Polizei hält besten freund fest, dürfen die das?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von KenT, 3. Dezember 2017.

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  1. Gestern Nacht war mein bester Kumpel mit paar Leuten unterwegs und sie haben mal wieder rumgeböllert. Leider haben sie es wohl übertrieben, weil sie einen Kanonenschlag am Bein eines Hundes festgeklebt und abgeknallt haben.

    Er ist auf der Polizei und konnte heute Nacht noch zwei mal kurz mit mir Telefonieren. Nun habe ich kein Kontakt mehr. Wenn ich anrufe sagt mir die Polizei nur ich bekomme keine Infos mehr raus, er muss dort bleiben, ich bin kein direkt angehöriger blablabla... fertig.

    Ok klar, der Arme Hund... aber wegen so etwas länger als 24 Stunden festhalten? Dürfen die das?
     
  2. Fipse

    Fipse
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    Sorry aber... :ugly:
     
  3. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    langweilig
     
  4. Firderis

    Firderis
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    https://de.wikipedia.org/wiki/Tierquälerei

    Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)

    Abschließend muss die Untersuchungshaft auch verhältnismäßig sein. Die Untersuchungshaft darf also beispielsweise nicht die Dauer der zu erwartenden Strafe übersteigen (§ 112 Abs. 1 Satz 2 StPO). Bei Bagatelldelikten ist die Untersuchungshaft nur eingeschränkt zulässig (§ 113 StPO). Wenn durch andere Maßnahmen (zum Beispiel regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei; Sicherheitsleistung, also „Kaution“) der Zweck der Untersuchungshaft ebenfalls erreicht wird, ist die Untersuchungshaft nach § 116 StPO entbehrlich, beziehungsweise es wird zwar die Untersuchungshaft angeordnet, dies jedoch gegen entsprechende Auflagen außer Vollzug gesetzt.


    Anders gesagt, falls es ein Richter abgesegnet hat kann er durchaus noch in "Untersuchungshaft" sitzen. Allerdings glaube ich eher Du willst uns verarschen. Oder er Dich. Das Ganze klingt äusserst unglaubwürdig.


    Ich gebe dem Thread mal 1 von 10. Weil Du Dir mit der Rechtschreibung einigermassen Mühe gegeben hast.
     
  5. Wie kann man nen Böller am Bein eines Hundes festbinden und dann auch noch anzünden? Bleibt der Köter dabei stehen? Ist der Besitzer grade auf Urlaub in Afrika? Glaubt der Threadstarter, hier wen empören zu können? Ist der ******** etwa zurück?

    Denk dir nen besseren Bullshit aus
     
  6. Dead man walking tot, aber glücklich

    Dead man walking
    Registriert seit:
    2. Mai 2004
    Beiträge:
    23.170
    darferdas?
     
  7. Timber.wulf Unsterblicher Forengott Moderator

    Timber.wulf
    Registriert seit:
    30. Juni 2003
    Beiträge:
    106.631
    Mein RIG:
    CPU:
    Intel 486 DX2 66 MHz
    Grafikkarte:
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    RAM:
    8 MB
    Betriebssystem:
    MS-DOS
    Ende.
     
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