USK/FSK/BPJM & co

Dieses Thema im Forum "Fragen an die Redaktion" wurde erstellt von Husky666, 3. August 2017.

  1. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Liebe Gamestar,

    erschreckenderweise muss ich feststellen das eure Leser immer noch FSK, USK, BPJM, Liste A, Liste B, Liste C, Liste D, Beschlagnahmungen etc durcheinander kegeln. Auch wird munter behauptet das Spiel XY (stellvertretend Wolfenstein 3D) komplett Verboten wäre selbst der besitz. Das die BPJM (Oder wahlweise USK, Merkel oder der heilige Geist) dran schuld wäre das man keine Liste A Titel bei Steam kaufen dürfte etc.

    Wie wäre es daher mal mit einer Reportage wo auch Jugendschutzfachkräfte (die Indizierungsberichte geschrieben haben und durchgebracht haben) oder auch die BPJM selbst zu wort kommt usw. Gabs schonmal aber leider sehr in Richtung "USK". Vor allem auch wie wenig relevant Indizierung mittlerweile hat für Spieler aus Deutschland.
     
  2. Wolfpig

    Wolfpig
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    Könnte man mal wieder machen.....auch wenn die Leute die das Zeug durcheinander bringen es danach noch immer werden (wenn die das überhaupt lesen würden) mit den selben Behauptungen.

    Wusste übrigens nicht das es eine Liste C & D gibt.......
     
  3. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    C & D sind Websites, die wurd letztens geleaked worauf die BPJM quasi Amok gelaufen ist. Die haben alles Versucht die aus dem Netz zu kriegen.

    Da standen dann so lustige dinge drauf wie der Link zu Dead Rising 2 auf Amazon.co.uk. Direktlink zu irgendwelchen Tintenfischpornos, die längst nicht mehr da liegen und und und. Von 3500 Einträgen auf Liste C und D liefen vielleicht (!) noch 10%

    80er Jahre Indizierungsberichte sind Comedy pur :D

    Beim KZ Manager

    "Der/die Spieler/in wird aufgefordert seinen/ihren Namen mittels der Tastatur des Computers einzugeben, ist diese Eingabe erfolgt wird der/die Spieler/in mit einem Heil .... begrüßt..."

    Das geht über mehrere Seiten so
     
  4. Wolfpig

    Wolfpig
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    Auf der BPJM Seite steht das C & D für Telemedien ist....also alles nicht nur Websites.
    Und wie kann man eine Liste Leaken welche theoretisch (lange her das ich den mal in der Hand hatte..ich glaube damals hatten die die Teile noch verschickt...ka ob die das noch immer machen) im BPJM Anzeiger (wenn der sich noch so nennt) aufgeführt ist.
     
  5. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Liste C und D sind geheim, die kriegst du nicht, die stehen nicht im BPJM aktuell (In ganz alten stehen Indizierte Websites, da gabs die Listen noch nicht.. (so bis 2003 glaub ich) Telemedien, ist bei der BPJM ein anderes Wort für Websites

    In Fritzboxen liegen die verschlüsselt drin z.b. die hat wer rückgerechnet. Google nutzt die Liste auch, wenn man keinen VPN nutzt.

    Eine Indizierung ist ja auch kein geheimer Vorgang, der Rechteinhaber bzw Urheber wird ja sogar aufgefordert sich zu äussern, im Falle von Die Kassierer hat das dazu geführt das es eine 5 Stunden diskussion gab und nichts indiziert wurd
     
  6. Google nutzt die Filter wenn man google.de nutzt-und auch nur dann, auf google.com/ncr ist diese Filter nicht aktiv (kann man selber testen und ist auch schon seit Jahren bekannt)! Telemedien ist bei der BPjM auch kein anderes Wort für Webseiten sondern Telemedien sind eben digitale Medien darunter Spiele, Videos, Webseiten etc. Hatred steht z.B. auf D, ein Hatred Walkthrough auf Youtube wurde per Gericht beschlagnahmt (ist aber immer noch im deutschen Youtube enthalten), daneben stehten auf Liste C&D eben auch Spiele, Filme, Bücher und Serien, welche schon auf Liste A und B stehen.

    Daneben
    http://www.gamestar.de/artikel/juge...indiziert-beschlagnahmt-verboten,3083170.html

    Hat sich nicht viel geändert, außer halt der 131 StGB und die etwas im Hinblick auf Fantasy-Gewalt durch die MKX Entscheidung, da die BPjM anders wie die USK an ihre vorherigen Entscheidungen gebunden ist.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. August 2017
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