Staatsanwaltschaft und Polizei deluxe (Bayern & Hessen Edischn)

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Tom Sawyer, 10. Oktober 2011.

  1. VeronikaMars

    VeronikaMars
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  2. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Weil Leute drin sind.
     
  3. VeronikaMars

    VeronikaMars
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    der wird doch ohnehin in berufung gehen, wenn die begründung nicht hieb und stichfest ist.
     
  4. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Revision.

    In der Berufung würde es um neue Tatsachen gehen. Bei der Revision werden die rechtlichen Aspekte geprüft.
     
  5. Ixalmaris gesperrter Benutzer

    Ixalmaris
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  6. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Abgesehen davon, dass es gegen Urteile der Landgerichte in Strafsachen keine Berufung gibt halte ich die Einschätzung als gef. KV juristisch für sehr dünn, vorsichtig formuliert.
     
  7. StahlViktor gesperrter Benutzer

    StahlViktor
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  8. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grds. den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft BRD zu entnehmen. Bei abweichenden kulturellen Hintergründen kann eine Berücksichtigung dieser nur stattfinden, wenn
    a) sie dort prägend sind und nicht geächtet
    b) der Täter noch nicht genug Zeit hatte, sich mit den hier gegebenen Vorstellungen vertraut zu machen.

    Im Übrigen ist die Subsumtion im Berliner Fall hinsichtlich versuchten Mordes sehr wohl möglich, die gefährlicher Körperverletzung tatbestandlich aber mitverwirklicht. Das hat nichts mit Kultursensibilität zu tun, Täterstrafrecht hatten die Nazis, wir haben glücklicherweise ein Tatstrafrecht, das nur indirekt die persönlichen Beweggründe beachtet.
     
  9. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Was auch lustig im StGB ist:

    Gebäude oder Kraftfahrzeug anzünden: Brandstiftung, Mindeststrafe ein Jahr.
    Person anzünden: Gefährliche KV, Mindeststrafe sechs Monate.


    :ugly:
     
  10. HeavenWarrior

    HeavenWarrior
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  11. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Hat ihm wohl keiner gesagt, dass bei uns auch 13/14 jährige Mädchen schon auf öffentlichen Plätzen herumsitzen und trinken. Muss ihn völlig verwirrt haben.

    /der Sarkasmus sei mir gegönnt, ich benutze ihn ja nicht so oft :ugly:

    Aber mal ernsthaft: Das kann schon eine Rolle gespielt haben. Wer fragt schon nach dem Alter? Und wenn das Verhalten dann auf ü18 hindeutet...

    Die Tat selbst bleibt höchst verwerflich. Aber in der Frage, ob er sich des Alters bewusst war, mag das eine Rolle gespielt haben.
     
  12. Heutzutage muss das halt so ablaufen:

    https://www.youtube.com/watch?v=y1o_iY99eeA

    :ugly:
     
  13. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Weil Feuer!!11111 :ugly:
     
  14. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    Kann nicht einschätzen, inwieweit es wahr ist, aber mir wurde das mal so erklärt: Das StGB ist in den Grundzügen schon sehr alt, von 1872. Hat dementsprechend noch Züge vom Ständerecht. Nur höhere Gesellschaftsschichten hatten nennenswert Eigentum das beschädigt werden kann, wenn sich die einfachen Leute gegenseitig aufs Maul gegeben haben hat es dagegen niemanden wirklich interessiert. Deshalb werden Eigentumsdelikte tendentiell härter bestraft als Körperverletzung.

    :ugly:
     
  15. P@l@din

    P@l@din
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  16. VeronikaMars

    VeronikaMars
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  17. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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  18. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Ich wäre ja für 3 Strikes für Politiker. Sollte das BverfG 3 Gesetze kassieren, verlieren alle betreffenden Politiker (dass man es nicht wusste lass ich nicht gelten, auch die haben Rechtsexperten, davon ab, dass die meisten Politiker Juristen sind), die es mit ausgearbeitet oder dafür gestimmt haben, für 8 Jahre ihr passives Wahlrecht. Und werden sofort ihrer Ämter enthoben.
     
  19. acer palmatum

    acer palmatum
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    Das wird nicht funktionieren - dann wäre in 2 Jahren niemand mehr wählbar. :ugly:
     
  20. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Oder sie würden sich Gesetze besser überlegen.
     
