Umzug. Doppelte Verträge.

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Aureon, 4. Januar 2018.

  1. Aureon gesperrter Benutzer

    Aureon
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    Guden.

    Hat das schon einer von euch hinter sich?

    Wenn zwei Leute zusammenziehen die in ihrer aktuellen/alten Wohnung jeweils einen DSL Vertrag bei unterschiedlichen Anbietern haben, wie wird sowas gehandhabt.

    Wer kann seinen Vertrag kündigen wenn überhaupt?
     
  2. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ein Rechtsanapuch auf Sonderkündigung besteht da afaik nicht. Allerdings geben sich viele Anbieter in so einem Fall kulant.
     
  3. Aureon gesperrter Benutzer

    Aureon
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    Ja aber welcher und wie ist das zu erreichen, schließlich werden ja beide in der neuen Wohnung geschaltet werden wollen :ugly:
     
  4. BlyatSpinat gesperrter Benutzer

    BlyatSpinat
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    Sonderkündigungsrecht greift hier nur, wenn am neuen Wohnort nicht die gleichen technischen Voraussetzungen vorliegen um den alten Vertrag bedienen zu können (z.B. vorher 50Mbit, nachher 2Mbit). Dh. einer von euch wird seinen alten Vertrag mitnehmen und der andere wird hoffen, dass sein Anbieter ihn aus Kulanz in Ruhe lässt. Da eine Doppelnutzung im oben beschrieben Fall Unsinn ist, wäre ein Festhalten am Vertrag seitens des Anbieters ein ziemlicher Arschlochmove. Schaut einfach gemeinsam wer welchen Anbieter hat/ wie zufrieden/ wie lange Laufzeit und nehmt einen mit. Bei dem anderen versucht ihr so rauszukommen. Schildert ehrlich euren Fall wie es ist, da sollte über Kulanz eigentlich kein Problem sein. Bin selber schon aus zwei Verträgen rausgekommen und zwar sogar nur mit einfachem Umzug. War überhaupt kein Problem
     
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  5. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Behaltet den besseren und fragt beim schlechteren nach ob ihr rauskommt.
     
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  6. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    pseudo-intälligentz gesegnet
    Warum? Die kriegen ihr Geld und gut ist. Wirf eine Münze wenn du entscheiden willst welcher Vertrag behalten werden soll
     
  7. Aureon gesperrter Benutzer

    Aureon
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    Okay mal probieren ob 1und1 kulant ist ^^
     
  8. BlyatSpinat gesperrter Benutzer

    BlyatSpinat
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    Wer ist denn der andere Anbieter wenn ich fragen darf
     
  9. Aureon gesperrter Benutzer

    Aureon
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    Die Telekom.

    Der 1und1 Vertrag ist aber sehr bescheiden für 20€ im Monat maximal DSL 5000 und noch 5€ Regio zuschlag da schlecht ausgebaut was ich irgendwie nicht verstehen kann da es ein alter Bahnhof ist.
     
  10. BlyatSpinat gesperrter Benutzer

    BlyatSpinat
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    Nun. Das hängt an der Krüppelkupferleitung. Telekom könnte euch da wohl kaum Besseres bieten können und am neuen Wohnort dürfen ebenfalls alle Anbieter auf Kupferbasis das selbe Produkt anbieten können. Da geht es nur noch um andere Konditionen. Interessant ist was am neuen Wohnort möglich ist. Habt ihr da Kabel oder gar FTTH Glasfaseranschluss?
     
  11. Lurtz lost

    Lurtz
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    Wenns Probleme gibt es bei den Social-Media-Teams versuchen. Mit denen kann man oft besser kommunizieren, hat feste Ansprechpartner und die Leute haben oft etwas mehr Befugnisse als der durchschnittliche Hotline-Mitarbeiter.
     
  12. BlyatSpinat gesperrter Benutzer

    BlyatSpinat
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    Das ist korrekt.
    Man bedenke, dass da in den Foren auch andere Leute mitlesen und sehr genau beobachten, wie der Kundendienst sich verhält und wie schnell ein Problem gelöst wird. Halte ich für gut, wenn ein Unternehmen sich einer solchen Herausforderung stellt und Mut zeigt so transparent zu werden.

    Trotzdem passieren in der Branche immer noch so unfassbare Dinge, dass man sich nur noch fremdschämt. #Neuland halt
     
  13. pfui

    pfui
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    Eine pragmatische Lösung wäre dem Nachmieter eine Vertragsübernahme anzubieten (dazu müssen aber Nachmieter und Provider mitspielen).
     
  14. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Die Telekom ist jedenfalls nicht kulant.
     
  15. UrbanForest

    UrbanForest
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    Im Zweifel würde ich bei beiden Anbietern versuchen auf eine vorzeitige Vertragsauflösung zu drängen (in Form von Bitten, einen rechtliche Anspruch gibts nicht). Bei einem davon - falls wieder erwarten üverhaupt beide kulant sind - könnt ihr dann immernoch den Rückzug vom Rückzug machen.
     
  16. kpuhkr

    kpuhkr
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    Definitiv immer über die Social-Media-Teams. Die sind auf gar keinen Fall 1st Level-Support, eher 2nd oder sogar 3rd.

    Hatte kürzlich meinen Telekom-Vertrag verlängert (3 Monate vor Ablauf) und auf einmal wollten das System eine "vorzeitige Verlängerungsgebühr von knapp 15 EUR pro Monat. Ich bei der Hotline angerufen und nachgefragt, haben sich eisern gegeben, auf meine Nachfrage, dass ich jetzt Geld dafür zahlen soll, dass ich bei der Telekom bleibe, haben die das dann auch bestätigt. Weil das Handy war auch nicht billiger.

    Ich dann über das Twitter-Team versucht... jemand hat mich zurückgerufen, 150 EUR Gutschrift plus Wegfall dieser Gebühr.
     
  17. Fiesfee Mitmobsterin

    Fiesfee
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    Auch wenns nicht direkt mit dem angefragten Thema zu tun hat: Beim Zusammenzug solltet ihr ggf. auch eure Versicherungen prüfen. Dort hat immer der länger bestehende Vertrag Vorrang. Bei der Sonderkündigung einfach einen Nachweis einreichen, aus dem der Beginn des anderen Vertrages sowie sein derzeitiges Bestehen (z.B. aktuelle Rechnung) hervorgeht, einreichen.
     
  18. kpuhkr

    kpuhkr
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    Jap! Wobei das hier effektiv bei Mietwohnungen nur Hausrat & Haftpflicht betrifft.
     
  19. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    3rd sind normalerweise Techniker :ugly:
     
  20. Faulpelz II

    Faulpelz II
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    Das mit der Kulanz ist mir neu, wir haben das immer durch Vertragsübernahmen geregelt. Auch bei einem Downgrade durch Umzug wurde mir mal gesagt, dass ich nicht kündigen darf, sondern halt etwas weniger zahlen soll (Telekom).
     
  21. Lurtz lost

    Lurtz
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    Wie alle anderen ISPs halt erstmal auch nicht. Natürlich wollen die dass du weiterzahlst.

    Deshalb ja der Hinweis auf die Social-Media-Teams...
     
  22. BlyatSpinat gesperrter Benutzer

    BlyatSpinat
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    Nein, das ist nicht zulässig. Der Kunde muss kein Downgrade akzeptieren und kann in dem Falle außerordentlich kündigen.
     
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