Deutsche Polizeigewerkschaft - "Killerspiele" müssen verboten werden

Deutsche Polizeigewerkschaft setzt sich für ein striktes Verbot so genannter "Killerspiele" ein.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft des Landesverbands Hessen will so genannte "Killerspiele" vollständig abschaffen und setzt nach dem Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten den Wert eines Menschenlebens mit dem so wörtlich "rücksichtslosen Profitstreben eines Industriezweiges" in Verbindung.

Der Vorsitzende der DPolG Hessen, Heini Schmitt, will das scheinbare Abbebben der Diskussion um ein Verbot von "Killerspielen" nicht weiter hinnehmen und kritisiert vor allem das Statement des Bundesverband der Entwickler von Computerspielen (G.A.M.E.). Der Verband hatte sich am 13. März gegen ein Verbot ausgesprochen, da "kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Amoklauf von Winnenden und dem Konsum von Gewaltspielen gegeben sei".

Schmitt beschuldigt G.A.M.E. mit dieser Aussage jegliche Achtung vor den Opfern und deren Angehörigen verloren zu haben:

Das Bemühen, die Diskussion um eine mögliche Mitverursachung solch grauenvoller Taten wie des Amoklaufs von Winnenden durch Killerspiele möglichst schnell zu beenden und wieder zum virtuellen Spiel- bzw. Geldverdien-Alltag überzugehen, ist geradezu entlarvend offenkundig... Und nicht nur nebenbei sei gesagt, dass es ohnehin ein Armutszeugnis ist, wenn sich die Kreativität nahezu einer ganzen Branche weitgehend darin erschöpft, immer neuere, perversere Techniken zur virtuellen Tötung von Menschen zu entwickeln.

Schmitt legt nach und sieht eine "frappierende Ähnlichkeit" zwischen der Tat und den "virtuellen Vorbildern". Zwar schränkt er ein, dass es keinen Beweis gebe, dass Spiele die Hauptursache für derartige Geschehnisse sind, alleine schon den Möglichkeit für eine Mitursache genüge jedoch, um eine Beseitigung zu nutzen.

"Die Welt wird nicht ärmer, wenn es keine Killerspiele mehr gibt; niemand braucht sie, ganz im Gegenteil... ...Ein Amoklauf ist immer das Ende einer langwierigen Entwicklung. Und Killerspiele dürfen bei einer solchen Entwicklung nicht länger begünstigend wirken!“"

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