Amazon Dash Button - Bestellung rechtswidrig, digitale Version kommt trotzdem

Der Amazon Dash Button, über den Kunden des Online-Händlers spezifische Produkte nachbestellen können, verstößt gegen geltendes deutsches Recht – und kommt dennoch als digitale Version.

Mit dem Amazon Dash Button können Kunden spezifische Produkte auf Knopfdruck von Amazon nachbestellen. Mit dem Amazon Dash Button können Kunden spezifische Produkte auf Knopfdruck von Amazon nachbestellen.

Update (16.03.2018): Trotz des Wirbels um die Rechtswidrigkeit der sogenannten Amazon Dash Buttons hat Amazon sich entschieden, auch deutschen und österreichischen Kunden künftig die Nutzung des digitalen Dash Buttons zu erlauben. Laut einem Bericht von Heise können Prime-Mitglieder ab sofort über die Amazon-Webseite, die Amazon-App sowie den Echo Show die virtuellen Knöpfchen anklicken, um häufiger beziehungsweise regelmäßig bestellte Produkte erneut zu kaufen.

Der Vorteil gegenüber der physischen Version des Dash Buttons (siehe die ursprüngliche Meldung weiter unten) besteht darin, dass Nutzer sich hier zusätzliche Details zum gewünschten Produkt anzeigen lassen können. Unter anderem sehen sie das tatsächlich verfügbare Produkt sowie den Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Darüber hinaus können Verbraucher irrtümlich ausgelöste Bestellungen innerhalb von 15 Minuten wieder stornieren.

Mit der digitalen Version des Dash Buttons hat Amazon also zumindest teilweise die Kritikpunkte deutscher Verbraucherschützer an dem Produkt ausgeräumt. Bedenklichkeiten wie Produktbindung und die doch recht kurze Zeitspanne, innerhalb derer die Bestellung sich noch stornieren lässt, bleiben aber bestehen.

Die digitalen Dash Buttons finden sich übrigens in dem Untermenü »Meine Dash Buttons«. Amazon legt dabei neue Dash Buttons automatisch an, wenn ein Kunde ein bestimmtes Produkt regelmäßig bestellt. Man kann die Dash Buttons auch selber sortieren, benennen oder löschen.

Originalmeldung(02.03.2018): Auf dem Papier klingt das Angebot eigentlich recht praktisch: »Der Amazon Dash Button ist ein mit WLAN verbundenes Gerät, mit dem Sie ihre Lieblingsprodukte per Knopfdruck nachbestellen können« - so bewirbt der Online-Händler Amazon den sogenannten Dash Button. Die Zahnpasta geht zur Neige? Das Waschmittel ist alle? Kein Problem: Ein Knopfdruck genügt und schon geht bei Amazon die Nachbestellung für das festgelegte Produkt ein.

Für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Sache aber einige Haken: Drückt ein Kunde auf den Dash Button, erfährt er beim Aufgeben der Bestellung (was der Knopfdruck darstellt) von Amazon nicht die Bedingungen der Bestellung. Den AGB des Dash Buttons zufolge könnte Amazon einen anderen Preis verlangen oder aber »eine ganz andere Ware [...] liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt«, schreibt die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung.

Dash Button verstößt gegen »gesetzliche Informationspflichten«

Die Verbraucherschützer mahnten Amazon deshalb wegen Verstößen gegen »gesetzliche Informationspflichten« ab und reichten vor dem Landgericht München I Klage ein (Aktenzeichen 12 O 730/17). Dabei bezogen sie sich auf gesetzliche Regelungen, wonach im Online-Handel nur dann wirksame Kaufverträge zustande kommen können, »wenn der Nutzer einen Button mit der Beschriftung zahlungspflichtig bestellen oder einem vergleichbaren, aber eindeutigen Wortlaut angeklickt hat.

Zwar erhalten Kunden eine Push-Nachricht über die mit dem Dash Button verknüpfte App. Diese Nachricht informiert sie dann nachträglich über Preis, die Art des bestellten Produktes sowie das voraussichtliche Lieferdatum. Für die Verbraucherschützer ist das aber zu wenig. Sie kritisieren:

"Wer auf den Button drückt, sieht nicht, ob sich der Preis mittlerweile verändert hat. Bei Kaufverträgen ist aber der Preis ein zentrales Element und er wird bei vielen Online-Händlern teils im Stundentakt verändert. Außerdem kann ein Kunde nicht ohne weiteres erkennen, ob das Produkt bei Amazon zum Beispiel über unabhängige Marketplace-Verkäufer günstiger zu bekommen ist. Wer mehrere Dash Buttons einsetzt und verschiedene Produkte in seinem Haushalt damit einkauft, läuft Gefahr, die Übersicht zu verlieren und mehr Geld auszugeben als er eigentlich möchte."

Darüber hinaus hält die Verbraucherzentrale NRW die Bindung der Kunden an die jeweiligen Markenprodukte sowie Amazon als Händler für fragwürdig.

Dash Button rechtswidrig urteilt das Landgericht

Mittlerweile hat das Landgericht München I in der Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon ein Urteil gesprochen und gab den Verbraucherschützern recht. Laut der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale begründeten die Richter ihr Urteil damit, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor der Bestellung selbst über den Preis, die bestellte Ware und potentielle weitere Konditionen informieren müsse.

Außerdem urteilte das Landgericht, dass die AGB-Klausel mit dem Titel »Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen« unzulässig sei. Die Klausel besagt, dass Amazon sich die Änderung der Vertragsbedingungen bei der Bestellung per Dash Button vorbehält. Schließlich fehle dem Dash Button auch der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis, dass per Druck auf den Button eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird (siehe oben). Die genaue Urteilsbegründung hat das Gericht noch nicht veröffentlicht.

Amazon hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. In einer offiziellen Stellungnahme ließ der Konzern am 02. März 2018 verlauten:

"Innovation steht im Mittelpunkt unserer andauernden Mission, das Einkaufserlebnis für Amazon-Kunden auf der ganzen Welt zu verbessern. Dash Buttons sind ein Paradebeispiel dafür und bieten dem Kunden eine völlig neue und besonders komfortable Möglichkeit, Dinge des täglichen Bedarfs zu bestellen. Der Schutz der Kundenrechte ist uns sehr wichtig und wird durch den Dash Button gewährleistet. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen und dass es dem Kunden erlaubt sein sollte, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie er einkaufen will. Das Feedback, das wir in Deutschland und Österreich erhalten haben, zeigt, dass die Kunden diese neue und innovative Art des Einkaufs schätzen. Daher werden wir gegen die Entscheidung des Landgerichts München Berufung einlegen."

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