  21. Vögelchen Baumwolldealer des Vertrauens

    Vögelchen
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    So etwas in die Richtung hatte ich auch schon mal im Kopf. Wie kann man sich denn als toller Volksvertreter fühlen, wenn das Gericht einem wiederholt klarmachen muss, dass man die Verfassung mit Füßen tritt? Das müsste einem doch zu denken geben eigentlich.

    Wäre eine tolle. Frage fürs TV Duell....
     
  22. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Willst die Antwort wissen? Wir haben das falsch kommuniziert. Fehler kommen ja nicht vor.
     
  23. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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  24. Petrichor

    Petrichor
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  25. Doktor Best

    Doktor Best
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    :nixblick:

    Ich les lieber von solchen Exzessen als von gewalttätigen Polizisten oder dergleichen. Zudem die Berliner Polizisten im Alltag denke ich wirklich nicht viel Spaß haben.
     
  26. Cyrotek

    Cyrotek
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    Schon allein die URL ist geil.
    "[...]nach-orgie[...]"
    Ein Pärchen hat Sex = Orgie? :ugly:

    Davon ab wundert mich das nicht, so wie das da aussieht. Da kriegt man ja Depressionen.
     
  27. Orgie muss sich nicht zwingend auf Sex beziehen.
     
  28. acer palmatum

    acer palmatum
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    Aus Berlin kommt halt einfach nur noch Gesocks, egal ob links oder rechts, Neu-Einwanderer oder Langzeit-Deutscher, Arbeitsloser Autonomer oder Polizist, achja und am schlimmsten sollen die zugereisten Schwaben sein was man so hört. :ugly:
     
  29. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    Das ist was gaaanz anderes als bei dem kriminelle Fluechtlingspack, welches sich in den selben Unterkuenften nicht benehmen konnte :ugly:

    Zur Meldung: Wundert mich nicht. Berliner Einsatzhundertschaften haben einen Ruf als uniformierte Hooligan Truppe, und den mussten sie offenbar auch hier wieder erfuellen. Mit Konsequenzen ist dank Korpsgeist und falsch verstandener Toleranz bei den Gerichten nicht zu rechnen. Wenn ich mir in meinem Job so etwas erlaube, bin ich ihn los. Aber scheinbar stellt man da auch hoehere Ansprueche an die Sozialkompetenz als bei den Voegeln dort...
     
  30. Amoreli3 gesperrter Benutzer

    Amoreli3
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    Und das muss jetzt sein, oder wie? Dass man Flüchtlinge als Pack bezeichnet?

    Du meinst Unwissenheit. Na ja, der Grundsatz war ja schon immer recht flexibel.

    Die Begründung "Täter und Opfer hätten zuvor gemeinsam getrunken" irritiert mich etwas. Niemand muss mit so etwas rechnen, trinken sie nun gemeinsam oder haben GV. Also spielt jetzt der Strafrahmen eine Rolle, wenn mir etwas passiert, womit ich nicht rechnen muss, nur weil ich mit jemandem vorher was trinke?

    Also wenn ich das weiss, kann ich ja auch ein paar größere Straftaten planen. Ich komme da ja glimpflich davon. Ich sollte nur mit meinen Opfern "einen Bechern".

    In meinen Augen ist diese Begründung einfach menschenverachtend aber nun gut.

    Was die Polizeiparty betrifft, sollen sie halt feiern. Warum spießig sein? ich gönne ihnen die kleine Abwechslung.

    Dass sich Leute aber aufregen, wenn Polizisten Sex in der Öffentlichkeit hatten, ist verständlich. Gerade diese Polizisten würden auch jedes Pärchen, das sich so verhält, abmahnen. Mindestens. Ich meine, auch das gönne ich ihnen. Aber sie müssen sich dann nicht wundern, wenn bei gleichartigen Einsätzen die Beteiligten genau das vorgehalten bekommen.

