Wolfenstein 2

Dieses Thema im Forum "Fragen an die Redaktion" wurde erstellt von Gelöscht 372945, 9. Oktober 2017.

  1. Die BPjM kann Spiele nicht indizieren wenn diese Hakenkreuze enthalten, da die BPjM an das Jugendschutz Gesetz gebunden ist und dies sieht Hakenkreuze nicht als Indizierungsgrund. Dies hat die BPjM ebenfalls schon mehrfach bestätigt.
     
  2. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Das taucht ja auch als Fragestellung in dem Gamestar interview mit dem Anwalt auf, was der ganz mal eben auseinander nimmt...
     
  3. Rigolax

    Rigolax
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    Doch, kommt dem in der Praxis relativ nahe. Man kann kommerziell keine Trägermedien (Spiele/Filme) ohne Kennzeichen der USK/FSK vertreiben. Das ist nicht absatzfähig. Durch die Verweigerung der OLJB, einen Verwaltungsakt bei Spielen, aber bei Filmen, zu erteilen, ergibt sich ein verfassungswidriges de facto Pauschalverbot. De jure gibt es natürlich kein Pauschalverbot.
     
  4. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Filmfirmen können das auch, die 120 Tage von Sodom gabs letztens als Sonderauflage. DAs ist eine sache des WOLLENs. Spielefirmen sind (großteilig) feige die wollen nicht
     
  5. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Filmfirmen können das auch, die 120 Tage von Sodom gabs letztens als Sonderauflage. DAs ist eine sache des WOLLENs. Spielefirmen sind (großteilig) feige die wollen nicht
     
  6. Rigolax

    Rigolax
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    Na ja, die SPIO, also der Gesellschafter der FSK, bietet ja mit der SPIO/JK eine juristische Prüfung an, welche schon einiges an Rechtssicherheit bietet. Bei Computerspielen gibt es so ein Äquivalent nicht durch die Gesellschafter der USK, also BIU und GAME. Das ist aber deren Schuld.

    Davon abgesehen ist es auch ein Problem im Comic-Bereich. Auch hier werden regelmäßig einschlägige NS-Symbole vorsorglich zensiert. Es gibt im Printbereich nun mal auch keine anerkannte (im Sinne des JuSchG) Einrichtung der Selbstkontrolle (wie auch quasi für Computerspiele nicht, da die USK bei solchen Inhalten in der Regel nicht kennzeichnen kann/will/darf). Dafür sind alle Comics (wie auch Tonträger) default ohne Altersbeschränkung, anders als Filme und Spiele als Trägermedien. Joscha Sauer, bekannt durch die Reihe Nichtlustig, ist auch auf das Problem gestoßen (siehe Twitter von ihm).

    Ansonsten verstehe ich dein Problem nicht. Es ist einfacher zu argumentieren, dass es aufgrund der Haltung der OLJB/USK ein de facto Pauschalverbot gibt, als anders rum. Denn dadurch wird erst Druck aufgebaut. Nichts anders macht übrigens Falk von der BIU, welcher das Problem auf die OLJB reduziert. Wenn diese ihre Haltung ändert, und derartige Computerspiele die USK-Kennzeichnung erlangen können, wäre das Problem morgen gelöst.
     
  7. dabba

    dabba
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    Ja, das wird auch gerne vergessen: Wolfenstein 3D wurde indiziert wegen seiner Gewaltdarstellung, nicht wegen der Hakenkreuze.

    Das Spiel wirkt von der Gewalt heute harmlos, aber Anfang der 1990er Jahre war das anders. Da wurde ein Dark Forces indiziert, obwohl da kein Tropfen Blut spritzt, sondern einfach weil die Gegner Menschen sind. Oder der Video-Railshooter Mad Dog McCree, obwohl die Cowboys da umfallen wie beim Karl-May-Festspiel.
     
  8. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Wurden nicht sogar alle Spiele von American laser Games indiziert? :ugly:

    Fand die damals toll

    Das Hauptproblem sind halt wirklich die OLJB, der BPJM sind Hakenkreuze herrlich egal. Die Indizieren eher wegen Volksverhetzung und dazu reicht ein einfaches Hakenkreuz nicht aus. Erst recht nicht in einem Wolfenstein
     
  9. TheHade

    TheHade
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    Hm, daran könnte glatt was sein!
    Spricht denn Anya z.B. seinen Namen korrekt aus? Ich kann mich jetzt gerade leider nicht mehr erinnern. :hmm:
     
  10. NessD Psycho, groupie, cocaine

    NessD
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    Ich wüsste nichtmal, wie man den Namen richtig ausspricht. :ugly:
     
  11. TheHade

    TheHade
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  12. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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  13. Wobei hier wohl Steam die Hand im Spiel hat, sobald sie von einem Spiel mit Hakenkreuzen erfahren weisen sie den Dev/Pub drauf hin, teilweise entfernen sie auch selbst.
     
