E-Scooter-Verleiher mit kundenfeindlichen AGBs, Abmahnung durch Verbraucherschützer

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat diverse E-Scooter-Verleiher wegen verbraucherfeindlicher Nutzungsbedingungen abgemahnt. Dabei geht es unter anderem um die Wartung der Geräte.

Die Verleiher von E-Scootern fielen in Deutschland durch zahlreiche unzulässige AGB-Klauseln auf. Die Verleiher von E-Scootern fielen in Deutschland durch zahlreiche unzulässige AGB-Klauseln auf.

E-Scooter tummeln sich auf deutschen Straßen immer häufiger. Wer den neuen Trend selbst ausprobieren, sich aber keinen eigenen elektrischen Roller anschaffen möchte, kann auf ein großes Verleihangebot verschiedener Anbieter zurückgreifen - doch das hat seine Tücken.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der fünf größten Verleiher in Deutschland unter die Lupe genommen und dabei insgesamt 85 unzulässige Klauseln entdeckt. In einer offiziellen Pressemitteilung gab der Verband an, die Anbieter deshalb abgemahnt zu haben.

Die Verbraucherschützer monierten dabei vor allem drei Punkte:

  • Kunden mieten E-Scooter »auf eigene Gefahr« und sind mitunter selbst für die Wartung der Geräte verantwortlich, wenn sie etwa Bremsen, Beleuchtung und Akku vor Fahrtantritt prüfen sollen.
  • Die Anbieter übernehmen keine Gewähr für die Verfügbarkeit ihres Dienstes.
  • Kunden müssen teils überzogene Strafgebühren zahlen und es gibt keine Erstattung der Mietgebühren, wenn der Roller defekt ist.

Kersin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv, fasst zusammen:

"Die Anbieter von E-Scootern haben verbraucherfeindliche Nutzungsbedingungen formuliert. So sollen Kunden mitunter für Schäden aufkommen, die sie nicht verschuldet haben. Zudem lehnen die Anbieter oft jede Verantwortung für den Zustand der E-Roller ab und wollen nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniert."

Die abgemahnten Firmen haben bereits zum Teil auf Abmahnungen des vzbv reagiert: Das Unternehmen Circ hat eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben, während Tier die AGBs abgeändert hat. Die übrigen Firmen wollen dies in Kürze ebenfalls tun - andernfalls will der vzbv Klage vor Gericht einreichen.

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