Meinungsfreiheit

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Gernot, 26. Januar 2016.

  1. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ich müsste mich nun wiederholen und das mag ich nicht, also ist für heute Schluss für mich. Wenn du das letzte Wort haben willst, ist jetzt noch Gelegenheit bevor ich entschlummere :D
     
  2. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Hier übrigens eine ähnliche Diskussion von Prof. Ernst Müller und Prof. Marc Liesching: https://community.beck.de/2017/04/2...zwerkdurchsetzungsgesetz-kippen#comment-76248


    Edit: Ich möchte mal in den Raum werfen, dass die Netzwerke natürlich auch ein Interesse daran haben, möglichst deutlich zu zeigen, wie schlimm das Gesetz ist und wie unmöglich die Unterscheidung für sie ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2018
    legal gefällt das.
  3. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Finde es äußerst befremdlich, dass in der Debatte immernoch behauptet wird, das Bußgeld könnte für das Nichtlöschen eines einzelnen Beitrages verhängt werden und nicht nur für systematische Mängel.

    Den Vogel hat dabei die Gamestar abgeschossen, die diese falsche Behauptung aufstellt und mit einem Link hinterlegt, der zu einer Seite des BfJ führt, auf der es explizit und mehrfach heißt, dass dies nicht der Fall ist. :ugly:
     
  4. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Was willst du? Geht es dir nur darum, dass man jetzt die Strafen erhöht hat? Praktisch hat sich für die meisten Betreiber wenig geändert.
     
  5. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Naja sie müssen ein recht umfangreiches Meldesystem vorhalten und Beiträge binnen 24 Stunden erst mal löschen. Wobei es dabei meist bleiben wird.
     
  6. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Hm das ist vom Wortlaut richtig aber nicht ganz von der Wirkung bei vielen einzelnen Beiträgen. Die Verwaltung kann den Beweis von systemischen Mängeln auf nicht gelöschte Inhalte stützen. Diese müssen dann zwar richterlich bestätigt werden, aber grade das bedeutet halt, dass die Betreiber im Zweifel erst mal lieber mehr weglöschen um am Ende nicht eine Reihe von Inhalten stehen gelassen zu haben, bei denen sich herausstellte, dass sie rechtswidrig waren. Dabei ist völlig unklar, ab welcher Menge die Behörden systemischer Mängel sehen. Bei einem Beitrag sicher nicht. Bei fünf? Fünfzig? Fünfhundert? Keiner weiß es. Dadurch landen auch eigentlich legale Meinungsäußerungen im Mülleimer.
    Die Löschpflicht umfasst dabei grade nicht nur eindeutig rechtswidrige Inhalte, sondern auch zweifelhaften Inhalten. Das Gesetz spricht aber geschickt von „offensichtlich rechtswidrig“ und „rechtswidirig“ was das ein wenig verschleiert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2018
  7. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Interessante Debatte, Danke. Ich folge dann eher Herrn Prof. Dr. Liesching :D

    Gelöscht werden muss schon alles was „verdächtig“ ist, den Straftatbestand zu erfüllen, führt er aus.

    Einig sind sich beide in der Ablehnung des NetzDG wegen vermuteter Verfassungskonflikte.

    Und übrigens auch darin, dass das NetzDG natürlich Neuerungen zur bestehenden Rechtslage bringt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2018
  8. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Die Behauptung, das Nichtlöschen oder zu späte Löschen eines rechtswidrigen Inhalte stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, ist schlicht falsch.
    Insgesamt wird die Debatte ziemlich unehrlich oder zumindest ungenau geführt. So wird häufig verschwiegen, dass die Sozialen Netzwerke auch schon vorher für die Inhalte (privilegiert) gehaftet haben (unabhängig von der Frage, ob eine Löschpflicht bestand). Zudem wird immer der Höchstbetrages des Bußgeldes genannt, was insbesondere mit der Behauptung, dieses könne für einzelne Beträge fällig werden, die Situation viel extremer erscheinen lässt, als sie tatsächlich ist. Auch gerät etwas aus dem Blick, dass das große Unternehmen sind, die einen Arsch voll fähiger Juristen beschäftigen und sich ggf. rechtlich verteidigen können. Die Reichweite und Offenheit des Gesetzes treffen sie also deutlich weniger stark, als dies bei kleineren Unternehmen oder einzelnen natürlichen Personen wäre.

