Staatsanwaltschaft und Polizei deluxe (Bayern & Hessen Edischn)

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Tom Sawyer, 10. Oktober 2011.

  1. acer palmatum

    acer palmatum
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    Meddlfranken (tatsächlich)
    Wenn 300 - 500 Linke in einer sog. Nazihochburg einen Aufmarsch machen ist ein massives Polizeiaufgebot nicht SO unvernünftig. Zumindest steht im Artikel das Wurzen eine Nazihochburg ist.

    Außer natürlich man hofft auf gegenseitige Ausrottung von Links- und Rechsextremen. :ugly:
     
  2. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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  3. Tom Sawyer Suchender

    Tom Sawyer
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    Eher überarbeitete Staatsanwälte und Gerichte. Da schließe ich mich der Aussage mal an. Anzeigen kannst du ja alles mögliche, aber jeden Mist auch noch zulassen (wobei ich hier natürlich Laie bin und den Verfahrensgang nicht so gut kenne)?

    Mein Bruder wurde mit seiner Freundin und ihrem Hund in unserer alten Mietwohnung vom Vermieter die Furtreppe (relativ steil und mind. 15 Stufen) runtergestoßen und sie haben sich dabei verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat nicht mal das Verfahren eröffnet, kein öffentliches Interesse. Aber wegen was für einem Scheiß die sonst aktiv werden, das ist nicht zu glauben.
     
  4. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    #tragischer_einzelfall

    Und ja, es ist problematisch obwohl das Zeichen nicht verboten ist. Bevor mir jetzt jemand erklaert, der Typ waere nur an nordischer Mythologie interessiert :ugly: Auf einer linken Demo. In Sachsen :ugly:
     
  5. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Klageerzwingungsverfahren.

    Oder man nimmt den rein zivilrechtlichen Weg, aber der kann holprig sein, wenn es kein entsprechendes Strafurteil im Vorfeld gibt.
     
  6. Dawizard gesperrter Benutzer

    Dawizard
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  7. Timber.wulf Unsterblicher Forengott Moderator

    Timber.wulf
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    Dazu möchte ich laut pupsen. Was anderes fällt einem dazu doch echt nicht ein. :no::topmodel:
     
  8. Tom Sawyer Suchender

    Tom Sawyer
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    http://www.deutschlandfunkkultur.de...icht-mehr.1008.de.html?dram:article_id=395280

     
  9. Timber.wulf Unsterblicher Forengott Moderator

    Timber.wulf
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  10. Shintaro - Steilenmein

    Shintaro - Steilenmein
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    Vor kurzem auch gelesen. Aber was willst du da noch großartig machen?

    Die Polizei abschaffen? Das geht beim Verfassungsschutz noch, aber bei der Polizei unmöglich.

    Und solche Strukturen aufzubrechen ist hart. Wünschenswert wäre wenn Gerichte einfach mal anfangen alle Beweise die auf racial profiling, unerlaubten Hausdurchsuchungen oder auf typischen Fällen von "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" basieren gnadenlos zurückweisen würden.

    Aber das wäre auch keine Lösung ohne weitere Probleme.
     
  11. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    • Unabhaengige Ermittungsbehoerden, die genau solche Sachverhalte aufnehmen.
    • Konsequentes rausschmeissen von Cops, die gerade im Zusammenhang mit Verdaechtigen wiederholt auffaellig werden
    • Leistungsorientierte Bewertungen und Befoerderungen
    • etablieren einer Fehlerkultur
    Das ist de facto das 1mal1 in grossen Firmen wenn es um einen Code of Conduct geht.
     
  12. Firderis

    Firderis
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    Soweit ich den Artikel verstehe ist aber genau dies einer der Punkte, welche im Artikel zu der Negativspirale führt:

    „Ich wurde selbst schon zum Racial Profiling aufgefordert. Als ich im Streifendienst angefangen habe, bekam ich von meinem Vorgesetzten mehrfach eine durchschnittliche Beurteilung. Also habe ich nachgefragt: ‚Was muss ich tun, um besser als der Durchschnitt zu sein?‘ Er hat zu mir gesagt: ‚Geh an den Bahnhof und kontrollier' Neger. Geh raus und kontrollier' Bimbos. Dann hast du spätestens bei jedem Dritten eine Anzeige. Damit kannst du dir Fachwissen aneignen und hebst dich von der Masse ab.‘ Ich habe gefragt, ob das sein Ernst sei. Und gesagt, dass ich dann lieber die Durchschnittsbeurteilung nehme.