    Ein Polizeischüler soll sogar in einem Streifen Namens P***-Bingo mitgespielt haben. Hat er in seiner Freizeit gemacht, daher amüsant aber okay.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2017
  31. Dito. Zumal ichs schon ein bisschen witzig finde :ugly:
     
  32. Petrichor

    Petrichor
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  33. Ok, mal n bisschen im Detail: Ich widerspreche keineswegs der Darstellung dessen, was dort passiert ist. Ich habe aber ein paar Probleme mit der Genauigkeit der Darstellungen und den (voreiligen) Schlüssen, die daraus gezogen werden. Angefangen mit der Formulierung, die Beamten hätten "in der Öffentlichkeit uriniert" und dem Hinweis, dass es sich um eine "Unterkunft auf einem Kasernengelände" handelt. Dieses Kasernengelände ist 30 Hektar groß und selbst wenn es sich derzeit in privater Hand befindet und de facto keine Kaserne (i.S.v. Sicherheitsbereich) ist, dürfte der Zaun nach wie vor stehen, der Zugang eingeschränkt und durch den Sicherheitsdienst überwacht sein. Dementsprechend sollte man die bisher genutzte Formulierung tunlichst vermeiden, denn wenngleich dieses Gelände de jure "öffentlich" ist, klingt es hier so, als hätten die das auf der offenen Straße gemacht, wo Passanten vorbei gehen. Aber wie um Himmels Willen sollte man aus einer exzessiven Feier einen Skandal konstruieren, wenn man zugeben müsste, dass dieser sich de facto auf einem geschlossenen Gelände ereignet hat, wo die Beamten unter sich waren?!

    Das selbe gilt für das Ausleben ornithologischer Interessen durch zwei Beamte. Ist das in Ordnung? Nein. Ist es ein Kapitalverbrechen? Nein. Sollte es in der Öffentlichkeit breitgetreten werden, wo es nun wieder zu blindem Aktionismus kommt? Definitiv nein. Wenn zwei Beamte in/auf/neben/bei ihrer dienstlichen Unterkunft im Gebüsch vögeln, dann ist das wenn überhaupt ein Dienstvergehen, das selbst bei einer dienstlichen Ahnung nicht durch einen Richter behandelt wird, sondern durch den Vorgesetzten. Wir reden hier von ner Disziplinarbuße. Aber dadurch, dass das jetzt im Gesamtkontext der Feier betrachtet wird, werden die beiden einer erheblich schärferen Ahndung ausgesetzt.

    Pinkel an Zäune? Hab ich auch schon gemacht. In diesem Zusammenhang wäre es doch mal interessant, die Beschaffenheit der Unterkunft zu diskutieren, die die Hamburger den Berlinern zur Verfügung gestellt haben. Wenn das z.B. zwei Toiletten für 200 Mann waren, die dann auch noch den hygienischen Standard eines Obdachlosen-WCs in Bukarest haben, dann hätte ich auch lieber draussen an den Zaun gepinkelt.

    Im Bademantel mit Pistole auf dem Tisch tanzen? Extrem ungünstig, stellt aber halt auch nur ein Dienstvergehen dar, für dessen Aufarbeitung man die Öffentlichkeit nicht braucht.

    Die Auseinandersetzung? Das kann auch alles gewesen sein, von ner Schubserei zweier Beamter bis zur Massenschlägerei.

    Also sorry, da muss ja schon ein gewisser Grad der Eskalation erreicht worden sein, aber ich würde hier erstens trotzdem erst mal auf kleiner Flamme kochen und auch die Schilderung der Gesamtumstände abwarten. Ich kann mir z.B. durchaus vorstellen, dass an der Behauptung, die Hamburger Polizei hat die Berliner Polizei aufm Kicker, etwas dran ist. Den Beamten vor diesem Hintergrund absolut inadäquate Unterkünfte zuzuweisen, erhöht da das Explosionspotential. Dann noch den Sicherheitsdiensten aufzutragen, seeeeehr genau zu spitzeln (bis hin zum angeblichen Aufschließen verschlossener Buden) ist ein bisschen unverschämt.
    Hier ist auch jeglicher Hinweis darauf, was mit euch "Normalos" passieren würde, wenn ihr euch auf Firmenparties so verhalten würdet, komplett unangebracht. Ihr seid keine Leute, die an "vorderster Front" stehen, mit einem hohen Maß an Kriminalität und Gewalt konfrontiert werden. Und ihr werdet im Unternehmen nicht von Leuten geführt, die im selben beruflichen Milieu sozialisiert und geschult wurden. Ebenso wenig kennt ihr den Zusammenhalt, der sich in so einer Hundertschaft bildet und bilden muss (ihr benutzt hier manchmal gerne das böse Modewort vom falsch verstandenen Korpsgeist), den Schlag Mensch, der zu so einer Einheit gehört und und und. Wer den Buchhalter einer Firma mit einem Polizisten einer Berliner Einsatzhundertschaft vergleicht, der hat keine Ahnung, wovon er spricht, sorry.
    Also: Fehlverhalten sollte natürlich geahndet werden. Was aber jetzt gerade wieder passiert, ist dieser typische Kreislauf, den wir in letzter Zeit zu oft sehen. Da wird etwas in die Presse getragen, dann geht intern das große Köpferollen los, weil jeder Verantwortliche vom Vorgesetzten bis zum Innensenator das größtmögliche Maß an Aktionismus beweisen muss, damit sein eigener Stuhl sicher bleibt. Und am Ende leidet nur eines darunter, nämlich das innere Gefüge der Polizei, in der Untergebene nicht mehr ihren Vorgesetzten vertrauen und umgekehrt.
     
