Urheberrechtsreform angenommen - Bundesregierung verteidigt Upload-Filter

Trotz starker Proteste hat das EU-Parlament die Urheberrechtsreform unverändert angenommen. Auch die Bundesregierung stellt sich hinter das Ergebnis.

Das EU-Parlament hat abgestimmt und die Urheberrechtsreform inklusive Artikel 11 und 13 unverändert angenommen - trotz Millionen Unterschriften von EU-Bürgern dagegen. Das EU-Parlament hat abgestimmt und die Urheberrechtsreform inklusive Artikel 11 und 13 unverändert angenommen - trotz Millionen Unterschriften von EU-Bürgern dagegen.

Update, 29. März 2019: Die Bundesregierung gab laut Heise bekannt, zu der von der EU beschlossenen Urheberrechtsreform zu stehen, was eine entsprechende Zustimmung in der noch fälligen Abstimmung darüber im EU-Ministerrat bedeuten dürfte. Bislang hatten Gegner der Reform gehofft, Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) könnte die Bundesregierung noch zum Einlenken bewegen, danach sieht es nun aber eher nicht mehr aus.

Derweil hat der französische Kulturminister Franck Riester bereits ein Pilotprojekt vorgestellt, dass die Entwicklung von Filtertechnologien für urheberrechtlich geschützte Inhalte fördern soll. Dieser Vorstoß kommt entsprechend der Bemühungen Frankreichs für die Urheberrechtsreform und insbesondere Artikel 13 wenig überraschend.

Gleichzeitig wies der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD) auf Twitter darauf hin, dass eine Gruppe schwedischer Abgeordneter bei dem Antrag auf Streichung von Artikel 13 offenbar falsch abgestimmt und ihre Wahl nachträglich von Pro-Reform auf Contra-Reform geändert habe.

Auswirkungen auf das Ergebnis hat diese Korrektur allerdings nicht, wobei einige Experten vermuten, die Abgeordneten wollten sich der Verantwortung für Artikel 13 lediglich im Nachhinein entledigen. Bei der Abstimmung über die Reform insgesamt kam es aber offenbar nicht zu derartigen Fehlwahlen.

Die Reform wurde letztlich mit 348 zu 274 Stimmen angenommen, ohne eine Zulassung für Änderungsvorschläge.

Link zum Twitter-Inhalt

Originalmeldung: Die Debatte um die umstrittene EU-Urheberrechtsrichtlinie nähert sich ihrem Höhepunkt: Am heutigen Dienstag, dem 26. März 2019, findet die finale Abstimmung über den Reformentwurf im EU-Parlament statt.

Die Sitzung des Parlaments beginnt um 9:00 Uhr deutscher Zeit und wird auf der Webseite des EU-Parlaments im Livestream übertragen.

Tagesordnung der Abstimmung

Vor der eigentlichen Abstimmung sind allerdings vier Debatten angesetzt. Die Tagesordnung sieht zunächst eine abschließende, 40-minütige Diskussion um die Urheberrechtsreform vor, ehe drei weitere Debatten zu anderen Themen folgen (zum European Regional Development Fund, zu Informationsnetzwerken im Internet und zum Online-Warenhandel).

Von 12.30 bis 14.30 Uhr kommt es dann zum Abstimmungsprozess, in dessen Rahmen die Abgeordneten neben der Urheberrechtsreform auch über andere Gesetzesentwürfe entscheiden. Insgesamt finden 22 Abstimmungen statt, die EU-Copyrightreform liegt auf Platz zwölf und ist in der Tagesordnung unter dem Titel »Copyright in the Digital Single Market« angegeben.

Dabei stimmen die Abgeordneten neben dem eigentlichen Reformentwurf auch über vorhandene Änderungsanträge ab (die SPD versucht etwa, Artikel 13 aus dem Gesetz zu streichen).

Potenzielle Ergebnisse

Das Ergebnis der Abstimmung ist derzeit übrigens völlig offen. Weil es im EU-Parlament keinen Fraktionszwang gibt und beispielsweise auch innerhalb der CDU Uneinigkeit über die Reform herrscht, besteht die Möglichkeit, dass das Parlament dem Gesetz nur in Teilen oder gar nicht zustimmt.

Insgesamt gibt es folgende potenzielle Abstimmungsergebnisse:

  • Das Parlament stimmt ohne Änderungen für die Reform. Dann müsste nur noch der EU-Rat den Entwurf befürworten, was aber derzeit als sicher gilt.
  • Das Parlament stimmt für die Reform, nimmt allerdings auch Änderungsanträge an (etwa den Verzicht auf Artikel 13). Die Zustimmung des EU-Rats wäre dann fraglich, es könnte zu Nachverhandlungen kommen.
  • Das Parlament lehnt die Reform vollständig ab. Dann wäre die Reform vorerst vom Tisch und es müsste nachgebessert werden.

Wie der Gesetzgebungsprozess nach dem bevorstehenden Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode weitergeht, könnt ihr unter anderem auf der Webseite des EU-Parlaments nachlesen.

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Urheberrechtsreform angenommen - Unverändert inklusive Artikel 11 & 13

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