  14. dabba

    dabba
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    Ausländische Namen korrekt auszusprechen ist etwas, das zwar von Deutschen gerne praktiziert (oder zumindest versucht) wird, in vielen anderen Ländern aber eher unüblich ist.

    Das erkennt man beim Fußball: Während deutsche Kommentatoren sich jede Bundesliga-Saison offenbar Ausspracheregeln für die neuen Spieler besorgen, heißt Toni Kroos bei englischensprachigen Kommentatoren auch mal "Kruhs". Und Matthäus wurde damals auch gerne "MäÞes" oder "Mataus" ausgesprochen.
     
  15. Raging Bull

    Raging Bull
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    Ich hab mal die Variante "Lothar Matthews" gehört.
    In ganz alten Synchros gibts oft falsche Aussprachen, z. B. das der US Bundesstaat Arkansas so gesprochen wird wie man ihn schreibt, oder der Stamm der Sioux, dessen Name immer falsch interpretiert wurde.
     
  16. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Ich finds ja schade das, dass Theme von der Redaktion mittlerweile wieder ignoriert wird...
     
  17. Lurtz lost

    Lurtz
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    Ich finds witzig dass ein Andre Peschke mit seinem Drei-Mann-Projekt genau die Reportage gebracht hat, die ich mir von einer Gamestar gewünscht hätte :ugly: Nach den 30 Minuten weiß ich mehr über das Thema als nach wochenlangem Querlesen bei Gamestar...
     
  18. Wolfpig

    Wolfpig
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    Gibt ja auch keinen Aufschrei in den Restlichen Medien mehr welcher nur zur Quotengenerierung stattfand. :tdv:
     
  19. dabba

    dabba
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    Was will man auch ständig darüber neues schreiben? Mehr als 99 % aller Spiele haben weltweit keine NS-Symbolik. Der Wolfenstein-Zug ist schon wieder aus dem Bahnhof gerollt.

    Bzgl. Gewalt in Spielen gab es früher ein System, in dem Spielehersteller vorauseilend gehorsam die Gewaltdarstellung reduziert haben, weil es keine verbindlichen Alters-Einstufungen oder Gutachten gab, die eine Indizierung sicher verhindern konnten. Makabererweise führte ausgerechnet der Amoklauf von Erfurt dazu, dass die Gesetzgebung weniger verschärft als modernisiert wurde. Heute reicht man als Entwickler seine GamesCom-Demo bei der USK ein und erfährt so bereits während der noch laufenden Entwicklung, was man sich in Deutschland so erlauben darf, ohne Angst vor der BPjM haben zu müssen.
     
  20. Oi!Olli Vollzeitskinhead

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  21. Lurtz lost

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    Paywall...
     
  22. Einmal ein Podcast der etwas kostet mit Rechtsanwalt Sebastian Schwiddessen, Rechtsanwalt Kai Bodensiek und dem Leiter des Testbereichs bei der USK, Marek Brunner. Kostet allerdings etwas
    https://www.gamespodcast.de/protected-content/?redirect_to=https://www.gamespodcast.de/2017/12/11/verfassungsfeindlich-eine-reportage/

    Hier noch ein anderer Podcast mit Rechtsanwalt Sebastian Schwiddessen und Medienwissenschaftlerin Prof. Dr. Sonja Ganguin
    https://detektor.fm/kultur/rush-der-gaming-podcast-krieg-spielen
     
  23. HAL9000

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  24. TheHade

    TheHade
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    Hat das nicht mehr mit dem Bildngsniveau als mit der Nationalität zu tun?
     
  25. dabba

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  26. Rigolax

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    Was der Herr Walk am Anfang über das vermeintliche Fehlen von Zensur sagt, ist ziemlich schmerzhaft. Natürlich sind die Indizierungen und Beschlagnahmen auch eine Form der Zensur, der Nachzensur. Das Grundgesetz verbietet nach herrschender Meinung eben nur die Vorzensur und derartige Eingriffe gelten als Nachzensur. Der Herr Walk behauptet, es wäre alles reine Selbstzensur. Nein, Deutschland ist die einzige westliche Demoktratie mit einer faktischen Zensurbehörde wie die BPjM.

    EDIT: Siehe auch hier: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23269/zensur
     
  27. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Die BPJM zensiert nicht, sie verhindert den verkauf von Werken die gegen Jugendschutzkriterien verstoßen an kleine Kinder...

    Bist du 18 kannst du völlig ohne Probleme Indizierte Produkte kaufen...
     
