Wolfenstein 2

Dieses Thema im Forum "Fragen an die Redaktion" wurde erstellt von Gelöscht 372945, 9. Oktober 2017.

  1. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Ein größerer Teil teil deiner Liste ist immer noch Indiziert, hab jetzt kein BPJM Aktuell zur Hand, sonst könnte ich dir das genau sagen.

    Die Painkillers dürften runter sein, Quake 2 ist runter, Blake Stone etc dürften noch Indiziert sein.

    Meanwhile versucht Gamestar weiterhin den Lesern die kastrierte und kaputtzensierte Wolfenstein Fassung anzudrehen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dezember 2017
  2. Rigolax

    Rigolax
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    Ach was? Das schrieb ich doch? Die sind noch indiziert, aber zu Unecht, da die Voraussetzungen aus heutiger Sicht nicht mehr vorliegen. Von wegen des Posts von dabba, dass das allermeiste mittlerweile frei sei. Und by the way, Schwiddessen schreibt in einem seiner Aufsätze, dass eine zu Unrecht aufrecht erhaltene Indizierung gegen Grundrechte verstößt, vielleicht mal darüber nachdenken. Außerdem kenne ich die Indizierungslisten, musst mir da echt nichts erzählen. Und Quake 2 ist noch indiziert....
     
  3. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Welche Grundrechte sollen bitte von Indizierung (auf Liste A/B ) verletzt werden?
     
  4. Rigolax

    Rigolax
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    "Dennoch hat man bei der BPjM offenbar nicht die Absicht vergangene Indizierungsentscheidungen [bezogen auf Mortal Kombat-Reihe] selbstständig erneut zu überprüfen. Das überzeugt nicht, da § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG zusammen mit § 18 Abs. 7 JuSchG gerade dem Umstand Rechnung trägt, dass die Indizierung eines Mediums in Grundrechte eingreift (Art. 5, 12 Abs. l GG). Bei einem nicht mehr als jugendgefährdend anzusehenden Medium ist die Aufrechterhaltung der Indizierung zum Schutz der Jugend jedoch ungeeignet und folglich verfassungswidrig."

    Sebastian Schwiddessen: "Mortal Kombat - kein jugendgefährdendes Medium (mehr)", 2016. In: MMR 2016 S 161-166.

    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

    Aber ja, für Indizierungs-Apologeten mag das schwer zu verstehen sein. Vielleicht mag die GameStar Herrn Schwiddessen mal dazu befragen.

    Sonst noch irgendwelche Fragen oder Wünsche?
     
  5. Kunst hat laut Verfassung keine Schranken außer in der Verfassung selbst! Der Jugendschutz ist, auch wenn es einige wenige Juristen anders sehen keine solche Schranke, er schränkt nämlich lediglich den Absatz 1 des Artikel 5 ein. Absatz 3 hat keine direkten Schranken und wird auch nicht durch den Jugendschutz eingeschränkt (die BPjM behauptet dies zwar immer mal wieder, aber anders ist die Existenz dieser staatlichen Zensurbehörde durch ihre Befürworter auch nicht zu rechtfertigen).
    Bei einer Indizierung wird die Kunstfreiheit ganz klar eingeschränkt, bei einer Indizierung auf Liste B noch mehr und eine Beschlagnahmung auf Grund von Gewaltverherrlichung dürfte es eigentlich gar nicht geben, da diese den Verkauf so gut wie unmöglich macht sowie die Herstellung unter Strafe stellt (siehe hierzu den Fall Jörg Buttgereit).
    Die Meinungsfreiheit auf der anderen Seite hat eben die Einschränkung durch den Jugendschutz.

    @Dandom
    Das Problem bei einigen Mortal Kombat Teilen ist die vorherige Beschlagnahmung, sicherlich wird kein weiteres MK mehr auf dem Index landen, aber die Indizierungen einiger Teile wird so lange bestehen bleiben, so lange eben Trägermedien dieser Teile beschlagnahmt sind. Auch kann sich die Zensurbehörde BPjM nicht über die Gesetze an die sie gebunden ist hinwegsetzen, dort steht halt der automatische Ablauf der Indizierung nach 25 Jahren, nicht automatisch früher, aber bei eine weiterhin bestehenden Jugendgefährdung eben länger.
     
  6. Wolfpig

    Wolfpig
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    Die BPJM hat doch glaube ich noch nie selbständig Neuprüfungen veranlasst....dürfen die glaube ich auch gar nicht einfach so machen

    Videospiele sind keine Kunst :teach:
     
  7. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Und natürlich kann Kunst gegen den Jugendschutz verstoßen. Dafür ist die BPJM ja da, die soll den Verkauf an Kinder/Jugendliche unmöglich machen. Tut sie auch, dass schränkt zwar auch Erwachsene ein, aber unmöglich macht es das nicht. Jörg Buttgereit hatte viel eher Probleme mit der Staatsanwaltschaft als mit der BPJM. Auch Kunst kann Jugendgefährdent sein und Indiziert werden. DAher gibts ja z.b. auch Erwachsenenvideotheken wo man indizierte Kunstwerke (Filme :ugly: ) kaufen kann. Die Spieleindustrie hat das nur ziemlich verpennt das sowas geht

    Bei Beschlagnahmungen gebe ich euch völlig recht, dass gehört abgeschaft denn die sind wirklich Zensur...
     
  8. Rigolax

    Rigolax
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    Jugendschutz hat in Deutschland Verfassungsrang und kann als kollidierendes Grundrecht in den Rechten Dritten daher andere Grundrechte einschränken.

