DSGVO-Abmahnwelle - Abmahnanwälte erfinden Mandanten

Weil ihnen nach dem Inkrafttreten der DSGVO offensichtlich nicht wie erwartet reihenweise Firmen die Kanzleitüren einrennen, verschicken Anwälte offenbar Abmahnungen ohne Wissen oder mit fiktiven Mandanten.

Kurz nach Inkraftreten der DSGVO sind bereits die ersten Abmahnungen im Umlauf. Kurz nach Inkraftreten der DSGVO sind bereits die ersten Abmahnungen im Umlauf.

Update, 08.06.2018: Nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mittlerweile rasche Maßnahmen gegen die Abmahnungen im Rahmen der DSGVO angekündigt hat, stimmten unter anderem Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie Abgeordnete der Linken, der SPD, AFD, FDP sowie der Grünen entsprechenden Bestrebungen zu. Laut Heise fordern die Parteien unter anderem eine Art Welpenschutz insbesondere für kleinere Firmen.

Dass der im Rahmen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung gegen die drohende Abmahnwelle auch dringend nötig sein könnte, zeigt ein Beitrag von Winfuture: Demzufolge haben einzelne Kanzleien offenbar mit weitaus mehr Kunden für potentielle Abmahnungen gerechnet, als nach dem Inkrafttreten der DSGVO tatsächlich aufgetaucht sind. Um die entsprechenden Einnahmen trotzdem kassieren zu können, erfinden die Kanzleien offenbar einfach Mandate.

So geschah es laut Winfuture im Fall einer Zeitarbeitsfirma, in deren Namen eine Kanzlei Abmahnungen verschickte - ohne dass die Firma die Kanzlei je dazu beauftragt hätte. Die Firma weist mittlerweile mit einem Overlay auf der eigenen Webseite auf dieses Problem hin.

Zahlreiche Beschwerden wegen eingegangener DSGVO-Abmahnungen, angeblich im Namen (aber ohne Auftrag), einer Zeitarbeitsfirma, brachten diese dazu, einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Webseite einzublenden. Zahlreiche Beschwerden wegen eingegangener DSGVO-Abmahnungen, angeblich im Namen (aber ohne Auftrag), einer Zeitarbeitsfirma, brachten diese dazu, einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Webseite einzublenden.

Grundsätzlich empfiehlt sich daher von einer Abmahnung Betroffenen, zunächst das Mandat des Abmahnanwalts zu prüfen. Dies lässt sich einfach über eine direkte Kontaktaufnahme mit dem vermeintlichen Mandanten erreichen. Hat der Anwalt kein Mandat, ist die Abmahnung hinfällig - denn Anwälte dürfen nicht in Eigeninitiative, sondern nur im Mandantenauftrag aktiv werden.

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Originalmeldung: Während die DSGVO nicht erst seit ihrem kürzlichen Inkrafttreten für allgemeine Verunsicherung bei Firmen, Webseitenbetreibern und Verbrauchern sorgt, stellt sie zugleich für eine andere Klientel ein gefundenes Fressen dar. Denn was Experten schon länger befürchtet haben, wird laut Heise derzeit Realität: Die ersten kostenpflichtigen Abmahnungen sind im Umlauf.

Konkret nutzen offenbar einige Unternehmen die DSGVO, um Mitbewerber wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen die neuen Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abzumahnen. Dabei trafen einzelne Abmahnungen bereits am Tag des Inkrafttretens der DSGVO bei den betroffenen Firmen ein.

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Stein des Anstoßes waren in den Heise zugetragenen Abmahnfällen eine angeblich unzulässige Datenschutzerklärung, die Verwendung von Google Analytics ohne Opt-In-Option sowie das Setzen von Cookies. Jedes Mal beinhaltete die Abmahnung die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist von zwei Werktagen. Ob eine derartig kurze Fristsetzung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab - eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es nicht, die Frist muss lediglich »angemessen« sein.

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Ein weiterer Haken an der Sache: In den vorliegenden Fällen haben die jeweiligen Unternehmen jeweils Konkurrenzfirmen über das UWG aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abgemahnt. Darüber, ob eine derartige Vorgehensweise zulässig ist, besteht innerhalb der deutschen Rechtssprechung noch Uneinigkeit.

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