    Schlussendlich sei noch mal darauf verwiesen, dass die Netzwerke natürlich ein Interesse daran haben, die Situation jetzt möglichst dramatisch darszustellen und vielleicht auch mal nen bisschen zu viel prominent zu löschen. Mal davon abgesehen, dass Twitter auch schon vorher viel gelöscht bzw. in Deutschland gesperrt hat.

    Im Ergebnis halte ich das NetzDG für äußerst problematisch. Ich hätte mir nur eine bessere Information und eine ehrlichere Debatte gewünscht - von beiden Seiten.
     
  9. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Eines einzelnen Beitrags nicht, mehrerer: Wenn dadurch systemische Mängel begründet werden.
    Und so viele Juristen kann man gar nicht einstellen, wie es Meldungen gibt.

    Aber schon, dass wir uns im Ergebnis einig sind. :)
     
  10. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Die Juristen sollen ja auch nicht die Meldungen überprüfen sondern gegen einen möglichen Bußgeldbescheid vorgehen. Dafür ist es grundsätzlich nämlich nicht notwendig, auf jede einzelne Nichtlöschung einzugehen. Eben genau die Probleme, die du oben angesprochen hast (wann liegt ein systematischer Mängel vor; wann abstrakt eine offensichtliche Rechtswidrigkeit). Dabei lassen sich nämlich eben auch Verfassungsgrundsätze berücksichtigen.
     
  11. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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  12. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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  13. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Das ist ja genau der Sinn daran. Ja, das NetzDG ist Mist, aber die Ursache für die Existenz dieses Gesetzes allerdings auch und die wird offenbar totgeschwiegen, ignoriert oder dank der Debatte über das NetzDG vergessen.
     
  14. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Naja du kennst meine Meinung dazu: Strafbares muss man anzeigen und nicht strafbares aushalten.
    Wenn weniger Menschen die Meldefunktionen für Kleinmist missbrauchen würden, könnte man die wirklich krassen und strafbaren Fälle auch besser behandeln.
     
  15. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Du redest leider ein bisschen an mir vorbei. ;)
     
  16. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Das kommt mir nicht so vor.
     
  17. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Dummerweise entscheidet in einem Rechtsstaat immer noch ein Richter, was strafbar ist und was nicht. Genauso wie ein Richter eigentlich über Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen entscheiden sollte.


    Hoffentlich befasst sich das BVerfG bald mal mit diesem Ding. Wenigstens gibt es da genug Leute, die potenziell klagebefugt sind.
     
  18. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Wie ich bereits sagte, rechne ich fest damit, dass das BuVerfG in Bälde das NetzDG verwerfen wird.
     
  19. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Hoffentlich komplett und nicht nur so ein bisschen. Die Legislative braucht mal wieder eine ordentliche Klatsche von den Verfassungsrichtern.

    Kill it with extreme prejudice and fire, and then nuke the entire law from orbit. It's the only way to be sure.
     
  20. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Und dann ändert sich de facto nur was für die Großen. Die Kleinen werden immer noch lieber löschen, statt einen Prozess zu riskieren (und dann vielleicht soagr noch persönlich belangt werden).
     
  21. Dawizard gesperrter Benutzer

    Dawizard
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    Deine Argumentation bestand bisher größtenteils daraus, den selben PRATT vom angeblich neuen Löschzwang zu wiederholen, also kann ich nicht ganz glauben dass du Wiederholungen nicht magst :D

    Mir scheint eher was du nicht magst sind Einschränkungen von Privilegien für Großunternehmen...
     