  28. Keine Werbung, kein öffentlicher Verkauf = Zensur
    Nicht öffentliche Liste indizierter Telemedien = Zensur
    Verkauf von Telemedien auf Liste B ist untersagt = Zensur
    Die BPjM ist eine staatliche Zensurbehörde und gehört abgeschafft. Hier kommt wieder das DDR Beispiel zum tragen, wenn man nichts anderes kennt ist es ja nicht so schlimm.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. Dezember 2017
  29. Rigolax

    Rigolax
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    Wie Dan schon sagt, haben bereits Listenteil A-Indizierungen faktischen Zensurcharakter und kommen einem de facto Verkaufsverbot gleich.

    Liste B/D-Indizierungen haben sogar direkt eine (faktische) Verbotswirkung, was auch nach einigen Meinungen (ich weiß nicht, was da momentan die herrschende Meinung) verfassungswidrig ist (siehe unter anderem von Rechtsanwalt Schwiddessen, der ja an anderen Podcasts beteiligt war, "Rechtsfragen der B-Listenindizierung", 2015).

    Dr. Marc Liesching, der auch als Anwalt für die BPjM tätig ist/war, hält das ganze Jugendschutzsystem in Deutschland übrigens für nicht mehr verfassungskonform. Da bezieht er sich aber auf die Default 18er Freigabe für Bildträger nach JuSchG vs. Eigenbewertung nach JMStV. https://community.beck.de/2017/12/13/der-deutsche-jugendschutz-ist-nicht-mehr-verfassungskonform
     
  30. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Liste B spiele darf ich auch kaufen.

    Bei Liste C/D allerdings geb ich euch recht, dass die dinger geheim sind ist noch der Gipfel (von schlecht Gepflegt reden wir da noch nicht). Wobei die BPJM in der tat eher Handlungsunfähig ist da das System krankt. Spiele die von der USK durchgewunken werden kann man nicht mehr Indizieren. Anträge werden kaum noch gestellt. Das meiste was die BPJM macht sind Folgeindizierungen (oder Listenstreichungen) Der Buhei um die BPJM den ihr macht ist eigentlich die Zeit nicht wert

    ein Wolfenstein 2 ist nicht einmal indiziert. ...
     
  31. Rigolax

    Rigolax
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    Du kannst es kaufen, aber wenn niemand sie in Deutschland verkauft, wird das schwieriger und der Import müsste ran. Aber im ernst, die Zensurwirkung einer Indizierung wiegt auch schlimmer für potentielle Verbreiter, Distributoren als für Konsumenten.

    Die USK-Gremien bzw. die Vertreter der OLJB beachten die Spruchpraxis der BPjM. Tatsächlich sind die größten Freigabe-Meilensteine bezogen auf den Wandel der Jugendschutz-Spruchpraxis entweder durch eine vorherige Nicht-Indizierung der BPjM, durch Gutachten von ihnen im USK-Kennzeichnungsprozess (so genannte "Zweifelsfälle"), oder durch ein Appellationsverfahren durch eine der OLJB bestätigt worden.

    Bei der Debatte um die BPjM geht es auch nicht nur um zukünftige Indizierungen, sondern vor allem um die enormen Altlasten. Man müsste allgemein mal reinen Tisch machen. Dazu müsste die BPjM am besten von Amts wegen quasi alle Listeninhalte nochmal checken, vor allem in offensichtlichen Fällen. Die Fristen für eine automatische Listenstreichung sind mit 25 Jahren zu lang. In nicht allen Fällen finden sich Antragssteller für eine vorzeitige Listenstreichung und billig ist sie auch nicht (niedrig 4-stellig alleine für den Antrag). Bestehende Beschlagnahmebeschlüsse sind nochmal zusätzlich ein Problem.
     
  32. TheHade

    TheHade
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    Das habe ich so auch nicht behauptet. Stattdessen habe ich eine Frage gestellt, die sich einerseits auf meine anders aussehenden Erfahrungen und andererseits auf die Aussprache von Personennamen bezog. Der Artikel hat ein ganz anderes Thema.
     
  33. dabba

    dabba
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    Hab ich schon verstanden. :)

    Der Unterschied ist eben: Der Deutschsprachige bemüht sich i. A. Fremdwörter und ausländische Namen möglichst richtig auszusprechen. Bildung (bzw. Faktenwissen in diesem konkreten Bereich) kann dabei helfen, die richtige Aussprache zu wissen. Die falsche Aussprache "Latte maschiato" ist ja nicht deutsch, sondern falsch-italienisch. Eine deutsche Aussprache wäre "Latte mach-jato", die hört man aber fast nie. :)

    Viele andere Sprecher hingegen sprechen Fremdwörter einfach im Zweifel wie Wörter der eigenen Sprache aus und bemühen sich nur begrenzt. Daher wird Mr. Blazkowicz' Name nicht polnisch, sondern englisch gesprochen.
     
