3-Strikes-Gesetz - Frankreichs Präsident gibt nicht auf

Frankreichs Präsident Sarkozy will das umstrittene und vor dem Verfassungsgericht gescheiterte 3-Strike-Gesetz auf jeden Fall "durchziehen", obwohl es wohl auch gegen EU-Recht verstößt.

Obwohl das französische Verfassungsgericht in diesem Monat das von der französischen Regierung angestoßene und vom Parlament beschlossene HADOPI-Gesetz in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig bezeichnet und damit gestoppt hat, gibt Frankreichs Präsident nicht auf. "Wie kann es gesetzlose Bereiche in unserer Gesellschaft geben?" fragte Präsident Sarkozy in einer Rede vor dem Parlament. Wenn die Wirtschaft reguliert werde, warum nicht das Internet? Wie könne man akzeptieren, das Regeln, die für die gesamte Gesellschaft gelten, für das Internet nicht bindend seien? Er werde das Gesetzesvorhaben "durchziehen", versprach Sarkozy. Wie dies verfassungsgerecht möglich sein soll, ist unbekannt. Selbst wenn dies gelingt, würde das Gesetz noch immer den EU-Gesetzen und dem Willen des EU-Parlamentes widersprechen.

Das HADOPI-Gesetz sollte es Rechteinhabern erlauben, P2P-Netze zu überwachen und Nutzer, die sie der Urheberrechtsverletzung verdächtigen, an die neue Behörde HADOPI zu melden. HADOPI sollte dann eine Nachricht an den Beschuldigten Nutzer versenden, mit der Warnung, die Rechteverletzungen einzustellen - ohne dabei den Rechteinhaber noch das angeblich illegal getauschte Werk zu nennen.

Wer erneut durch die Rechteinhaber an HADOPI gemeldet wird, musste mit einer Internetsperre von bis zu drei Monaten rechnen, bei einer erneuten Meldung sollte die Sperre sogar ein Jahr betragen. Während dieser Zeit wäre der Betroffene auf einer Schwarzen Liste und dürfte bei keinem Provider Frankreichs einen Internet-Anschluss erhalten.

Täglich aktuelle Hardware-News? Jetzt Newsletter bestellen!

zu den Kommentaren (20)

Kommentare(20)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.