Knifflige Mietrechtsfrage in einer WG - Ideen?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von lac, 28. März 2017.

  1. lac

    lac
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    Liebes GSPB,

    der Gang zum Mieterbund ist schon fix geplant, trotzdem möchte ich gerne eure Interpretationen der Situation hören, um eine Idee davon zu bekommen, was hier überhaupt machbar ist:

    Ausgangslage: Zwei Personen, A und B, wohnen (ohne Dritte) in einer WG. Person A hat vor, auszuziehen, und setzt davon sowohl Person B als auch den Vermieter in Kenntnis.

    Sowohl mit Vermieter und Mieter wird mündlich vereinbart, dass der Mietvertrag weiterläuft, Person B einen neuen Mitmieter sucht und dieser dann ab dem Auszug einzieht, die Miete mitzahlt und durch einen Zusatz in den Mietvertrag aufgenommen wird, aus dem A dann ausscheidet. Eine Kündigung des Mietvertrages wurde so umgangen.

    Nun, knapp zwei Monate später meldet sich auf einmal Person B, die keinen neuen Mitbewohner gefunden hat und nun selbst mit Juni ausziehen will. Da die Miete bis dahin im Rahmen der Kündigungsfrist weiterhin fällig ist, wird plötzlich mit juristischen Konsequenzen gedroht, weil nie eine schriftliche Kündigung unterschrieben worden sei.

    Meine Interpretation hier wäre, dass Person A keine Verpflichtung hat, irgendetwas zu bezahlen, denn in der mündlichen Vereinbarung ging es nicht um eine Kündigung sondern lediglich um den Auszug. Dass Person B plötzlich die Meinung geändert hat und selbst ausziehen will, war ja in der Vereinbarung nicht enthalten.

    Wie seht ihr das?
     
  2. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Sofern es einen Mietvertrag gibt, in dem A und B genannt sind, und der nicht gekündigt wurde zahlt A weiterhin seine Miete. Wurde ein neuer Bewohner gefunden dann zahlt ab dem Zeitpunkt der Neue, wurde keiner gefunden zahlt eben A. Meine laienhafte Interpretation.
    Ich nehme an, du bist A?
     
  3. Ihr steht beide weiterhin im Mietvertrag und es gab bisher keine schriftliche Kündigung, zahlen müsst ihr beide. Auf jeden Fall sollte spätestens jetzt eine fristgerechte schriftliche Kündigung eingereicht werden (Wenn man sich ja vorher anders einigt ist das ja schön und gut, aber so ist man schonmal auf der sicheren Seite).

    Dem Vermieter würde ich nicht mit rechtlichen Schritten drohen sondern das Gespräch suchen. Schlag vor Nachmieter zu suchen usw. und vereinbart, falls möglich, das schriftlich.

    Edit:
    Übrigens egal ob WG hin oder her. Immer schriftlich kündigen. Mit mündlichen Absprachen fällt man gerne mal auf die Schnauze (kenn ich ;) ).

    Wer droht eigentlich wem mit rechtlichen Schritten?
     
  4. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Mein Vermieter hat mir mal mit Gericht gedroht, man konnte sich dann doch einigen. Bis heute gab es dazu nichts schriftliches, seit 3 Monaten :ugly:
     
  5. UrbanForest

    UrbanForest
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  6. lac

    lac
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    Vielen Dank für eure Hinweise bisher, allerdings kommt es glaube ich zu einem kleinen Missverständnis:

    Eine Kündigung wurde weder schriftlich noch mündlich vereinbart. Die Vereinbarung lautete: A zieht aus, B findet einen neuen Mitmieter, ab dem Auszugszeitpunkt von A hat A keine Zahlungen mehr zu leisten.

    Nun kommt B von sich aus plötzlich auf die Idee, dass er doch kündigen will.

    Mit juristischen Schritten droht bisher nur B.

    Und nein, ich bin nicht A :)
     
  7. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Wenn nichts schriftliches festgehalten und der Vertrag durch A gekündigt wurde, ist A finanziell weiter in der Pflicht....
     
  8. lac

    lac
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    Der Vertrag wurde aber eben nicht durch A gekündigt, die Vereinbarung besagt, dass A auszieht, ab dem Auszug keine Miete zahlt und B einen neuen Mitmieter findet
     
  9. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Îch hätte es deutlicher schreiben und nicht aus Faulheit das zweite "nicht" weglassen sollen.... Wenn nichts schriftliches festgehalten wurde um die Vereinbarung zu belegen und A nicht gekündigt hat, d. h. A kann nicht belegen, das er ab dem Zeitpunkt des Auszuges eigentlich nicht mehr zahlen müsste weil dies so vereinbart wurde, gelten für ihn weiterhin alle Pflichen und Rechte aus dem ungekündigten Mietvertrag inklusive Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses bzw. des vereinbarten Anteiles daran.
     
