Die Diskussion über Internet-Zensur, Onlinedurchsuchungen und ähnliche Maßnahmen findet nicht nur in verschiedenen Ländern, sondern auch in der EU statt. Dort wird zur Zeit ein neues Paket mit Gesetzen zur Telekommunikation diskutiert. Die Forderungen mancher Politiker, die beispielsweise eine Lizenz für das Führen eines Weblogs oder die totale Überwachung jeglicher Kommunikation beinhalten, lassen so manchem die Haare zu Berge stehen.
Das EU-Parlament hat am 26. März nun einige grundsätzliche Positionen beschlossen, die in die Verhandlungen eingebracht werden sollen. Die Rechte der Internet-Nutzer werden dabei von den Parlamentariern klar gestärkt. So sollen die systematische Überwachung aller Online-Kommunikation, willkürliche Online-Durchsuchungen und Zensurmaßnahmen verboten werden. Einschnitte in die Grundrechte der Nutzer dürfe es nur mit gesetzlicher Grundlage geben, die sich zudem an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren muss.
Auch die anonyme Meinungsäußerung soll geschützt und Suchmaschinen nicht zensiert werden dürfen. In den Bereichen der Urheberrechtsverletzungen spricht sich das EU-Parlament zwar für strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechten aus, will dabei aber gleichzeitig übertriebene Beschränkungen durch die Rechteinhaber angehen. Zudem soll untersucht werden, ob und welche Strafen notwendig sind und sichergestellt werden, dass diese auch dem Vergehen angemessen sind. Wieviel von diesen Positionen, die auch im Internet komplett auf Deutsch einsehbar sind, letztlich die Debatten überleben, muss man allerdings abwarten.
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