Matthias Kleimann: Hallo in die Runde. Ich bin schon da!
Mathias Mertens: Hallo, ich bin jetzt auch da
Moderator: Dann w?rde ich beide Diskussionsteilnehmer um ein kurzes Statement bitten: Wie ist Ihre Position zum derzeit diskutierten Verbot von so genannten ?Killerspielen??
Matthias Kleimann: Erstens: Der Begriff Killerspiel ist - emotional aufgeladen wie er inzwischen ist - kein besonders guter Begriff. Dass gewaltbeherrschte Computerspiele manchmal verboten werden m?ssen, ist selbstverst?ndlich. Allerdings ist das bereits jetzt nach dem geltenden Paragraphen 131 des StGB (Strafgesetzbuch, Anm. der Redaktion) m?glich. Meiner Meinung nach reicht dieser Paragraph vollkommen aus. Das Problem ist, dass er bisher von Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht angewandt wird. Wir haben also kein Rechtssetzungsproblem, sondern ein Umsetzungsproblem auf Seiten der Institutionen.
Mathias Mertens: Verbote, das zeigt sich seit Jahrhunderten, bringen gar nichts, gehen am Problem vorbei, weil sie sich nicht damit auseinander setzen, schaffen Anreize, sich ?berhaupt mit dem Verbotenen zu besch?ftigen und erzeugen Parallelgemeinschaften.
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