  22. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Klar, wie auch die Linkspartei - größte Verfechterin der Rechte von Großkonzernen - die daher konsequenterweise gegen das NetzDG gestimmt hat.
     
  23. itistoolate Sarkasmus!

    itistoolate
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    Linke und fdp können gar nicht die gleiche Intention haben, wenn sie das selbe fordern. Das verstößt gegen Naturgesetze!
     
  24. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Wir werden alle sterben :(
     
  25. Mal noch ne News zum Zensurgesetz, zwar von der Bild aber trotzdem
    http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/netzdg-feige-nation-54389472.bild.html

    https://www.welt.de/kultur/medien/a...Rede-zugunsten-der-Loeschung-unterlaufen.html

     
  26. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Ich wiederhole mich gerne, das war auch schon früher der Fall. Mit dem Argument schaltet der Spiegel schon seit mehreren Jahren Beiträge erst nach Prüfung frei.

    Was kommt als Nächstes? Die Strafen für Platzverweise werden erhöht und die Presse kritisiert, dass es ja Jeden treffen könnte?
     
  27. Veged immer Fünfter

    Veged
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    Etwas nach Prüfung freizuschalten ist aber schon etwas anderes als etwas in vorauseilendem Gehorsam zu löschen, was ggf. strafrechtlich relevant sein _könnte_.

    Hauptsächlich werden doch ohnehin Beiträge gemeddlt deren Meinung man nicht teilt. Und sind genügend Menschen bei der "Komplett unserer Meinung oder gegen uns" Bewegung dabei, bleibt dem automatischen Löschprogramm kaum noch eine Alternative.
     
    legal gefällt das.
  28. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Wovon redest du? Das war schon früher der Fall. Der Betreiber muss nach Kenntnisnahme tätig werden.
     
  29. blurps

    blurps
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    Laut dem aktuellen Spiegel wurden seit dem Jahreswechsel praktisch alle tweets des offiziellen AfD-Kanals und der Vorstandsmitglieder gemeldet. Tatsächlich gelöscht wurden aber nur die bekannten zwei.

    Sieht also eher nicht so aus, als ob bis zum Einkassieren des Gesetzes durch das BVerfG und/oder den Europäischen Gerichtshof das Abendland untergehen würde.
     
  30. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Das kommt auf die zwei gelöschten Tweets an.

    Verfassungsrechte skalieren ja nicht der Menge nach hoch. Sie gelten auch für den Einzelfall.
     
  31. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Ich frage noch mal. Was ändert sich im Vergleich zu früher?

    Und bitte genaue Angaben.
     
  32. Akuma From Helli Kommentar-Moderator

    Akuma
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    1.Der denunzierung ist tür und tor geöffnet
    2.Strafen für FB,Twitter&Co die in keinem verhältniss stehen hier als ausführendes Organ zu agieren um Gesetze zu erfüllen
    3.Es wird ohne(!!) rechtliche Prüfung gelöscht da im zweifel hier gegen den Angeklagten vorgegangen wird
    4.siehe punkt 2 und 3.

    Haupttproblem ist sogar Punkt 2. dabei, die Leute welche für FB löschen dürfen sind genauso normale Menschen wie du und ich, diese haben zwar im Zweifel nicht so viel Wissen oder genug Ahnung vom Recht um das überhaupt beurteilen können.

    Das ganze läuft dann nach Schema F, es gibt ne Schulung und dann Feuer frei mit im Zweifel wird gelöscht, es erfolgt keine Rechtl. Kontrolle.

    Und im Vergleich zu früher ist das sogar einfach, Früher wurde gemeldet und entsprechend eingeschätzt ohne das der Betreiber mal eben bei nicht-löschung bis zu 5 Millionen hingelegt hat, jetzt gibts mit 24 Stunden frist nicht mal genug zu Zeit um im Zweifel einen Internen Anwalt zu kontaktieren, der Betreiber hier die Sozialen Netzwerke verlieren auf jedenfall.

