Bei Amazon bekommt man so ziemlich alles, besonders, wenn man sich auf dem Amazon Marketplace herumtreibt und bei Drittanbietern einkauft. Dass die dort angebotenen Produkte nicht immer den Qualitätsansprüchen der Kunden (und der Konkurrenz) genügen, erscheint nahe liegend. Doch für Raoul Roßmann, Junior-Chef der Drogeriekette Rossmann, sind einige der Angebote im Kosmetikbereich sogar »skandalös« - gegenüber dem Handelsblatt sah er Zustände »fast wie im Darknet«.
Grund für die Aufregung Roßmanns sind Tests des Instituts Sefiro, das im Auftrag von Rossmann selbst über Amazon Marketplace angebotene Kosmetika geprüft hatte. Insgesamt 24 Artikel analysierte Sefiro im Rahmen einer Stichprobe im Labor - darunter Topseller aus den Kategorien Haarwuchsmittel, Sonnenschutzlotionen und Gesichtsmasken.
Das Darknet - Mehr als nur illegaler Schwarzmarkt
Nur zwei getestete Produkte verkehrsfähig
Das Ergebnis der Tests: 93 Verstöße gegen geltende Bestimmungen, lediglich zwei der getesteten Produkte waren überhaupt verkehrsfähig, die festgestellten Mängel reichten von unzureichenden Wirkstoffdeklarationen bis in einem Fall sogar zu einer starken Verunreinigung mit Keimen.
Die Drogeriekette Rossmann wandte sich deshalb zusammen mit dm und Douglas an die Ministerien für Justiz und Verbraucherschutz sowie Ernährung und Landwirtschaft und forderte stärkere Kontrollen zugunsten einer fairen Wettbewerbssituation. Neben den Verkäufern der Kosmetika müssten künftig auch die Plattformbetreiber (sprich: Amazon selbst) »in die Produktverantwortung genommen werden«, konstatierten die Firmen.
Amazon: »Sicherheit der Kunden hat oberste Priorität«
Amazon selbst reagierte auf Anfrage und erklärte gegenüber Golem, die Sicherheit der Kunden habe oberste Priorität. Bei Kenntnis entsprechender Verstöße würden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die die Schließung des Verkäufer-Kontos beinhalten könnten.
Derzeit ist Amazon für solche Verstöße allerdings (noch) nicht haftbar. Da die meisten Anbieter der fragwürdigen Produkte jedoch im Ausland sitzen, sind sie für deutsche Verbraucher oft kaum juristisch angreifbar. Eine entsprechende Reaktion der Bundesministerien steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus - es bleibt abzuwarten, inwiefern der deutsche Gesetzgebungsapparat der Forderung zu »fairen Wettbewerbsbedingungen« nachkommt.
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