    Für einen meiner Kollegen war das allerdings ganz selbstverständlich: Wenn er noch Vorgangsnummern brauchte – also noch nicht so viele Anzeigen aufgenommen hatte – dann ist er an den Bahnhof gefahren und hat eine Anzeige nach der anderen gegen Dunkelhäutige aufgenommen. Er sagte: ‚Wir gehen jetzt Bimbos jagen.’ In der Dienstgruppe wurde darüber ganz normal gesprochen. Wer es so praktiziert, bekommt Anerkennung: ‚Guck mal, was der für Zahlen bringt.‘ Und wenn sich jemand beschwert, wird das Vorgehen von den anderen verharmlost.


    Eines der Probleme des Polizeiberufes ist es leider, dass man gewisse kriminelle Tätigkeiten statistisch und auch offensichtlich einigen Volksgruppen/Ethnien zuweisen kann. Einige mögen es vielleicht nicht gerne lesen oder hören. Der Rassismus ist dem entsprechend leider auch berufsbedingt, und schwerer anzupacken als man auf den ersten Blick zu glauben scheint.
     
  13. Shintaro - Steilenmein

    Shintaro - Steilenmein
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    Die Buzzwords kenn ich selber. Die Frage ist wie solche Maßnahmen greifen können. :ugly:
     
  14. "Dann brauchen wir als Kontrollinstanz Beauftrage für die Landespolizei in jedem Bundesland. Diese Beauftragten müssen unabhängig sein, also keine ehemaligen Polizisten, und sich trotzdem mit den Strukturen des Systems auskennen."

    Der Ansatz hätte schon vor langer Zeit umgesetzt werden müssen. Für meinen Laden übernimmt diese Rolle der Wehrbeauftragte des Bundestags und selbst wenn er an sich ein Tiger ohne Zähne ist, kann er doch konsequent den Finger in die Wunde drücken und Missstände dem Bundestag und der Führung selbst aufzeigen.
    Sowas sollte es flächendeckend geben.

    Edit: Das Interview mit diesem Polizeiprofessor, das unterhalb des Artikels verlinkt ist, ist übrigens auch ziemlich interessant. Allerdings treibt der Typ mir mit einigen seiner Aussagen die Weißglut ins Gesicht... Ich fühle mich fast schon dazu genötigt, da in den Kommentaren ein Faß aufzumachen :aua:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. September 2017
  15. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Nicht illegal.https://dejure.org/dienste/vernetzu...enz&Datum=28.02.2012&Aktenzeichen=5 K 1026/11
     
  16. Shintaro - Steilenmein

    Shintaro - Steilenmein
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    Ehrlich? Du verlinkst auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, welches racial profiling zur zulässig befunden hat und ignorierst vollkommen, dass das Urteil nie rechtskräftig und vom Oberverwaltungsgericht direkt kassiert wurde? :ugly:
    Steht übrigens auch in deinem Link...

    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG Rheinland-Pfalz&Datum=29.10.2012&Aktenzeichen=7 A 10532/12

    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/10/30/rassistisches-urteil-hat-keinen-bestand/

    Das gilt übrigens gängige Rechtssprechung...
    https://www.lawblog.de/index.php/ar...farbe-darf-bei-kontrolle-keine-rolle-spielen/

    Mal ein Tip: Erst Fakten, dann Meinung. Sich aufgrund seiner Meinung Fakten zusammenzugooglen ist ziemlich sinnbefreit.


    edit: Warst du nicht selbst Polizist? Hab da was im Hinterkopf.
    Ach, wo ist args Liste wenn man sie braucht...
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2017
  17. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    Der einzige Cop im Forum war doch so ein affiger Schweizer mit Simulator-Lets-Plays auf YT :ugly::hoch:
     
  18. Shintaro - Steilenmein

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    Nene. Blacky war Cop. Und Yin auch.
     
  19. UrbanForest

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  20. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Das Urteil vom OVG wurde für erledigt erklärt, es gab kein Sachurteil. Das aus 2014 (dein zweiter link) ist nicht präjudiziell (gibt es bei uns nicht)

    Ich bin kein Cop sondern Jurist. Ich sag ja nicht, dass racial Profiling gut ist, Nur dass es kein generelles Beweisverwertungsverbot dafür gibt.
     
  21. Shintaro - Steilenmein

    Shintaro - Steilenmein
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    Eben, das habe ich doch oben kritisiert. Beweise werden nach wie vor verwertet, selbst wenn sie aus einer unzulässigen Hausdurchsuchung stammen. Und das muntert doch gerade dazu auf auch mal unzulässigerweise in einer Wohnung rumzustöbern. Verwertet wird sowieso alles und dienstrechtliche Konsequenzen drohen garnicht.