  10. krunmarbi

    krunmarbi
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    Und wie gedenkt dann B jetzt den Mietvertrag zu kündigen? Üblicherweise kann ein gemeinsamer Mietvertrag auch nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden.
     
  11. lac

    lac
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    Eine schriftliche Vereinbarung über diese Abmachung gibt es zwar nicht, allerdings gibt es einen Zeugen, und zwar den Vermieter, der von diesem ganzen Vorhaben ebenfalls Kenntnis hatte bzw. hat. Hilft das etwas?

    Naja, es ist ja auch im Interesse von A, dass die Sache erledigt wird, d.h. A wird einer Kündigung wohl oder übel zustimmen - durch eine Verweigerung kämen ja dann, im Falle der Tatsache das man sich nicht auf eine Lösung einigt, noch weitere Mietkosten auf A zu, und zwar für eine Wohnung, die gar nicht von A benutzt wird.
     
  12. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Mietverträge können afaik nur schriftlich beendet werden. Völlig egal welche Vereinbarung ihr da mündlich getroffen habt oder wer anwesend war. Und wenn A ab Zeitpunkt X nix mehr zahlen möchte, muss er kündigen. Schriftlich.

    Solange A, und in de mFall auch B, nicht zusammen ihren Mietvertrag kündigen zahlen beide weiter ihre Mieten.
     
  13. krunmarbi

    krunmarbi
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    Auch ohne den Mietvertrag zu kündigen kann bei einem gemeinsamen Mietvertrag ein Mieter den anderen im Innenverhältnis von der Zahlungspflicht freistellen. Vielleicht ist das hier durch die Vereinbarung zwischen A und B geschehen. Dann könnte V die Miete insgesamt zwar noch von beiden verlangen, B könnte aber von A keinen Anteil mehr einfordern und müsste in Beziehung zu A die volle Miete alleine tragen.
     
  14. lac

    lac
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    Das klingt schon nach dem, was hier vorliegt. Worauf kann man sich hier denn berufen bzw. wie muss so etwas ablaufen?
     
  15. UrbanForest

    UrbanForest
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    Das Gesetz schreibt die Schriftform für die Kündigung von Mietverhältnissen vor, da lässt sich nichts anderweitig vereinbaren. Das ist vor Gericht unwirksam. Kommt es dann zu Ärger, heißt es "nichts schriftliches" -> Pech gehabt.
    Steht alles in dem Link, den ich gepostet habe.
     
  16. MW_

    MW_
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    Das ist auch meine Interpretation. Der Vermieter kann aber, wie du sagtest, auch auf A zurückgfreifen, wenn B sich weigert, entsprechend der Abmachung zw. A und B die volle Miete zu tragen ab dem Zeitpunkt von As Auszug. Denn gegenüber dem Vermieter sind auf jeden Fall beide zahlungspflichtig, normalerweise auch jeweils in voller Höhe der Miete. Wie die Leute sich das untereinander ausschnapsen, kann dem Vermieter im Prinzip egal sein.
    Auf Deutsch: Ob A zahlen muss, hängt davon ab, ob der Vermieter ihn in die Pflicht nehmen will. Wenn er seine volle Miete nicht bekommt (also zB nur die Hälfte von B), wird er euch wohl beide aufgrund des Mietvertrages vor Gericht zerren, damit er irgendwie an den Rest kommt.
     
  17. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    A wird sich da auf gar nix berufen können - er ist an der Außenkante dem Vermieter gegenüber verpflichtet, sofern wirklich ein gemeinsamer Mietvertrag vorliegt. Ggf. ließe sich anschließend B für Schadensersatz heranziehen, wenn dieser eine Vereinbarung (die nachgewiesen werden muss) gebrochen hat. Für die Verpflichtung ggü. dem Eigentümer ist das aber erst einmal irrelevant.
     
  18. Mr Wh!te Russian

    Mr Wh!te
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    Egal wie das jetzt rechtlich ist:

    A hat ja eigentlich nichts falsch gemacht, er hat Bescheid gesagt und B hatte auch genügend Zeit einen neuen Mitbewohner zu suchen. Dass er dann auf einmal doch auch kündigen will, dafür kann doch A nix? Klar, rechtlich sind wsl. beide verpflichtet zu zahlen, weil eben nix schriftlich festgelegt wurde, aber mMn hätte B doch eher schauen sollen, dass er jmd. zur Miete bekommt?
     
