Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, die zum Schutz natürlicher Personen neue Richtlinien bei der Verarbeitung von Daten vorgibt. Dadurch ist auch die Verwendung von Cookies beim Surfen neu definiert worden.
Dabei heißt es in der DSGVO, dass die Speicherung von Cookies nur mit Erlaubnis des Nutzers erfolgen darf. So exakt wurde es bei der deutschen Umsetzung aber nicht gefordert. Bisher reichte es, den Nutzer zu informieren, dass Cookies gespeichert werden.
DSGVO-Pflicht zur Datenauskunft ermöglicht Identitätsdiebstahl
Eigentlich hätte Deutschland bereits bis 2011 härtere Vorgaben umsetzen müssen, hatte die Richtlinien aber großzügig ausgelegt und weil es keine Beanstandungen gab, auch bei der Einführung der DSGVO keine Nachbesserungen vorgenommen.
Mit Inkrafttreten der DSGVO hätte eigentlich auch eine neue ePrivacy-Verordnung umgesetzt werden sollen, die spezifische Datenschutzvorgaben für die Datenverarbeitung im Internet festlegt. Doch bisher scheiterte das Gesetz am Widerstand der Bundesregierung.
Trotz ausgebliebener Abmahnwelle - DSGVO treibt kuriose Blüten
So galt bisher in Deutschland weiter die ePrivacy-Verordnung von 2002 und die Speicherung von Cookies war nach Telemediengesetz erlaubt, sofern der Nutzer informiert wurde. Doch genau diesen deutschen Sonderweg hat der Europäische Gerichtshof nun in einem Urteil für unzulässig erklärt.
Dabei ging es im konkreten Fall um den Gewinnspiel-Anbieter Planet49, der zwar die Zustimmung zur Datenverarbeitung und Werbeanrufe einholt, aber die Checkboxen bereits vorangekreuzt hatte. Aufgrund der DSGVO hatte der Bundesgerichtshof beim EuGH angefragt, ob die deutsche Gesetzeslage noch mit dem EU-Recht konform gehe.
Neue Browser lehnen Cookies automatisch ab
Die dann neue Rechtslage erfordert auf jeden Fall nicht nur kosmetische Änderungen an den Websites. Nutzer müssen eine echte Gelegenheit haben, die Cookies zu verweigern. Neue Versionen der Browser Apple Safari und Mozilla Firefox lehnen viele Cookies schon automatisch ab.
DSGVO-Spam - Posteingänge voll, Netz reagiert mit Humor
Allerdings ist noch unklar, was genau erlaubt ist und was nicht. Es gibt Cookies bei Webseiten die zwangsläufig für die Funktionalität benötigt werden. Klar ist nur, dass Cookies zu Werbezwecken unter keinen Umständen ohne Einwilligung gespeichert werden dürfen.
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