Das Internet gilt vielen Menschen als Instrument der Meinungsfreiheit - doch mit dem Siegeszug der sozialen Netzwerke machen sich auch zunehmend Hass und Hetze breit. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Anfang 2018 deutschlandweit in Kraft trat, soll dagegen vorgehen.
Allerdings stoßen die Vorschriften des NetzDG aktuell auf wenig Gegenliebe - zumindest beim Deutschen Richterbund. Denn der bezeichnete das Gesetz in seiner Gesamtheit als ineffektiv. Gegenüber der dpa (via Heise) erklärte der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn:
"Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat für die Verfolgung von strafbarem Hass und Hetze im Netz bislang nicht die erhofften Fortschritte gebracht. "
Der Gesetzgeber müsse insbesondere auf die Auskunftspflicht sozialer Netzwerke beim Verdacht auf Straftaten nachbessern, fordert Rebehn.
Bislang sieht das NetzDG vor, dass Plattformbetreiber innerhalb von 24 Stunden nach Eingehen eines Hinweises strafbare Inhalte löschen müssen.
Kaum Herausgabe von Klarnamen
Trotzdem verweigerten die entsprechenden Abteilungen der sozialen Netzwerke häufig die Herausgabe von Klarnamen und Email-Adressen an Behörden, wenn diese wegen des Verdachts auf eine Straftat ermitteln.
Facebook etwa verweise auf ein Rechtshilfeersuchen in den USA, das aber in den meisten Fällen aussichtslos sei, moniert Rebehn.
Mit seinen Aussagen erneuert der Deutsche Richterbund die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2017 geäußerte Kritik am NetzDG. Ob der Gesetzgeber auf die Forderungen des DRG reagieren und eine Anpassung des NetzDG vornehmen wird, ist aktuell unklar.
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