  19. Jerreck spuckt beim Sprechen

    Jerreck
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    Gehen wir mal davon aus, dass das ganze vor Gericht landet. Welchen Beweis hat A, dass die Vereinbarung so getroffen wurde? Keine. Welchen Beweis hat der Vermieter, dass keine Vereinbarung getroffen wurde? Den Mietvertrag ;)
     
  20. UrbanForest

    UrbanForest
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    Du sprichst die moralische Seite an, der auch kaum jemand widersprechen wird. Rechtlich interessiert das halt erst zweitrangig (zum Beispiel beim Strafmaß eines Strafverfahrens), zunächst zählen harte, belegbare Fakten.
     
  21. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Naja, eben ja doch. Er hat es nicht schriftlich festgehalten
     
  22. Mr Wh!te Russian

    Mr Wh!te
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    Mir geht's ja darum, dass sich beide geeinigt haben auf eine bestimmte Lösung, aber B sich jetzt einfach nicht daran hält, auch wenn er rechtlich fein raus ist.

    Klar, das ist die moralische Seite. Aber ich käme nie auf die Idee, mit meinem Mitbewohner etwas auszumachen, mich nicht daran zu halten und dann sofort mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen. Da bekomm ich so 'n Hals. :ugly:
     
  23. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    Wenn B die Wohnung inseriert hat und vll. sogar ein paar Besichtigungen/Gespräche mit möglichen Nachmietern geführt hat (die er oder sie ihn dann doof fand(en)) hat man sehr wohl ein Indiz für eine solche Absprache...
     
  24. lac

    lac
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    A hat den Vermieter als Beweis, der von dieser Abmachung ebenfalls Bescheid wusste und ihr auch so zugestimmt hat. Das ist ja das seltsame an der Situation.
     
  25. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Und was macht ihr wenn sich der Vermieter daran auch nicht mehr erinnert und die komplette Miete haben will?
    An welchem Punkt seid ihr aktuell vom Wissenstand untereinander eigtl.?
     
  26. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Die will er ohnehin, die Streitereien der beiden WG-Bewohner gehen ihn eigentlich nichts an, und welche Absprachen die beiden treffen ist ihm letztlich egal, solange er die volle Miete bekommt.
     
  27. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    was spricht denn eigentlich dagegen, jetzt noch zusammen einen Nachmieter für die komplette Wohnung zu suchen?!
     
  28. Banda

    Banda
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    Auch ein Vermieter kann sowas wie ein Gerechtigkeitsgefühl haben.

    Wenn der Vermieter hier nicht mitspielt, sich nicht erinnert, dann ist eh alles hinfällig. Wenn der Vermieter aber den Vorgang so bestätigt wie beschrieben, dann ist doch die Frage, ob der Mietvertrag auch das Verhältnis zwischen den beiden Mietern regelt und ob deswegen auch untereinander eine schriftliche Kündigung nötig ist.

    Wichtig dürfte hier natürlich auch sein, was genau zur Miete vereinbart wurde. Hat Mieter B überhaupt gesagt, dass er im Zweifelsfall die Miete übernehmen wird?

    Und wie sieht das überhaupt mit der Zuständigkeit für Miete aus? Haften alle jeweils vollständig für die Miete und die Mieter regeln es dann untereinander, wer wieviel zahlt oder muss jeder Mieter nur anteilig die Miete zahlen?
     
  29. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Auch wenn das die logischste Konsequenz ist, weißt du das doch gar nicht. Vielleicht ist er Samariter und mit den beiden irgendwelche fancy Abmachungen getroffen

    Wenn beide ohne Zusätze im Mietvertrag stehen, ist es dem Vermieter völlig egal woher das Geld kommt. Ob 100:0, 70:30, 50:50, 0:100,... aufgeteilt wird, liegt im Ermessen der Mieter
     
  30. Hive

    Hive
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    Beide Mieter haften AFAIK gesamtschuldnerisch, weshalb der Vermieter von A oder von B die gesamte Miete einfordern kann. Sprich wenn A einfach die Sachen packt und auszieht, kann der Vermieter die komplette Miete von B einfordern.
     
  31. Banda

    Banda
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    Also könnte der Vermieter die Miete einfach von B einfordern und B müsste zahlen. B könnte dann versuchen, anteilig die Miete von A einzufordern, aber A könnte mittels einer Aussage vom Vermieter belegen, dass die mündliche Vereinbarung zwischen A und B eine andere war? (Alles weiterhin unter der Voraussetzung, dass der Vermieter auf Seite von Mieter A ist.)
     
  32. Hive

    Hive
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    Kommt halt drauf an, wie wichtig A die soziale Beziehung zu B ist. Wenn wurscht, könnte A das meiner Meinung nach so handhaben. Aber damit wir uns nicht falsch verstehen, eine rechtliche verbindliche Beratung kann ich natürlich nicht geben^^
     
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