    Wäre es nicht so lächerlich würde es wie ne ABM für Strafrechtler wirken.

    Edit: Das Sperren des Titanic-Accounts ist übrigens ein wunderbares Beispiel für im Zweiifel Sperren/Löschen und warum dies nicht funktionieren kann wenn Leute ohne entsprechendes Hintergrundwissen sowas entscheiden müssen täglich.
     
  33. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ne Sorry, Klick halt die letzten Seiten durch. Da habe ich nichts hinzuzufügen.

    Nur eines: Ein neues Gesetz wird nicht erlassen, damit sich nichts ändert. Es soll Wirkung entfalten. Wenn das NetzDG nichts Neues bringen würde, wäre es überflüssig und es würde nicht nahezu die gesamte juristische Fachwelt es ablehnen.
     
  34. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    1. War schon früher der Fall. Ein Link zur falschen Webseite und bei Meldung nicht reagiert (weil einem das Fachwissen fehlte) und schon hast als Forenbetreiber Probleme bekommen.

    2. Twitter und Facebook sind Milliardenbetriebe.

    3. Stimmt, war aber auch schon früher der Fall. Sogar hier im GSPB. Rede doch hier, sagen wir mal über Cracks und über welche Seiten man sie bekommt (nur der Name, keine Links) und dann warte mal. Deine Beiträge werden gelöscht und du wirst gekickt.

    4. Punkt 2 war schon früher ein Problem für kleinere Unternehmen und Privatleute. Punkt 3 hab ich schon genannt.

    Und nein, die Frist kann auch mehr als 24 Stunden betragen. Da hilft ein Blick ins Gesetz.

    Es bringt ja was Neues. Größere Unternehmen sind jetzt auch haftbar, genau wie die Kleinen.
     
  35. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Wir können ja Wetten annehmen, was das BuVerfG zum NetzDG sagen wird. Mein Tipp: Verfassungswidrig.
     
  36. Akuma From Helli Kommentar-Moderator

    Akuma
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    MSI GeForce RTX 3070 VENTUS GP OC DDR6 8GB
    Motherboard:
    Gigabyte B550 AORUS PRO AM4
    RAM:
    32GB G.Skill Aegis DDR4-3200 DIMM CL16
    Laufwerke:
    Viele
    Gehäuse:
    650 Watt be quiet! Straight Power 11 Modular 80+ Gold
    Betriebssystem:
    Windows 10 Pro
    Monitor:
    3x
    Zunächst hör bitte auf das ganze mit den Risiken für Forenbetreiber zu vergleichen. Das sind zwei Paar schuhe und in der Regel kennen die Betreiber bzw. die für diese agierenden Leute ihre Pappenheimer so das es gar nicht zu sowas kommt.

    1. Dagegen konnte man sich im zweifel wehren, wenn dein Einkommen von Posts/Blog-Einträgen oder meinetwegen auch Videos abhängig ist, hast du erstmal direkt verloren. und Probleme vielleicht aber keine X Millionen direkte Strafe nur weil man nicht direkt löscht sondern erstmal eine Rechtl. Besätigung wünscht

    2. kein Argument, beides sind US-Unternehmen, beide sind nicht dafür Gedacht das Deutsche Strafrecht durchzusetzen, dafür gibt es entsprechende Behören also wozu eine X Millionen-Strafe die in keinem Verhältniss steht

    3. Äpfel und Birnen, mal davon ab richtet sich das Gesetz in erster Linie an FB und Co nicht an irgendwelche Foren

    Oh im gegensatz zu dir hab ich es scheinbar richtig gelesen

    Kleiner Tipp es werden kaum Meldungen von Behörden kommen, das war noch nie der Fall.

    Und auch wenn in Absatz 3, steht in der Regel innerhalb von 7 Tagen, fällt vorher noch unverzüglich an. Was dazu führt das wie gesagt die Unternehmen gar nicht die Möglichkeit haben das alles zu Prüfen, daher wird im Zweifel Platt gemacht. Eine rechtliche Prüfung wenn dies Notwendig ist, dauert für gewöhnlich bei Unternehmen in der Größe länger als 7 Tage.
     