    Stimmt, du warst Richter oder sowas...
     
  22. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Es gibt ziemlich strenge Grenzen für Zufallsfunde bei Durchsuchungen. Leider werden manchmal "bewusst zufällig" Beweise gefunden, das kann ich nicht abstreiten.
     
  23. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    Es geht nicht mal um den Fund, sondern allein schon um die bodenlose Frechheit, mir hier morgens um 6 ggf. mit nem Rollkommando die Tuer einzutreten und die Bude auf links zu krempeln. So entstehen unter anderem posttraumatische Belastungsstoerungen.

    Und das ganze gern mal nicht zur 'Beweissicherung' sondern zur reinen Schikane.

    Und das Beweisverwertungsverbot im deutschen Recht ist ja eher ein Einhorn, von dem jeder mal gehoert es aber noch nie jemand gesehen hat :ugly::hoch: Gerade im BTM-Bereich wird dann fuer ne Bestellung von Raubmilben die Wohnung gerazzt, 2g Hanf gefunden und verurteilt - obwohl die HD haette gar nicht erst stattfinden duerfen.
     
  24. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Das morgens um 6 entspricht der StPO und ist daher legal, ebenso das Durchsuchen der Wohnung. Kein Richter wird dir eine Durchsuchung genehmigen wenn es rein zur Schikane dient, das ist populistischer Blödsinn. Was stimmt ist, dass eine Durchsuchung natürlich des öfteren mal ruppiger abläuft weil die Beamten unter Dauerstress stehen.

    Das Beweisverwertungsverbot greift sehr oft nur haben wir meistens genügend andere Beweise um Täter zu überführen.
     
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  25. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    Gefahr im Verzug duerfte dir doch sicher ein Begriff sein?
    Wenn ich meinen Frust an meinen Klienten auslasse fliege ich aus dem Job. Wer mit dem Stress nicht klarkommt soll sich beim Vorgesetzten beschweren, sich medikamentioes behandeln lassen oder den Job wechseln. Das ist keine Entschuldigung fuer irgendetwas. Der ist schlicht und ergreifend pdu.
     
  26. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Gefahr im Verzug ist kein Begriff, den jeder interpretieren darf wie er will. (BVerfG Beschl. v. 16.06.2015, Az. 2 BvR 2718/10, 1849/11, 2808/11). Wenn Gefahr im Verzug angenommen wird dann hält das auch in 95% der Fällen vor Gericht (meine Erfahrung) und mich interessiert nur die rechtskräftige Entscheidung und keine moralischen Aufschreie der Opfer ;)

    Bei den Durchsuchungen bei denen ich dabei war wurde zwar auf Höflichkeiten verzichtet, rechtswidrige Handlungen wurden aber nie vorgenommen. Wer ernsthaft bei einer strafprozessualen Maßnahme Höflichkeiten erwartet sollte seinen Realitätssinn überprüfen.
     
  27. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    D.h. ihr habt immer brav auf einen Zeugen gewartet, bzw. der bezeugende Beamte hat sich an der Durchsuchung nicht beteiligt? Die Durchsuchung der einzelnen Raeume fand immer in Anwesenheit des Betroffenen statt? Der Durchsuchungsbefehl wurde korrekt als Kopie ausgehaendigt? Ganz bestimmt :ugly::hoch:

    Es war vor einigen Jahren noch Usus, schlafende Richter nicht zu wecken und stattdessen mit "Gefahr im Verzug" einzumarschieren. Sollte das 'rechtsstaatlich' sein, dann gehoert der Rechtsstaat an dieser Stelle schnellstens reformiert.

    Auf den Punkt Stress bist du nicht eingegangen. Bewusst?
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2017
  28. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Warum soll ich auf Zeugen warten?
    § 105 StPO, ich war anwesend und zweitens ist das eine soll und keine muss Vorschrift. Der Beschluss wurde ausgehändigt (35 StPO), in einem Fall bestand die Bewohnerin auf einen Anwalt (worauf kein Anspruch besteht), was ihr sogar gestattet wurde.

    Schlafende Richter muss ich nicht wecken, es gibt zahlreiche Urteile bezüglich Jourdienst/Notdienst, die eine Durchsuchung bei Gefahr im Verzug unter bestimmten Umständen für zulässig erachten, wenn kein Richter/StA erreichbar ist, eine Kontaktaufnahme aber versucht wurde.

    Der Punkt Stress ist schwierig zu beschreiben da ich kein Polizist bin sondern aus sicherer Entfernung zugesehen habe ;) Derjenige, der mit der Ramme an der Tür steht weil dahinter ein Waffenbesitzer durchsucht werden soll wird aber zumindest sowas wie Stress verspüren, andernfalls würde ich mir über seine Gesundheit sorgen machen.
     