  34. TheHade

    TheHade
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    Diese Erfahrung habe ich wie gesagt nicht gemacht: Ich kenne Leute, die alle Namen völlig schmerzfrei so aussprechen als stammten sie aus ihrer Muttersprache, und ich kenne andererseits Leute, die sich bei der Ausprache von Namen sehr viel Mühe geben, gegebenenfalls nachfragen, etc. Was diese beiden Gruppen jedoch voneinander unterscheidet, ist nicht ihre Nationalität oder Herkunft, sondern ihr Bildungsgrad.

    Aber egal, zurück zum Thema: Wer hat die bisher erhältlichen "Freedom Chronicles" schon gespielt?
     
  35. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Wer sich diese 25 Jahre(!) bei der Liste ausgedacht hat, der war in der tat etwas... äh sagen wir übereifrig. 10 Jahre hätten völlig gereicht. Ist aber lustig das Filme aus 1980 immer noch Folgeindiziert werden.
     
  36. Dukemon

    Dukemon
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    edit: Hab mich im Thread geirrt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2017
  37. dabba

    dabba
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    Naja, das allermeiste ist ja mittlerweile wieder frei. Eine der wenigen Ausnahmen, die mir bei Spielen noch einfällt, ist Dark Forces. In der zweiten Hälfte der 90er bekam Deutschland häufig schon entschärfte Versionen und die englischen Versionen wurden nie indiziert.

    Die 25 Jahre stammen vermutlich aus einer anderen Zeit, die noch gar nicht so ewig lang her ist. In den späten 50ern gab es noch Filme, die allein dadurch, dass sie Homosexualität oder Prostitution nur thematisierten, eine FSK-18-Einstufung bekommen haben. Zehn Jahre zuvor provozierte Erich Kästner, indem er eine Geschichte über Scheidung und eine alleinerziehende Mutter geschrieben hatte.

    Das war alles schon zu BRD-Zeiten, auch wenn es heute nach Kaiserreich klingt. :ugly:
     
  38. Wolfpig

    Wolfpig
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    Zu der Zeit wo das festgelegt wurde konnte man sicher auch nicht die Technische Entwicklung in den Medien sehen.
    Zumindest im Film/Spielebereich, wo sich die großen Sprünge ja mehr oder weniger innerhalb der letzten 25-30 Jahre abgespielt haben.
     
  39. Rigolax

    Rigolax
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    Also da gibt es noch wesentlich mehr. Zunächst zu Dark Forces sei gesagt, dass die BPjM auch die englische Version indiziert hat, also die entschärfte und internationale. Auf Steam ist der Titel seit der Store-Reinigung im letzten Jahr auch nicht mehr in DE erhältlich.

    Was auf Steam noch nicht in DE erhältlich ist wegen den noch bestehenden Indizierungen, die vermutlich überholt sind:

    Aliens versus Predator Classic, Aliens vs. Predator (von 2012), Blake Stone: Aliens of Gold, Blood: One Unit Whole Blood und Blood II: The Chosen, BloodRayne (NS-Symbole enthalten, also zudem problematisch) und BloodRayne 2, Cold Fear, Condemned: Criminal Origins (sogar beschlagnahmt), Dark Sector, Dead Island- und Dead Rising-Teile (letztere teils beschlagnahmt), Drug Wars, Dying Light, F.E.A.R., GUN, Harvester, Heretic, Hexen, Inversion, Kingpin, Lucius, Mortal Kombat Komplete Edition, NAM, Painkiller Hell & Damnation, Painkiller Overdos, Prototyp, Quake 2, 3 und 4, Rise of the Triad: Dark War, Rogue Warrior, Rune Classic, Silent Hill: Homecoming (sogar beschlagnahmt), SiN, Sleeping Dogs: Definitive Edition (minderwertig Cut-Version auf geringerm Patch-Stand verfügbar), The Chaos Engine, The Club, Typing of the Dead, TimeShift, UberSoldier II, Unreal Tournament 2004 und Teil 3.

    Und ähnlich viele auf GOG. Und ich habe schon Fälle wie Postal oder Carmageddon ausgeklamert, da die Indizierungen noch heute Bestand haben könnten. Bei Dead Island und Dying Light ist es zwar auch klar, aber nach Dead Rising 4- und Killing Floor 2-Kennzeichnungen räume ich denen gute Chancen ein. Der Rest sind zum Großteil reine Altlasten.

    Die 25 Jahre sollen übrigens in etwa eine Generation darstellen.
     
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