Provider »torpedieren« Breitbandförderungsprogramm von 50 Gemeinden

Der Bund hat 124 Millionen Euro an Fördergeldern für den Breitbandausbau bewilligt - und dann nicht ausgezahlt. Schuld sind schwammige Regelungen und große Netzbetreiber.

Einige Gemeinden haben große Probleme mit der staatlichen Breitbandförderung. Einige Gemeinden haben große Probleme mit der staatlichen Breitbandförderung.

Deutsche Gemeinden sollten während der vergangenen Jahre seit Beginn des Breitbandförderungsprogramms Gelder für den Ausbau von Internet-Leitungen mit 50 Mbit/s erhalten. Einem Bericht von Golem zufolge konnten allerdings 50 Gemeinden eine eigentlich bewilligte Gesamtfördersumme von 124 Millionen Euro nicht (mehr) beanspruchen.

Stattdessen mussten die Betroffenen teils kurz vor Baubeginn die Fördergeldbescheide zurückgeben. Der Grund: An den einzelnen Orten bereits aktive Netzbetreiber erhöhten die verfügbare Bandbreite kurzfristig, sodass die Internetgeschwindigkeit dann über einem Wert von 30 MBit/s lag - dem Grenzwert ab dem kein Förderungsanspruch mehr besteht.

Förderung nur bis 30 Mbit/s

Das sorgt dafür, dass der Anspruch der Gemeinde auf die Fördergelder verfällt: Das Regularium des Förderprogramms sieht nämlich vor, dass nur Projekte förderungsfähig sind, bei denen der Schwellenwert von 30 Mbit/s weder vor noch während des Prozesses zur Förderungsbewilligung bis zum Baubeginn überschritten wird.

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Die in den Gemeinden also bereits mit einem Netz vertretenen Provider können so ein Schlupfloch ausnutzen, um die »besten Förderprogramme [zu] torpedieren«, wie der Sprecher der bayerischen Gemeinde Rohrbach sich gegenüber dem Spiegel ausdrückte.

Rohrbach musste kurz vor Baubeginn ein mit 10 Millionen Euro gefördertes Projekt zum Breitbandausbau stoppen, weil die örtlichen Provider die Geschwindigkeit auf mehr als 30 Mbit/s erhöhten.

Das Hochrüsten muss dabei nicht einmal zu einer langfristigen Versorgung mit mehr als 30 Mbit/s führen. Für einen Stop der Förderung reicht die kurzzeitige Verfügbarkeit der entsprechenden Geschwindigkeit - auch noch nach Bewilligung der Förderung und vor Abschluss des Bauvorhabens.

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