  29. Shintaro - Steilenmein

    Shintaro - Steilenmein
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    Die Polizei verhält sich richtig wenn ein Richter dabei ist. POTZBLITZ! :ugly:

    Frag doch mal die Verteidigung wie es ansonsten aussieht :bussi:
     
  30. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    Lern lesen. Steht kein Zeuge zur Verfuegung, so KANN das auch durch einen Polizeibeamten uebernommen werden. Der ist dann aber von der Durchsuchung explizit ausgeschlossen. Nichts anderes habe ich geschrieben. Fuer mehr Informationen verweise ich auf entsprechende Videos von Udo Vetter.

    Was nichts daran aendert das es eine unfassbare Schweinerei ist, aus purer Faulheit rechtsstaatliche Grundsaetze zu uebertreten und die Gewaltenteilung aufzuheben. Nur weil dort Unrecht zu Recht wird, ist das keine Rechtfertigung des Vorganges an sich.

    Bei Waffenbesitz kommt normalerweise ein SEK zu Besuch, welches selbst noch mal ausserhalb jeglicher richterlichen Kontrolle laeuft, da dort ohne Zeugen agiert und sich gegenseitig gedeckt wird - ebenfalls eher das Vorgehen aus dunklen deutschen Tagen als denen eines Rechtsstaates. Fuer entsprechende Infos mal Blokkmonsta-Interviews schauen oder den schwerverletzten Rentner fragen, der angeblich eine Handgranate zuhause hatte und dann erst mal vom SEK verpruegelt wurde.

    Das genannte Vorgehen ist aber auch bei BTM-Kleinstmengen ueblich.
     
  31. Shintaro - Steilenmein

    Shintaro - Steilenmein
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    Das schöne ist, Yin fasst Timbers Artikel nochmal gut zusammen.
     
  32. Yin Disco Boy #1

    Yin
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    Okay unfreundlich kann ich auch. ->

    Nein, und nein weil weder noch vorgeschrieben ist. Lern das Gesetz zu lesen dann lässt du auch nicht folgenden laienjuristischen Schwachsinn ab:

    Du hast keine Ahnung was diese Grundsätze sind. Wenn der Richter die Durchsuchung genehmigt dann ist im Rahmen dieses Beschlusses das Objekt zu durchsuchen. Ist der Richter nicht erreichbar und Gefahr im Verzug liegt juristisch vor dann ist das Objekt zu durchsuchen. In beiden Fällen wird weder die Gewaltenteilung ausgehebelt noch Unrecht zu Recht. Das sind inhaltlose Parolen ohne Substanz, wenn du rechtlich diskutieren willst gerne aber auf schwachsinnige Antifa/Linke/AfD/Reichsbürger Parolen brauche ich nicht weiter einzugehen.

    Laienjuristischer Blödsinn, § 98 II S. 2 StPO analog.
     
  33. Butterhirsch Der mit dem Hirsch tanzt

    Butterhirsch
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    Komisch, dann weisst du scheinbar besser Bescheid als so mancher Anwalt. Okay :ugly::hoch:

    Aendert nichts an der Tatsache, das eine Ueberpruefung der Rechtmaessigkeit der physischen Gewaltausuebung de facto nicht stattfindet. Oder wie erklaerst du mir sonst, dass Betroffene regelmaessig davon berichten das sie vom SEK zusammengeschlagen werden - ohne Gegenwehr? Sind die beim Sichern drei mal vor die Wand gefallen oder was?
     
  34. Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass du hier absolut unrealistische Maßstäbe anlegst. Den Spruch "Laufe erstmal eine Meile in den Schuhen...." wirst du in diesem Zusammenhang bestimmt ablehnen, aber er trifft den Nagel auf den Kopf. Polizeibehörden weltweit stellen ihre Leute nicht nach Zufallskriterien ein, sondern nach Maßstäben, die aus mehreren Generationen der öffentlichen Sicherheitsarbeit gewonnen und wurden und mit möglichst aktuellen Erkenntnissen aus der Psychologie verknüpft sind.
    Für den Beruf entscheiden sich die Leute im Bewusstsein, dass sie in brenzlige Situationen kommen werden. Das bedeutet aber nicht, dass sie jede Situation mit der kalten Präzision einer Maschine meistern. Genauso gehen Soldaten freiwillig in Einsätze und kommen mit PTBS zurück, aber auch in diesen Fällen kann ich nur mit dem Kopf schütteln, wenn ich aus den einschlägigen Kreisen höre: "Na und, selber Schuld".
    Du schlägst mit deiner völlig unrealistischen Forderung in die selbe Kerbe und ich frage mich dann immer, was für Leute du dir denn als ideale Polizisten vorstellst. Scheinbar geraten ja auch die "harten Kerle", die sich bewusst dazu entscheiden, an ihre Grenzen, wenn sie mit körperlicher Gewalt, Furcht vor dem Waffeneinsatz und infektiösen Junkies konfrontiert werden. Wenn da aber schon diejenigen an ihre Grenzen kommen, die im Assessment Center dafür ausgewählt und dann ausgebildet wurden, wie würdest denn dann du in dieser Stressumgebung reagieren?