  34. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Also hier in NRW wird wildpinkeln inzwischen hart bestraft, gerade auf Festivals, wo der Alkohol in Strömen fließt, da sollte man doch von Polizisten etwas mehr erwarten dürfen. Und mit einer Waffe auf dem Tisch zu tanzen halte ich auch nicht gerade für eine Lappalie.

    Und bitte nicht wieder mit vorderster Front kommen. Frag mal Sozialarbeiter, was die alles zu sehen bekommen und die dürfen meistens nur zusehen und nicht mal eingreifen.
     
  35. Petrichor

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    Von diesen Leuten, die an "vorderster Front" stehen - und über entsprechende Ausrüstung und Befugnisse verfügen - kann man m.E. erwarten, dass sie
    a) ein Auswahlverfahren hinter sich haben, das ihre Eignung garantiert, und
    b) ausreichend geschult und ausgebildet sind.
    Daraus sollte resultieren, dass Polizisten sich ihrer Verantwortung bewusst sind und in diesem Zusammenhang auf dem Schirm haben, dass sie gemeinhin als Repräsentanten des Staates gelten und daher schlicht und ergreifend ordentlich auftreten sollten. Aber ja, ganz offenbar ist das schon zu viel erwartet. Als nächstes hört man dann wieder verständnisloses Gejammer darüber, dass Polizisten in der Bevölkerung Rückhalt und Respekt fehlen.

    Das Gefüge der Polizei dürfte vor allem auch darunter leiden, dass der "Zusammenhalt, der sich in so einer Hundertschaft bildet und bilden muss" dazu führt, dass Hundertschaften unterschiedlicher Bundesländer sich "in die Schnauze" hauen (Zitat Polizeichat aus obigem RBB-Link). Das Problem fängt nicht bei der bösen Presse oder den bösen Senatoren an, sondern bei den Polizisten, die solche Meldungen in aller Regelmäßigkeit durch ihr Verhalten überhaupt möglich machen.
     
  36. blurps

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    Welchen Aktionismus gibt es denn ganz konkret gegen die betroffenen Einheiten außer dem Zurückschicken ?
     
  37. Blacky the pirate

    Blacky the pirate
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    Du tust grade so, als ob das im Dienst passiert wäre. Das ganze war in der Freizeit und auf einem abgesperrten Kasernengelände. Also, wo ist hier nochmal genau der Skandal?
     
  38. Cyrotek

    Cyrotek
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    Es war auf einem Privatgelände außerhalb der Dienstzeit, also mal langsam mit den jungen Pferden. Sicherlich war das nicht in Ordnung, daraus aber einen Skandal zu fabrizieren, finde ich schon wieder lächerlich.

    Ich möchte übrigens anmerken, dass solche Dinge in der Bundeswehr auch gerne mal vorkommen, wenn die dort auf "Biwak" sind. Komisch, dass es da keinen interessiert. Oder ist sowas härter zu bestrafen, wenn es in einem Kasernengelände passiert und nicht irgendwo auf nem Berg oder in einem Wald?

    Was hat das mit meiner Aussage zu tun?

    Geh mal auf die Straße und frage die Leute, was ihnen bei dem Wort "Orgie" als erstes in den Sinn kommt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2017
  39. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Ach so, dann darf man sich daneben benehmen? Und seine Dienstwaffe darf man dann sogar auf eine Party mitnehmen?
     
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