Seite 3: Abschussliste Index? - Steht uns eine Welle von Spieleverboten bevor?

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Verharmlosend

Call of Duty 4 bietet im Mehrspielermodus ein ähnliches Belohnungssystem wie Rainbow Six: Vegas 2, erhielt aber dennoch ein USK-Siegel. Call of Duty 4 bietet im Mehrspielermodus ein ähnliches Belohnungssystem wie Rainbow Six: Vegas 2, erhielt aber dennoch ein USK-Siegel.

So landete der Fall schließlich vor Richter Grain. Und der sah bei Condemned nicht den Grad des verursachten Schmerzes, sondern die Motivation des Helden als entscheidend an: »Die Finishing Moves sind völlig sinnlos. Es wäre ebenso gewaltverherrlichend, wenn ich in einem Spiel auf eine Leiche eintreten könnte - auch wenn das Opfer in diesem Fall ja keine Schmerzen mehr empfindet.« Zudem sei Gewalt das einzige Mittel zur Konfliktlösung in Condemned: »Eine Alternative zur Tötung des Gegners, etwa Ausweichen, List oder taktisches Verhalten, wird durch das Spiel faktisch nicht zugelassen.«

Um solchen Vorwürfen zu entgehen, werden Spiele regelmäßig für den deutschen Markt umprogrammiert; der Held der deutschen Version des in der Originalfassung indizierten Shooters El Matador trägt zum Beispiel eine Betäubungspistole mit unendlich viel Munition bei sich. Eine für Grain taugliche Lösung? »Das lässt sich so pauschal nicht sagen,« so der Richter, »denn die Gewaltverherrlichung hängt vom Gesamtbild ab.« Zur Verharmlosung der Brutalität trägt nach Grains Ansicht auch bei, dass die in Condemned vorrangig verwendeten Waffen Gegenstände des täglichen Lebens sind: Rohre, Bretter oder Knüppel. Auf die könne ein potentieller Nachahmer leicht zugreifen.

Beschlagnahmt

In Condemned geht es nicht gerade zimperlich zu. In Condemned geht es nicht gerade zimperlich zu.

Apropos Nachahmer: Gerichte sind nicht voneinander abhängig, eine Welle von Spieleverboten muss also nicht zwangsläufig folgen. Dazu Grain: »Die Beschlagnahme von Condemned ist mein Beschluss. Es gibt noch viele Richter in Deutschland, und die können den Fall anders sehen.« So bleibt auch der BPjM ihre Einschätzung des§ 131 StGB ungenommen, auch wenn die Beschlagnahme von Condemned Einfluss auf die zukünftige Einschätzung haben dürfte. »Für unsere Listeneinteilung ist es maßgeblich, wie die Gerichte den§ 131 StGB letztlich anwenden«, erklärt Petra Meier.

Entsprechend wurde Condemned mittlerweile auf Liste B der jugendgefährdenden Medien umgetragen. Und was bedeutet das Urteil für die Spieleproduzenten? Fabian Döhla von Sega, dem Publisher von Condemned, scherzt: »Ich glaube, der Betäubungspistole steht ein großer Aufschwung in deutschen Ego- Shootern bevor.« Richter Grain hält kühl dagegen: »Wenn Sie das Betäubungsmittel durch das Auge des Opfers einbringen, dann macht das die Sache auch nicht besser.«

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