    Wenn du deinen Frust an deinen Klinten auslässt, dann erwartet dich ein Dudu und ggf. der Jobverlust. Sorry, aber meiner Meinung nach zeigt gerade dieser an den Haaren herbeigezogene Vergleich, dass du (wahrscheinlich aus weltanschaulichen Gründen?) gar nicht dazu in der Lage bist, dich in diese Leute hineinzuversetzen. Wärest du es nämlich, dann würdest du nicht Bürostress mit "Gefahr-für-Leib-und-Leben"-Stress vergleichen.

    Davon unberührt sehe ich natürlich aus, dass in diesem Feld scheinbar einiges im Argen ist. Ironischerweise wäre ja eine langfristige Lösung, dass mehr Butterhirsche sich für den Polizeivollzugsdienst bewerben, anstatt sich pauschal auf der gegenüberliegenden Seite der Absperrung zu verorten. Genau das findet aber nicht statt, so wie der Polizist im Interview es ja auch sagt: Es selbst gehört zu einer bei der Polizei praktisch nicht vertretenen Gruppe.
     
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  35. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Eine Abmahnung ist kein dududu und ein Jobverlust ist heute auch keine Kleinigkeit mehr. Ach ja, auch in einem "Bürojob" kann es durchaus zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen geben.

    Zivilisten zusammen schlagen, kann man auch nicht mit, muss den Job halt selbst mal erleben, schön reden.Darf das eigentlich auch für die Gegenseite gelten?
     
  36. Ich vermute mal, dass es die deutlich weniger kluge Option ist, mal zu läuten oder anzurufen und drauf hinzuweisen, dass die Polizei rein will. Stattdessen ists klüger, den Bewohner in Panik zu versetzen, wohlwissend dass der Waffen im Schrank hat.. wtf :ugly:?
     
  37. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Aber irgendwann sollte die Polizei sich zu erkennen geben. Sonst kann das vor Gericht schlecht enden.
     
  38. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Mein RIG:
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    Ryzen R7 5800X3D
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    XFX Speedster MERC 310 Radeon RX 7900 XT Black Edition
    Motherboard:
    Asus B 550 Strix F Wifi
    RAM:
    2x 32 GB Kingston FURY DIMM DDR4 3600
    Laufwerke:
    Viele SSD
    Soundkarte:
    Soundblaster Z
    Gehäuse:
    Raijintek Zofos Evo Silent
    Maus und Tastatur:
    Tastatur leuchtet
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    Windows XI
    Monitor:
    Coolermaster TEMPEST GP27Q
    Nur wenn man eine verstärkte Tür hat. Und einen entsprechenden Hintergrund.
     
  39. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    Der wird nicht in Panik versetzt. Da kommt zu nachtschlafender Zeit das Rollkommando, die Tür wird aufgerammt oder ggfs. gesprengt, der Familienhund wird wenn vorhanden erschossen und unter 20 Sekunden stehen zehn Mann mit Sturmgewehr im Anschlag bei dir im Schlafzimmer.

    Auch wenn man nur ein Teil gekauft hat, dessen Besitz vollkommen legal ist, man nur nicht in die Waffe einbauen darf. Die reine Möglichkeit war da schon ausreichend um staatlicherseits den ganz großen Hammer rauszuholen.

    https://waffenforum.gun-forum.de/in...hlhebel-Glock-Achtung/?postID=27240#post27240
     
  40. Dawizard gesperrter Benutzer

    Dawizard
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    Beiträge:
    5.798
    Konsequente Sousveillance. Die Effizienz zeigt sich schon in der Aggressivität der Polizei gegen alles was aussieht wie eine Kamera, getroffene Hunde und so...

    Aber wie oben schon gesagt, dem Bürger zu zeigen dass er gar nichts kann aber ihm aus allem ein Strick gedreht werden kann ist Staatsraison, also ist auch Sousveillance nur ein Notbehelf. Letzen Endes ist es eine Systemfrage.
     
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