  37. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
    Registriert seit:
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    Mein RIG:
    CPU:
    Ryzen R7 5800X3D
    Grafikkarte:
    XFX Speedster MERC 310 Radeon RX 7900 XT Black Edition
    Motherboard:
    Asus B 550 Strix F Wifi
    RAM:
    2x 32 GB Kingston FURY DIMM DDR4 3600
    Laufwerke:
    Viele SSD
    Soundkarte:
    Soundblaster Z
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    Raijintek Zofos Evo Silent
    Maus und Tastatur:
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    Windows XI
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    Coolermaster TEMPEST GP27Q
    Wieso sollte ich? Du verharmlost ja auch hier die ganze Zeit. Klar als Forenbetreiber weiß ich immer, was legal ist und was nicht und werde nach eienr Meldung im Zweifelsfall natürlich eine gerichtliche Entscheidung abwarten. Ups, ne warte, werde ich nicht tun.

    1. Du kannst dich natürlich dagegen wehren. Dafür, dass man kein Gericht bemühen kann, hätte ich gerne Belege.

    2. Diese Unternehmen agieren auch in Deutschland, sie müssen also auch deutsche Gesetze beachten.

    3. Ach so, bei den Foren ist das natürlich kein Problem, weil?
    Jedes Winzforum muss entsprechende Beiträge prüfen oder halt löschen. Was man natürlich gar nicht kann. Und im Extremfall, falls man nicht löscht, kann es sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Kinderpornografie hat schon einer genannt.

    Und was denn nun? Unverzüglich, oder mit einer Frist von 7 Tagen? Und scheinbar sind es ja auch keine 24 Stunden, denn dort steht auch unverzüglich, hieße also sofort. Ich wiederhole mich gerne noch einmal. Jedes kleine Forum, was auch nur Werbung schaltet wird verpflichtet zu handeln, falls jemand eine Aktivität meldet. Egal zu welchem Thema. Aber riesige Konzerne können das nicht?
     
  38. Bremer Roland gesperrter Benutzer

    Bremer Roland
    Registriert seit:
    29. Mai 2017
    Beiträge:
    463
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/v...-predigt-verschwoerungstheorien/20818682.html
    Schlimmer wäre nur wenn er noch ein Kopftuch tragen würde.
     
  39. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
    Registriert seit:
    10. April 2006
    Beiträge:
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    Mein RIG:
    CPU:
    AMD Ryzen 9 5900X
    Grafikkarte:
    GIGABYTE GeForce RTX 3080 Ti Vision OC
    Motherboard:
    ASUS ROG Strix X570-E Gaming
    RAM:
    G.Skill Trident Z Neo, DDR4-3600, CL16 - 64 GB
    Laufwerke:
    7x Samsung 860 EVO/ 870 EVO /970 EVO+/980 Pro (15 TB)
    Soundkarte:
    CREATIVE Sound Blaster Z
    Gehäuse:
    Fractal Design Define R6
    Maus und Tastatur:
    Ducky One 2 Backlit PBT, MX BLUE
    Logitech G502 Hero
    Xbox Elite Wireless Controller Series 2
    Betriebssystem:
    Windows 10 Professional (64 Bit)
    Monitor:
    Gigabyte Aorus FI27Q-P + Dell SE2416H + Dell SE2416H + Samsung GQ55Q84T + Valve Index
    Tjoa, dann kann man sich aufs neue fragen, wie man mit Scheiße im Internet umgeht.

    Einige werden den Fall des Gesetzes feiern und werden der Auffassung sein, dass das, von dem sie glauben, was gesagt werden müsse, auch gesagt werden darf. Unabhängig davon, ob man damit eine einzelne Person oder eine ganze Gruppe angreift.
     
  40. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    98.465
    Im Zweifel für die Freiheit, auch wenn’s weh tut.
     
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