    Gut, dass das für euch so klar ist. Wo habt ihr euer zweites Staatsexamen wie der Herr Rechtsanwalt Schwiddessen gemacht? Aha.

    Einfach mal § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG lesen und verstehen.

    Nein.... Wenn etwas der Kunst dient kann es nicht indiziert werden. Das sagt die Tendenzschutzklausel, § 18 Abs. 3 Nr. 2. JuSchG
     
  9. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Dann sind Filme keine Kunst.
     
  10. Wolfpig

    Wolfpig
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    Ich hätte doch das Antworten hier im Thread sein lassen sollen nachdem schon Tage zuvor die Antworten hier so aussahen als kämen Begründungen in den Postings von manchen von der afd.....

    Aber gut....wenn es dir gefällt...ich habe es gelesen und dort steht drin das die BPJM nur auf Antrag tätigt wird.
    Sprich, frühzteitige Listenstreichungen müssten auch von anderen Personen beantragt werden da die BPJM so etwas nicht selber vor Ablauf der Frist prüft.
    Sich also deswegen zu beschweren das die Behörde etwas nicht macht wenn sie es nicht machen muss ist also eigentlich vollkommen absurd....


    Wie schon oben geschrieben....Videospiele sind keine Kunst.
    Und danach fallen dann scheinbar auch ziemlich viele Filme, Bücher, Musik etc. da drunter nicht Kunst zu sein.
     
  11. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Eben, dann wäre ja die ganze liste Obsolet :ugly:
     
  12. Rigolax

    Rigolax
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    "Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird auf Veranlassung der oder des Vorsitzenden von Amts wegen tätig,[...]

    2. wenn bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Mediums in die Liste nach § 18 Abs. 7 Satz 1 nicht mehr vorliegen, oder"

    VON AMTS WEGEN. Jetzt gerafft?
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2020
  13. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Ja? Und? Wenn die BPJM meint ein Werk nicht der Kunst dient wird es indiziert.

    Ein Splatterfilm dient nicht unbedingt der Kunst (oder Wissenschaft...etc )
     
  14. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Und wann war die BPJM selbstständig tätig? In allen mir bekannten Fällen wurde vor Fristende die Neuprüfung von außen angestoßen.
     
  15. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Technisch gesehen ist jeder Amtsträger der eine Prüfung anstoßen kann verpflichtet einen Indizierungsantrag zu stellen. ABER das ist zeitlich gar nicht mehr machbar. Jugendämter sind extremst unterbesetzt, da bleibt schon kaum zeit für das absolut nötigste.

    Zudem man dinge wie GTA 5 gar nicht mehr indizieren kann weil die USK mal wieder pennt...
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2017
  16. Rigolax

    Rigolax
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    Das ist doch der Witz, sie tun es nicht. Vielleicht müssten sie es aber. Darum geht es doch in diesem Teil des Rechtsaufsatzes, den ich zitierte.

    Was die BPjM aber tatsächlich von Amts wegen vornimmt, sind Listenumtragungen von B auf A und D auf C, falls der Tatbestand von Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft) oder Gerichten negiert wird, oder ganze Listenstreichung, falls es über den Verwaltungsrechtsweg so entschieden wird (so geschehen bei Sleeping Dogs, was dann aber einfach auf A indiziert wurde, da das Gericht nur die Indizierung auf B für nicht rechtmäßig erklärte: https://openjur.de/u/755905.html (und ja, da geht's wirklich um Sleeping Dogs, trotz der ganzen Code-Namen).

    Die USK pennt sicher nicht. Wenn dann pennen die OLJB, welche die Verantwortung tragen, die Spruchpraxis der BPjM zu beachten, was sie in der Praxis auch tun. Dass die USK/OLJB der BPjM die Indizierungskandidaten wegkennzeichnet, ist ein Mythos. Was aber eher stimmt, ist, dass die USK mittels Beratungsdienstes für Entwickler über Jahre die Möglichkeiten des Darstellbaren Stück für Stück verschoben haben und auch einen internationalen Standard mitprägten.
     
  17. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Die OBJB sind teil der USK :rolleyes:
     
  18. Rigolax

    Rigolax
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    Neeee. Die USK ist eine GmbH der Spieleindustrie, welche lediglich den Rahmen für die Prüfungen ermöglicht. Nicht mal die Jugendschutzsachverständigen in den Prüf-Gremien sind von der USK, denn das sind Ehrenämtler. Nur die Sichter stellt die USK. Die OLJB sind nicht Teil der USK, sie sind aber entscheidender Teil des Kennzeichnungsprozesses. http://www.usk.de/service/faqs/

    Wenn man das nicht versteht, versteht man wirklich das ganze System in DE nicht. :mally:
     
  19. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Ich geb es auf mit dem. Irgendwelche blöden Faqs zitieren, oder irgendwelche Gesetze die er selbst nicht versteht zitieren kann ich auch...

    Natürlich sind die OLJB Teil der Prüfung, die vergeben im Endeffekt die Freigabe :rolleyes:
     
  20. Rigolax

    Rigolax
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    Du hattest geschrieben, die "OBJB" wären Teil der USK, was nur absurd ist. Mit dir kann man's echt aufgeben.

    P.S. außerdem habe ich nichts aus der FAQ zitiert.
     
  21. Der erste DLC kommt sowohl in der ROW als auch in der German Edition nicht gut weg und wenn man mal die Steam Reviews anguckt. ROW = Gut, German Edition = Ausgeglichen.
    Die ausgeglichene Wertung der German Edition kommt sicherlich nicht nur durch die Zensur sondern eben auch durch den mangelnden Support, welchen es bei der GE gibt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Januar 2018
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