Diablo 3 und WoW - Rechtsstreit um Bots geht vor deutschen Bundesgerichtshof

Der Rechtsstreit um Bots der Firma Bossland GmbH in Blizzard-Spielen wie World of Warcraft und Diablo 3 hat deutsche Gerichte bereits eine Weile beschäftigt. Im Oktober folgt ein Urteil des Bundesgerichtshof, das für die gesamte Branche wegweisend sein könnte.

Die Bossland GmbH konnte sich im Gegensatz zu anderen, internationalen Bot-Entwicklern noch vor Gericht gegen Blizzard behaupten. Im Oktober wandert der Rechtsstreit vor den BGH, das Urteil könnte zukunftsweisend für eine gesamte Branche und für das EU-Recht sein. Die Bossland GmbH konnte sich im Gegensatz zu anderen, internationalen Bot-Entwicklern noch vor Gericht gegen Blizzard behaupten. Im Oktober wandert der Rechtsstreit vor den BGH, das Urteil könnte zukunftsweisend für eine gesamte Branche und für das EU-Recht sein.

Sind Bots in Spielen wie World of Warcraft und Diablo 3 erlaubt? Bisher haben sich so gut wie alle Entwickler gegen automatisiertes Farmen von Währungen, Items und Erfahrungspunkten ausgesprochen. Eine rechtlich bindende Grundlage seitens Gesetzgebung und Rechtsprechung gab es in Deutschland aber bisher noch nicht.

Alles zu Bossland vs. Blizzard:Rechtsstreit um Bots in WoW und Diablo 3

Und deswegen ist der Streit um Bots zwischen den Firmen Blizzard und Bossland GmbH bereits seit Jahren ein ständiges Hin und Her, bei dem keine Seite einen vollständigen Sieg erringen konnte. Bis jetzt, doch am 06. Oktober 2016 könnte sich das ändern: Dann wird vor dem Deutschen Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt, Deutschlands oberstes Gericht in Zivil- und Strafverfahren. Das schreibt Anwalt Marian Härtel via Venturebeat.

Das Ergebnis könnte sogar im Bereich des EU-Rechts und damit international relevant werden, folgende Grundsatzthemen könnten zur Sprache kommen:

  • Ist die Nutzung von Bots geschäftsschädigend für Blizzard, und kann das auch nachgewiesen werden? Verliert Blizzard Geld? Oder helfen die Bots sogar dabei, Nutzer (und damit Einnahmen) zu erhalten?
  • Ist die Entwicklung und Verbreitung dieser Software gegen die Gesetze für den freien Wettbewerb in Deutschland? Oder betrifft die Drittanbieter-Software nur die vertragliche Beziehung zwischen Publisher und Kunden?
  • Können im Laden oder online gekaufte Spiele nur privat genutzt, oder auch kommerziell genutzt werden? Muss der Publisher dediziert darauf hinweisen, inwiefern seine Software genutzt werden darf?
  • Sind Blizzards AGBs in Deutschland rechtsbindend?

Eine Entscheidung bei diesen Themen würde natürlich nicht nur die Richtung bei Bots in Online-Spielen vorgeben. Auch Chatsbots und App-Bots wären betroffen. Und natürlich könnte das Urteil auch ganz andere Rechtsfragen klären. Die Frage nach der kommerziellen Nutzung von Videospielen wird zum Beispiel ebenfalls bei Guides oder YouTube-Formaten wie Let's Plays spannend.

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